Verpflegungszuschuss

  • Hallo zusammen,

    ich sitze gerade an meiner Lohnsteuerbescheinigung. ( zum ersten mal )

    Ich Arbeite in einer Getränke Firma und sitze im schnitt bei einem 9 Stunden Arbeitstag ca. 6 Stunden auf dem Geschäfts LKW und beliefere Gasstätten. Kann ich diese Fahrzeit angeben? Wenn ich diese Angeben kann. Wo muss ich diese Angaben machen.

    Danke im Voraus.

    Gruß Gerd

  • Ich kenne mich nicht hundertprozentig aus, vielleicht willst du lieber auf eine fundierte Meinung warten.
    Aber wenn dir ein schneller Tipp in die (hoffentlich) richtige Richtung hilft:

    Das klingt für mich eindeutig nach Fahrtätigkeiten durch die Arbeit, was du als Reisekosten für Auswärtstätigkeiten abrechnen kannst.
    Findest du in der Software unter "Ausgaben (Werbungskosten) -> Reisekosten".
    Ob du die Fahrdienste alle einzeln erfasst oder zusammengefasst, sofern du eine ordentliche belegbare Übersicht hast, ist dann eine andere Sache.

    EDIT://
    Du kannst übrigens nicht nur die Fahrtzeiten angeben, sondern für jede einzelne Fahrtätigkeit von über 8 Stunden eine Verpflegungspauschale ansetzen.
    Zahlst du denn die Fahrtkosten selbst?

    “Lesser, greater, middling, it's all the same. Proportions are negotiated, boundaries blurred. I'm not a pious hermit, I haven't done only good in my life. But if I'm to choose between one evil and another, then I prefer not to choose at all.”
    ― Andrzej Sapkowski, The Last Wish

  • Hi,

    Danke für deine Antwort.

    Die Fahrtkosten bezahle ich nicht selber. Ich sitze nie länger als 6 Stunden auf dem LKW. Auf der Lohnsteuerbescheinigung habe ich unter Nr. 20 einen Betrag bekommen.

    Gruß Gerd

  • Startest du mit dem LKW immer von der ersten Tätigkeitsstätte und endest dort auch?
    Wenn ja, wirst du keine zusätzlichen Fahrtkosten geltend machen können, nur die normale Pauschale für deinen Weg zur Arbeit.

    Wenn du unter 8 Stunden weg von deiner Arbeitsstätte bist, fällt auch die Verpflegungspauschale weg, soweit ich weiß.


    In dem Fall sehe ich nicht, wie diese Tätigkeit dir zusätzliche steuerliche Vorteile bringen könnte. Also macht es keinen Sinn, diese Reisezeiten anzugeben.

    “Lesser, greater, middling, it's all the same. Proportions are negotiated, boundaries blurred. I'm not a pious hermit, I haven't done only good in my life. But if I'm to choose between one evil and another, then I prefer not to choose at all.”
    ― Andrzej Sapkowski, The Last Wish

  • Startest du mit dem LKW immer von der ersten Tätigkeitsstätte und endest dort auch?
    Wenn ja, wirst du keine zusätzlichen Fahrtkosten geltend machen können, nur die normale Pauschale für deinen Weg zur Arbeit.

    Wenn du unter 8 Stunden weg von deiner Arbeitsstätte bist, fällt auch die Verpflegungspauschale weg, soweit ich weiß.


    In dem Fall sehe ich nicht, wie diese Tätigkeit dir zusätzliche steuerliche Vorteile bringen könnte. Also macht es keinen Sinn, diese Reisezeiten anzugeben.

    Hi,

    Ich starte immer bei der ersten Tätigkeitsstätte und endet auch dort.

    OK.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    gerd

  • Dann hast du auch keine "reine" Fahrtätigkeit. Bei einer Abwesenheit unter 8 Stunden ist auch nichts mit Verpflegungsmehraufwand zu machen.

    • Offizieller Beitrag