Bedürftiger Mitbewohner, Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen möglich?

  • Heya.


    Seit ein paar Jahren habe ich einen Mitbewohner, einen Kumpel von mir. Dieser wohnt in meiner Wohnung und ist offiziell im Mietvertrag als gleichberechtigter Mieter eingetragen.
    Da er allerdings nur einen 400-Euro-Aushilfsjob hat, hat er nicht wirklich viel Geld um sein Leben zu finanzieren.
    Ich habe nicht vor so schnell umzuziehen, und freue mich über Gesellschaft und Hilfe im Haushalt, deswegen habe ich kein großes Problem damit die Miete und Nebenkosten in vollem Umfang zu übernehmen. Eigentlich zahle ich alles, was die Wohnung und das Drumherum angeht.


    Nun stellt sich für mich die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt meine zusätzlichen Ausgaben hier als Unterhalt oder auf irgendeine andere Art von der Steuer abzuziehen.

    Ich weiß, dass Unterhalt normalerweise nur an Verwandte oder anderweitig unterhaltspflichtige Personen möglich ist.
    Allerdings habe ich von Sonderregelungen gelesen, die für andere Personen gelten. Flüchtlinge waren da ein großes Beispiel, aber auch die Aussage, dass es möglich ist, sofern die Nicht-Zahlung des Unterhalts unethisch wäre. Mein Mitbewohner würde ohne mich auf der Straße landen.

    Gibt es eine Möglichkeit, übersehe ich etwas?
    Soll ich einfach versuchen das zu beantworten?
    Wenn ja, welche Unterlagen und Nachweise brauche ich dafür?


    Vielen Dank schon mal vorab für jede Hilfe!

    “Lesser, greater, middling, it's all the same. Proportions are negotiated, boundaries blurred. I'm not a pious hermit, I haven't done only good in my life. But if I'm to choose between one evil and another, then I prefer not to choose at all.”
    ― Andrzej Sapkowski, The Last Wish

  • Da sehe ich keinerlei Chancen - du bist auch nicht ethisch/sittlich verpflichtet, einem Freund Unterhalt zu zahlen. Du schreibst ja selber, dass es für Flüchtlinge Sonderregelungen gibt, die gibt es aber nicht für "Hinz und Kunz". Und wenn dein "Kumpel" nur einen 400-Euro Hilfsjob hat, hat es Anspruch auf Sozialhilfe. Die ist vorrangig.

  • Okay, das ist dann wie ich schon vermutet habe. Ergibt auch irgendwo Sinn.
    Wollte aber lieber noch einmal nachfragen, nicht dass ich irgendetwas übersehe.

    Sozialhilfe ist so eine Sache. Ich habe sehr schlechte Erfahrung mit dem Amt gemacht, er auch. Die haben genug Gründe gesucht keinen Cent zu zahlen. Aber das ist wohl ein anderes Thema.


    Die Kosten für Handwerker, Hauswart, Schornsteinfeger etc kann ich aber in voller Höhe ansetzen, wenn ich die Rechnungen in vollem Umfang alleine bezahle, oder?

    “Lesser, greater, middling, it's all the same. Proportions are negotiated, boundaries blurred. I'm not a pious hermit, I haven't done only good in my life. But if I'm to choose between one evil and another, then I prefer not to choose at all.”
    ― Andrzej Sapkowski, The Last Wish

  • Wenn die Rechnungen auf dich lauten und du nachweisen kannst, dass du es bezahlt hast, sehe ich keine Grund, dies nicht ansetzen zu können.

    • Offizieller Beitrag

    Da sehe ich keinerlei Chancen - du bist auch nicht ethisch/sittlich verpflichtet, einem Freund Unterhalt zu zahlen.

    Sehe ich auch so.


    Die Kosten für Handwerker, Hauswart, Schornsteinfeger etc kann ich aber in voller Höhe ansetzen, wenn ich die Rechnungen in vollem Umfang alleine bezahle, oder?

    Schon, sofern Du ihn dann nicht wieder an den Kosten in irgendeiner Art beteiligst:

    Hilfe im Haushalt

  • Schon, sofern Du ihn dann nicht wieder an den Kosten in irgendeiner Art beteiligst:

    Hilfe im Haushalt


    Was zählt denn in diesem Fall als Beteiligung?

    Wenn wir in einem gleichberechtigten Mietverhältnis leben und etwa gleich viel Arbeit im Haushalt erledigen, dann dürfte das doch nicht zutreffen?
    Natürlich muss ich weniger Putzen und eben nur jedes zweite Mal den Müll runterbringen, weil er die andere Hälfte übernimmt.
    Aber das sollte ja unter die normale Beteiligung an einem gemeinsamen Haushalt fallen, oder?

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    ― Andrzej Sapkowski, The Last Wish

    • Offizieller Beitrag

    Was zählt denn in diesem Fall als Beteiligung?

    Wenn wir in einem gleichberechtigten Mietverhältnis leben und etwa gleich viel Arbeit im Haushalt erledigen, dann dürfte das doch nicht zutreffen?

    Der Hinweis erfolgte, da Du insoweit bisher nichts konkretes geäußert hattest. Es sind da ja durchaus auch andere Sachverhalte denkbar.