Problem bei Kostenzuordnung auf die Eigentümer

  • Ausgangslage:

    Abrechnungszeitraum: 01.01.2017-31.12.2017

    Ablesung durch ext. Ablesedienst


    Problem:

    Verteilung Konto 4150 Wasserversorgung (laut Abrechnung)

    - Verteilung der Kosten auf die Mieter: erfolgt korrekt, alle Nachzahlungen werden korrekt erfasst.

    - Verteilung der Kosten auf die Eigentümer: erfolgt nicht korrekt, es werden die Nachzahlungen für 2016 (gebucht in 2017 aber Abrechnungszeitraum 2016 zugewiesen) seltsamerweise für 2017 berücksichtigt, die Nachzahlung für 2017 (gebucht in 2018, aber Abrechnungszeitraum 2017 zugewiesen) wurde nicht berücksichtigt.


    Wo kann der Fehler liegen?



    LG

    Frike

  • Und was soll daran falsch sein? Dir scheint nicht bewusst zu sein, dass für die Eigentümer das strikte Zahlungsprinzip gilt!

  • Wie verteile ich Kosten nach dem Umlageschlüssel "Laut Abrechnung"

    Gepostet am 02.07.2014




    Um Kosten entsprechend dem Umlageschlüssel "laut Abrechnung" umzulegen, gehen Sie wie folgt vor:

    Zunächst ist es wichtig, dass Sie Ihre Kostenart (Umlagekonto) richtig anpassen.

    • Wechseln Sie in das entsprechende Gebäude.
    • Gehen Sie dann unter "Stammdaten > Gebäude > Konten und Umlageschlüssel" auf den Punkt "Umlagekonten und Festlegung der Verteilung".
    • Hier wählen Sie sich Ihre Kostenart aus und ordnen den Umlageschlüssel 1 "Laut Abrechnung" zu.
    • Beachten Sie, dass die Kategorie für Mieter auf "Nebenkosten umlagefähig" und für Eigentümer auf "Nebenkosten nicht Umlagefähig" gesetzt ist. Speichern Sie den Vorgang ab.
    • Nun verbuchen Sie unter dem Menüpunkt "Einnahmen/Ausgaben > Einnahmen und Ausgaben" den gesamten Betrag der Kostenposition für Ihr Gebäude.
    • Ordnen Sie das richtige Buchungskonto zu und klicken Sie auf Speichern. Nun öffnet sich automatisch ein Assistent, der Ihnen bei der Verteilung auf Ihre Mieter und Eigentümer hilft.

    Tipp: Sie möchten die einzelnen Festbeträge noch nicht verteilen oder haben diese noch nicht zur Hand? Dann brechen Sie den Assistenten einfach ab. Die Buchung bleibt selbstverständlich bestehen. Eine manuelle Verteilung ist Ihnen über den Menüpunkt "Kostenverteilung > Angaben zu den Abrechnungen > Verteilung der Kosten laut Abrechnung auf die Mieter/Eigentümer" möglich. Stellen Sie dort über den Menüpunkt "Neu" Ihren Abrechnungszeitraum und Ihr Gebäude ein und gehen auf "Eingabe der Beträge für alle Umlagekonten, die den....". Verteilen Sie Ihre Festbeträge und klicken auf "Speichern". Nun erscheint alles wie gewünscht auf Ihrer Auswertung.

  • Festbetrag (laut Abrechnung)


    Bei der zeitraumbezogenen Erfassung eines Schlüsselwertes stellt der mit laut Abrechnung bezeichnete Umlageschlüssel eine Besonderheit dar. Wenn Sie Kosten über eine extern erstellte Abrechnung verteilen und anhand des dort ermittelten Betrages auf die Mieter umlegen wollen, erfassen Sie zunächst die Kosten unter Einnahmen und Ausgaben. Anschließend können Sie unter Einnahmen / Ausgaben - Externe Abrechnungen den erfassten Betrag auf die Mieter verteilen. Hierbei werden Ihnen nur Mieter angezeigt, bei denen ein Schlüssel mit dem Typ Festbetrag (z.B. laut Abrechnung) für die Kostenart gewählt wurde.


