Weg zum Kindergarten

  • Hallo.


    Eine Frage, ich bringe meine 3 jährige Tochter täglich vor der Arbeit zum Kindergarten.

    Der Kindergarten liegt nicht auf dem direkten Arbeitsweg (weder auf schnellstem noch auf kürzestem).
    Ich habe von zu Haus einen einfachen Weg von 3 km zum Kindergarten.


    Der direkte Weg zur Arbeit beträgt 18km. Der Weg mit Hin- und Rückweg KiTa 24km. Der Weg von Kita zur Arbeit entsprechend 21km.



    Ich fahre dann vom Kindergarten direkt auf Arbeit.



    Kann ich die zusätzlichen 6km als Weg zur Arbeit (Entfernungspauschale) geltend machen? (bei Unfällen würde es ja auch als Wegeunfall Arbeitsweg anerkannt)


    Alternativ Gedanke: Kann ich den Weg zur Arbeit ab Kindergarten berechnen? Ist das statthaft? (abweichende Startadresse)


    Das nachmittägliche Abholen stellt kein Problem dar, das macht meine Frau mit Monatskarte öffentliche Verkehrsmittel.

    Die Frage bezieht sich also nur auf Früh wenn das Kind mit PKW in die KiTa gebracht werden muss.



    Vielen Dank schon mal im Voraus



    Lg, Jens

  • Alternativ Gedanke: Kann ich den Weg zur Arbeit ab Kindergarten berechnen? Ist das statthaft? (abweichende Startadresse)

    Nein. Die Entfernungspauschale gilt prinzipiell zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

    Eine theoretische Möglichkeit gäbe es, wenn die Strecke am Kindergarten vorbei insgesamt verkehrsgünstiger ist, also im Schnitt zeitlich besser. Ich nehme aber an, daß das wohl nicht der Fall ist.

  • Gern geschehen, auch wenn die Antworten sicherlich nicht Deinen Erwartungen entsprachen ...

    Ach, mir ging's im wesentlichen darum den Sachverhalt zu klären. Lieber nachfragen und es geht nicht, als es ohne nachzufragen zu ignorieren und Geld zu "verschenken" oder wegen eigenem Unwissen falsche Angaben zu machen.