Hallo,
ich habe aktuell einen Anfahrtsweg von 65 km zur Arbeit und überlege gerade eine Zweitwohnsitz einzurichten. Damit diese Wohnung/ Zimmer als Zweitwohnsitz anerkannt wird, müssen die monatlichen Zahlungen mindestens 10 % der Ausgaben für Miete, Nebenkosten, etc des Erstwohnsitzes betragen. Ich habe ein Eigenheim,wie wird das gerechnet. Mein Plan ist es einfach eine Monteurswohnung/ zimmer zu nehmen, wo ich halt für die Übernachtung bezahle. Das ganze ist günstiger wie eine komplette Wohnung zu mieten. Die monatlichen Kosten lägen dann bei ca. 150 €. Jetzt ist meine Befürchtung das diese Ausgaben zu gering sind um einen Zweitwohnsitz vom Finanzamt anerkannt zu bekommen. Kann mir hierzu jemand weiterhelfen ?
Die zweite Frage dich ich dann in dem Zusammenhang habe ist, müssen auf der monatlichen Rechnung des Zimmers die Daten vermerkt sein an denen ich das Zimmer genutzt habe oder reicht eine Gesamtabrechnung mit der Anzahl der Tage der Nutzung.
Vielen Dank schon mal
Gruß
Markus