VG-Wort Ausschüttung

  • Hallo,


    mir ist bekannt, dass ich die VG-Wort-Ausschüttung 2017 für meine Dissertation grundsätzlich als selbstständige Arbeit einreichen muss (990 Euro). Ich selbst bin im öffentlichen Dienst angestellt.


    Jetzt ist es aber so, dass die Druckkosten, die der Verlag von mir im Jahr 2015 für die Veröffentlichung verlangt hat, deutlich höher lagen (rd. 4.000 Euro) als die Ausschüttung. Die Druckkosten hatte ich im Steuerjahr 2015 als Fortbildungskosten geltend gemacht und sind mir auch entsprechend anerkannt worden. Im Verlagsvertrag habe zudem an den Verlag alle Rechte abgetreten, so dass über die Ausschüttung keine weiteren Einkünfte zu erwarten sind und ich keine Einkünfteerzielungsabsicht habe.


    Wie stelle ich das am Besten in WISO Steuer:mac 2018 dar, so dass die Ausschüttung gar nicht erst veranlagt wird?


    Vielen Dank vorab für jeden sachdienlichen Hinweis!


    Jan

  • Überhaupt nicht - du hast die Kosten steuermindernd angesetzt und willst jetzt die Erträge dazu „unter den Tisch fallen lassen“? Entweder alles oder nichts, aber nicht weniger Steuern ja - hochwillkommen aber mehr? Pfui Teufel! Sollte dir als Beamten doch eigentlich einleuchten.

    • Offizieller Beitrag

    Sollte dir als Beamten doch eigentlich einleuchten.

    Beim öffentlichen Dienst angestellt bedeutet nicht, daß man verbamtet ist. Man ist nur angestellt.

    Wie stelle ich das am Besten in WISO Steuer:mac 2018 dar

    Ich verschiebe ins entsprechende Unterforum. Die Schreibweise war schon fast richtig (steuer:Mac) ;)

    Wie stelle ich das am Besten in WISO Steuer:mac 2018 dar, so dass die Ausschüttung gar nicht erst veranlagt wird?

    Solche Fragen solltest Du hier nicht stellen. Es ist nicht Sinn und Zweck eines Softwareanwenderforums, Tipps zur Steuervermeidung o.ä. zu geben. Wenn Du wissen willst, wie etwas korrekt in der Software erfasst wird bzw. ob es nur eingegeben werden muß, dann bist Du richtig. Dann solltest Du es aber auch so formulieren.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank vorab für jeden sachdienlichen Hinweis!

    Wenn Du vorab die in Zusammenhang mit diesen einnahmen stehenden Aufwendungen steuermindernd geltend gemacht hast, dann ist es doch wohl eine Selbstverständlichkeit, dass Du diese Einnahmen auch zutreffend der Besteuerung unterwerfen musst. Un Du solltest Dir im Klaren darüber sein, dass die VG-Wort in diesem Zusammenhang auch immer Kontrollmitteilungen an die FinVerw schickt. Eine Aufdeckung mit entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen wäre also im Falle einer Nichterklärung mehr als wahrscheinlich.


    Ich hoffe, dieser Hinweis war sachdienlich genug.