Einkommensteuererklärung mit EÜR bei Kleingewerbe

  • Hallo, ich habe neben meinem Hauptberuf ein Kleingewerbe und reiche zu meiner Einkommenssteuererklärung die Einnahmen Überschuss Rechung. Nun die grundsätzliche Frage, die Tatsache, dass ich die EÜR Liste abgebe hat nichts damit zu tun eventuelle Steuerausgaben einzufordern, korrekt? Das heißt ich muss nach Möglichkeit die Ausgaben, die ich auf der EÜR stehen habe im WISO Sparbuch einzeln angeben?


    Dieses Jahr muss ich zum Beispiel eine Workstation / PC für 3000 Euro Anschaffung absetzen. Geht das ohne weiteres im WISO Sparbuch, und wenn ja, wie weiß das Programm, dass ich nächstes Jahr das nächste Drittel der Summe ansetzen muss?


    Außerdem muss ich wissen, wie es mit gekaufter Software und Lizenzen aussieht. Läuft dass unter Werbungskosten oder gibt es da auf jede Branche bezogen eigene Kategorien?


    Für eure Hilfe schon mal vielen Dank!


    Chris

  • Das heißt ich muss nach Möglichkeit die Ausgaben, die ich auf der EÜR stehen habe im WISO Sparbuch einzeln angeben?

    Du musst wie der Name schon sagt Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen (am besten im Steuer:Sparbuch - Modul EÜR ) und daraus wird dann eine EÜR nebst allen Erklärungen gefertigt und versendet. Der (mögliche) Überschuss wird dann in die Einkommensteuererklärung übernommen. (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

    Dieses Jahr muss ich zum Beispiel eine Workstation / PC für 3000 Euro Anschaffung absetzen. Geht das ohne weiteres im WISO Sparbuch, und wenn ja, wie weiß das Programm, dass ich nächstes Jahr das nächste Drittel der Summe ansetzen muss?

    Das sind Anlagegüter, welche auch als solche im Modul EÜR mittels eines Assistenten erfasst werden. Ebenso ist der Assistent bei der AfA behilflich.

    Außerdem muss ich wissen, wie es mit gekaufter Software und Lizenzen aussieht. Läuft dass unter Werbungskosten

    Das kommt auf die Art der Software und Lizenz an. Ob Anlagegut, laufende Betriebsausgaben (Wartung, Hard u Software)

    Da gibt es spezielle Konten dafür. Modul EÜR /Verwaltung/Kontenverwaltung

  • VIelen Dank Bautroika, das hilft mir schon mal einen ganzen Schritt weiter. Und weißt du zufällig, wie es mit dem Absetzen funktioniert? Merkt sich WISO das und rechnet im nächsten Jahr weiter, auch wenn ich ein Update installiere oder muss ich das per Hand eingeben?


    Ich habe die neue Version noch nicht gekauft / installiert und kann es leider nicht direkt nachvollziehen.

  • wie es mit dem Absetzen funktioniert?

    Im "alten" laufenden Jahr muss ja die AfA (absetzung für abnutzung) gebucht werden mittels Assistenten (da werden Sie geholfen) ;)

    Im neuen Jahr werden dann mittels "Datenübernahme" die Werte vom Vorjahr "vorgetragen"

    Hier finde ich das Steuer:Sparbuch im Abo sehr gut. Ist m.M. nach für das was es kann sehr gut.

  • Danke nochmal

    gerne,

    Und denke daran, da Du diese Neuanschaffung nicht nur Beruflich nutzen wirst, auch einen Obolus für die Privatnutzung der Steuer zu unterwerfen.

    Finanztip meint (einmal plopt ein Hermann-Josef Tenhagen [bekannt als Steuerexperte] Fenster auf)

    Zitat

    Ihren neuen Computer können Sie vollständig als Arbeitsmittel absetzen, wenn Sie ihn fast ausschließlich und unmittelbar beruflich nutzen. Eine private Mitbenutzung von höchstens 10 Prozent ist erlaubt. Auch in diesem Fall liegt die magische Grenze bei 487,90 Euro (ab 2018: 952 Euro). Hat das Gerät nämlich höchstens 410 Euro ohne Umsatzsteuer (ab 2018: 800 Euro netto) gekostet, können Sie Ihre Anschaffungskosten sofort in voller Höhe ansetzen. War der Rechner teurer, berücksichtigt das Finanzamt Ihre Kosten nur im Wege einer dreijährigen Abschreibung. Die Abschreibung müssen Sie im Jahr der Anschaffung monatsweise berechnen.