Arbeitzimmer und Arbeitsmittel für GbR wo angeben?

  • Hallo zusammen,


    ich sitze derzeit an meiner Einkommenssteuererklärung, als auch an der EÜR, Umsatzsteuererkläung und Gewerbesteuererklärung.


    1. Ich bin hauptberuflich Angestellt.

    2. Ich Mitunternehmer in einer GbR. 50%/50%.

    3. Der Umsatz der GbR im Vorjahr betrug 0€.

    4. Der Umsatz der GbR 2017 beträgt knapp 1100€.

    5. Ich habe noch ein Gewerbe als Einzelunternehmer. Auch jeweils unter 17500€ (2016/2017)

    6. Ich habe für meine Tätigkeit in der GbR und als Einzelunternehmer ein abgeschlossenes Arbeitszimmer, welches nur für diese Arbeit benutze. Desweiteren habe ich Arbeitsmittel im Arbeitszimmer welche ich ca. 50/50 für für die zwei Gewerbe benutze.


    Nun habe ich folgendes Problem. Ich habe den Überschuss aus der GbR EÜR. Diesen kann ich zur Hälfte dann auch unter "Laufende Einkünfte als Mitunternehmer / Beteiligter" bei "Beteiligung" eintragen.


    Beim Arbeitszimmer bzw. bei den Arbeitsmitteln habe ich aber diese Auswahl als Mitunternehmer, also die GbR nicht. Dort kann ich jeweils nur Beruflich, Freiberuflich / Selbständig, 1. Gewerbebetrieb oder 2. Gewerbetrieb auswählen. Der 1/2 Gewerbetrieb steht aber unter dem Punkt "Laufende Einkünfte als Einzelunternehmer".


    Wie kann ich also bei der prozentualen Splittung der Arbeitsmittel auf die GbR splitten bzw wo trage ich das dann bei Gewerbebetrieb ein? Bei dem Gewerbe als Einzelunternehmer funktioniert alles einwandfrei.


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Patrick

  • Nun habe ich folgendes Problem. Ich habe den Überschuss aus der GbR EÜR. Diesen kann ich zur Hälfte dann auch unter "Laufende Einkünfte als Mitunternehmer / Beteiligter" bei "Beteiligung" eintragen.

    Und genau das ist falsch. Es wurde hier schon häufig darauf hingewiesen, dass für die Gbr zwingend eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung zu erstellen und abzugeben ist. Hier wird dann die EÜR der GbR insgesamt beigefügt und die Anteile der einzelnen Gesellschafter ermittelt. Dazu gehören dann auch solche Dinge wie Sonderwerbungskosten, zu denen ich z. B. die Arbeitzsimmerkosten rechnen würde. Den aus der Feststellungserkärung sich ergebenden Anteil setzt du dann bei den Beteiligungen an und gibst nur das Ergebnis ein (oder machst einen Haken, dass das Finanzamt diesen dann nach Bescheid an die GbR berücksichtigen soll).

  • Hallo babuschka,


    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Soweit ist das verständlich. Was gebe ich dann aber den Arbeitsmitteln bei der prozentualen Verteilung an? dort kann ich 50% auf das 1. Gewerbe (Einzelunternehmen) vergeben. Aber was mach ich mit den anderen 50%? Dort habe ich dann nur noch die Auswahl zwischen Beruflich und Freiberuflich / Selbständig.


    Danke Dir!

  • Hallo DextroPB,


    auch diese sind Sonderwerbungskosten und gehören daher in die Feststellungserklärung. Bei dir kannst du hier nichts eingeben.

  • Hallo babuschka,


    ok. Wenn ich jetzt die EÜR für die GbR mache und die Feststellungserklärung schreibe ich hier aber nur 50% des Arbeitszimmers / Arbeitsmittel rein. Wo schreibe ich dann die anderen 50% rein die zum 1. Gewerbe (Einzelunternehmen) gehören?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    ok. Wenn ich jetzt die EÜR für die GbR mache und die Feststellungserklärung schreibe ich hier aber nur 50% des Arbeitszimmers / Arbeitsmittel rein. Wo schreibe ich dann die anderen 50% rein die zum 1. Gewerbe (Einzelunternehmen) gehören?

    Fragst Du das jetzt im ernst? ?(


    Vielleicht solltest Du es wirklich einem Steuerberater überlassen, Deine steuerlichen Angelegenheiten für Dich zu regeln. Und das meine ich wirklich im Guten. Wenn es hier jetzt schon am Verständnis hapert, dann möchte man nicht wissen, welche Problematiken Dir erst gar nicht auffallen. Und eine Feststellungserklärung nebst EÜR mit Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen ist nicht so ohne. Und wenn das Arbeitszimmer noch in einem Dir gehörenden Objekt belegen ist, dann bist Du hier insoweit auch noch bei Sonderbetriebsvermögen bzw. im Einzelunternehmen bei Betriebsvermögen.

  • Hallo miwe4,


    leider werde ich aus deiner Antwort nicht schlauer.


    Ich kann Arbeitszimmer und Arbeitsmittel in WISO prozentual aufteilen. Wie oben geschrieben wäre das 50/50 für GbR und 1. Gewerbe als Einzelunternehmer. jetzt waren wir soweit, dass ich den GbR Anteil in die EÜR der GbR schreibe und eine Feststellungserklärung mache.


    Wie kann ich aber nun den anderen Teil angeben?

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich aber nun den anderen Teil angeben?

    Du scheinst das wirklich ernsthaft zu fragen. Kann man echt nicht glauben. Du hast Kosten für das EU und persönliche Kosten für die GbR. Wo also soll das hineingehören? Der eine Teil in die EÜR des EU und der andere Teil als Sonder-BA in die EÜR der GbR. Und da Du für die GbR doch eh mit dem EÜR-Modul buchen musst, wirst du das wohl auf diesem Weg machen müssen.


    Und noch einmal:

    Und wenn das Arbeitszimmer noch in einem Dir gehörenden Objekt belegen ist, dann bist Du hier insoweit auch noch bei Sonderbetriebsvermögen bzw. im Einzelunternehmen bei Betriebsvermögen.

    Vielleicht solltest Du es wirklich einem Steuerberater überlassen, Deine steuerlichen Angelegenheiten für Dich zu regeln. ..... Und eine Feststellungserklärung nebst EÜR mit Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen ist nicht so ohne.

  • Vielen Danke für die Antwort. Damit wäre die Frage beantwortet. Das bedeutet, dass ich die prozentuale Aufteilung in der Einkommenssteuererkläung einfach nicht nutzen kann. Für das EU hat das wunderbar funktioniert, da es aber für die GbR nicht geht muss ich die Arbeitsmittel und Arbeitszimmer für das EU wohl auch in die entsprechende EÜR mit aufnehmen.


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Für das EU hat das wunderbar funktioniert, da es aber für die GbR nicht geht muss ich die Arbeitsmittel und Arbeitszimmer für das EU wohl auch in die entsprechende EÜR mit aufnehmen.

    Was meinst Du? ?(

  • Das bedeutet, dass ich die prozentuale Aufteilung in der Einkommenssteuererkläung einfach nicht nutzen kann. Für das EU hat das wunderbar funktioniert, da es aber für die GbR nicht geht muss ich die Arbeitsmittel und Arbeitszimmer für das EU wohl auch in die entsprechende EÜR mit aufnehmen.

    Da hast du Recht - da die Angaben aus der Verwaltung nicht in die Feststellungserklärung übernommen werde, musst du diesen Anteil privat zuordnen und dann in die Feststellungserklärung übertragen. Geht leider nicht anders, da zwei unterschiedliche Steuersubjekte.