Hallo,
mein WISO Steuerprogramm rechnet für 2016 eine Rückzahlung von ca. 500 Euro aus. Mein Finanzamt eine Zahlung von 13 Euro.
Hintergrund sind unterschiedliche Berechnungen in der Günstigerprüfung (verheiratet, 2 Kinder). Das Finanzamt schreibt:
Gemäß §31 des Einkommenssteuergesetzes erhöht sich die tarifliche Einkommenssteuer um den Anspruch auf Kindergeld für das gesamte Kalenderjahr im Rahmen einer Vergleichsrechnung zwischen dem Kindergeld und den Freibeträgen.
Die Prüfung, ob es beim Kindergeld bleibt oder die Freibeträge abzuziehen sind, ist für jedes Kind einzeln abzuziehen.
Das WISO Steuerprogramm rechnet mit 71.419,- zu versteuerndes Einkommen und vergleicht dann für Kind 1 mit 64.171,- (71.419,- - 7.248,- (Freibeträge für Kinder) dabei kommt raus:
Kind 1: Freibeträge ansetzen
Kind 2 (es wird mit 64.171,- zu versteuerndes Einkommen (Abzug der Freibeträge für Kind 1) gerechnet): es bleibt beim höheren Kindergeld.
Das Finanzamt rechnet dagegen mit 73.241,- zu versteuerndes Einkommen und vergleicht dann für Kind 1 mit 73.241,- (ohne Abzug der Freibeträge der Kinder sowie Kinderbetreuungskosten) dabei kommt raus:
Kind 1: Freibeträge ansetzen
Kind 2 (es wird mit 65.993,- zu versteuerndes Einkommen (Abzug der Freibeträge für Kind 1) gerechnet): Freibeträge ansetzen
Auf telefonische Nachfrage sagte mir das Finanzamt, dass in der Vergleichsrechnung bei der Festlegung des zu versteuernden Einkommens immer davon ausgegangen wird, dass man gar keine Kinder hätte.
Wer hat denn nun Recht?
Ich freue mich auf Eure Antworten!
Danke!
Sven