Zweitwohnsitz

  • Hallo,

    ich habe aktuell einen Anfahrtsweg von 65 km zur Arbeit und überlege gerade eine Zweitwohnsitz einzurichten. Damit diese Wohnung/ Zimmer als Zweitwohnsitz anerkannt wird, müssen die monatlichen Zahlungen mindestens 10 % der Ausgaben für Miete, Nebenkosten, etc des Erstwohnsitzes betragen. Ich habe ein Eigenheim,wie wird das gerechnet. Mein Plan ist es einfach eine Monteurswohnung/ zimmer zu nehmen, wo ich halt für die Übernachtung bezahle. Das ganze ist günstiger wie eine komplette Wohnung zu mieten. Die monatlichen Kosten lägen dann bei ca. 150 €. Jetzt ist meine Befürchtung das diese Ausgaben zu gering sind um einen Zweitwohnsitz vom Finanzamt anerkannt zu bekommen. Kann mir hierzu jemand weiterhelfen ?

    Die zweite Frage dich ich dann in dem Zusammenhang habe ist, müssen auf der monatlichen Rechnung des Zimmers die Daten vermerkt sein an denen ich das Zimmer genutzt habe oder reicht eine Gesamtabrechnung mit der Anzahl der Tage der Nutzung.


    Vielen Dank schon mal


    Gruß

    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Damit diese Wohnung/ Zimmer als Zweitwohnsitz anerkannt wird, müssen die monatlichen Zahlungen mindestens 10 % der Ausgaben für Miete, Nebenkosten, etc des Erstwohnsitzes betragen.

    Da würde ich an Deiner Stelle einmal genau nachlesen, in welchen Fällen, und zwar nur in diesen, diese 10%-Grenze eine Rolle spielt. Und dann hast Du diese auch noch falsch gelesen, denn in diesen Fällen ist die Voraussetzung "Sie zahlen mindestens 10 Prozent der Kosten am Hauptwohnsitz". In Deinem Fall aber absolut egal.


    Mein Plan ist es einfach eine Monteurswohnung/ zimmer zu nehmen, wo ich halt für die Übernachtung bezahle. Das ganze ist günstiger wie eine komplette Wohnung zu mieten. Die monatlichen Kosten lägen dann bei ca. 150€.

    Die zweite Frage dich ich dann in dem Zusammenhang habe ist, müssen auf der monatlichen Rechnung des Zimmers die Daten vermerkt sein an denen ich das Zimmer genutzt habe oder reicht eine Gesamtabrechnung mit der Anzahl der Tage der Nutzung.

    Liegt doch auf der Hand, Wenn Du für einzelne Übernachtungen bezahlst, müssen sich auch die Zahl der Übernachtungen aus dem Rechnungsbeleg ergeben und am besten auch noch die genauen Daten. Sollte heutzutage eigentlich keinerlei Problem darstellen. Das FA muss schließlich auch die für die Entfernungspauschale maßgeblichen Tage entsprechend kürzen.


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