    Achtung: Der BGH hat entschieden, dass Kosten die in der Regel anteilig berechnet werden, aber dennoch anhand der Rechnung einer Wohnung zugeordnet werden, direkt der Wohnung zuzuweisen. Diese Kosten dürfen nicht auf andere Wohnungen / Einheiten verteilt werden. Sobald eine Rechnung eine genaue Zuordnung zulässt, so sind die Kosten auch entsprechend zu verteilen. Nutzen Sie hier die Möglichkeit ggf. ein eigenes Umlagekonto anzulegen mit dem Umlageschlüssel Betrag.

  • Und was soll daran falsch sein? Dir scheint nicht bewusst zu sein, dass für die Eigentümer das strikte Zahlungsprinzip gilt!

    Nein, ist mir tatsächlich nicht bewusst.... Ist das Zahlungsprinzip zwingend? Bislang wurde bei meinen übernommenen Objekten gegenüber den Eigentümer immer streng nach dem Abrechnungszeitraum abgerechnet. Hast Du einen Link-Tipp, wo ich mich einlesen kann?

  • Ich will das eigentlich gerne so weitermachen wie bisher, denn die Wohnungseigentümer rechnen ja mit ihren Mietern ab und da ist es doch bei Mieterwechsel auch richtig, wenn jeder das zahlt, was er verbraucht hat und nicht das, was in dem Jahr (für das Vorjahr als Nachzahlung oder Gutschrift) gezahlt wurde. Wie kann ich das bei WISO umstellen? Bei den Heizkosten wird es ja auch automatisch nach Gültigkeitsbereich und nicht nach Zahlungsdatum gemacht. Wieso nicht bei Wasser?

  • Die Hausgeldabrechnung erfolgt mit Ausnahme der Heizkosten immer als EÜR mit der Zuordnung der Kosten nach dem Abflussprinzip. Je nachdem, in welchem Jahr das Geld geflossen ist, werden die Kosten der entsprechenden Abrechnung zugeordnet. Hier geht es nur um den Buchungszeitpunkt, nicht um den Leistungszeitraum.

    Das geschieht nicht deshalb, weil ein paar Softwareentwickler Lust hatten, das so zu implementieren, sondern weil das Gesetz eine solche Art der Abrechnung gegenüber Eigentümern verlangt. Dummerweise grätscht nun die Heizkostenverordnung dazwischen, und die Damen un Herren Juristen haben irgendwann gemerkt, dass ihre strikte Einhaltung eine Abrechnung nach dem Leistungsprinzip fordert, siehe Rechtsprechung vom BGH. Reine Wasserkosten sind davon jedoch nicht betroffen.


    Das tolle an WISO Hausverwalter ist doch, dass man auch eine Nebenkostenabrechnung für Mieter erzeugen kann. Hierbei werden die Kosten wie von Dir gewünscht abgegrenzt. Man kann jetzt über die gesetzlichen Vorgaben diskutieren, auch z.B. über den Sinn der Heizkostenverordnung. Fakt ist, dass es eine vorgeschriebene Methode gibt, um abzurechnen, und dass WISO Hausverwalter sich an die gesetzlichen Vorgaben hält. Ich persönlich finde das gut, weil ich als Verwalter gar nicht so viel Ermessensspielraum haben möchte. Dann müsste ich mein Vorgehen vor allen rechtfertigen. Das muss ich zwar auch so, aber ich kann es mit der Rechtsprechung gut begründen, aber ich sehe es als meine Aufgabe, die Gesetze umzusetzen, auch wenn sie manchmal unlogisch erscheinen. Aber was ist schon logisch? Da hat sicher jeder eine andere Meinung.

  • Bei Literatur ist m.E. der Haufe-Verlag mit führend. Da gibt es mehrere fachlich sicher ganz gute Bücher. Ich habe das von Herrn Schnabel, aber es gibt jedenfalls eine handvoll Bücher zum Thema. Wo „großes Handbuch“ draufsteht, sollte auch das alles umfassend erklärt werden. Haufe stellt such viele Informationen kostenlos ins Internet! Das sind Texte, die Juristen geschrieben haben, die sich mit der Rechtsprechung auskennen. Also entweder googeln oder ein gutes Buch; 50 Euro sind sicher gut investiertes Geld.

    Es gibt sicher noch mehr Informatiionsquellen. Auch das Handbuch vom WISO Hausverwalter erklärt die juristischen Gegebenheiten übrigens viel besser als die Siftware selber ;)

    Das nun wieder dürfte auch rechtliche Gründe haben...