Mitarbeiteroptionen Auszahlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nun Steuerklasse 6

  • Guten Abend,


    ich habe im vergangenen Jahr mein altes Unternehmen (A) zum 31.10. verlassen und zum 01.11. eine neue Stelle (B) angetreten.


    Als langjähriger Mitarbeiter von A standen mir div. Optionen auf die Aktien von A zu. Mal abgesehen davon, dass der Börsenkurs sich eher ungünstig für mich entwickelt hatte, standen am Ende des Auslösens dieser Optionen rund 1500 EUR Überschuss auf dem Zettel.


    Diese wurden mir im Dezember überwiesen wie ein reguläres Gehalt überwiesen (als Arbeitslohn/Entschädigung für mehrere Jahre) mit Lohnsteuer, RV, ALV, Soli. Natürlich als Steuerklasse 6, da mein neuer Arbeitgeber B ja bereits für Steuerklasse 1 gemeldet war. Letztlich blieben so von den 1.500 EUR nur rund 700 EUR über.


    Frage: Gibt's da etwas bei der Steuererklärung zurückzuholen? Wenn ja, worüber?

    Ich danke euch.

  • Einfach alles eintragen - die Steuerschuld ist eine Jahresschuld. Die Steuerklasse ist "nur" für die monatliche Berechnung von Bedeutung.

    Wieviel Du dann "zurück holst" kannst Du ja ermitteln, indem Du einmal mit und einmal ohne Mitarbeiteroption durchrechnest. Genau kann Dir das hier keiner sagen, da es sehr stark von Deinem Einkommen bei beiden Arbeitgebern abhängt und natürlich auch von einigen anderen Dingen (Werbungskosten etc.), die steuerlich bedeutsam sein können.