Hallo.
Eine Frage, ich bringe meine 3 jährige Tochter täglich vor der Arbeit zum Kindergarten.
Der Kindergarten liegt nicht auf dem direkten Arbeitsweg (weder auf schnellstem noch auf kürzestem).
Ich habe von zu Haus einen einfachen Weg von 3 km zum Kindergarten.
Der direkte Weg zur Arbeit beträgt 18km. Der Weg mit Hin- und Rückweg KiTa 24km. Der Weg von Kita zur Arbeit entsprechend 21km.
Ich fahre dann vom Kindergarten direkt auf Arbeit.
Kann ich die zusätzlichen 6km als Weg zur Arbeit (Entfernungspauschale) geltend machen? (bei Unfällen würde es ja auch als Wegeunfall Arbeitsweg anerkannt)
Alternativ Gedanke: Kann ich den Weg zur Arbeit ab Kindergarten berechnen? Ist das statthaft? (abweichende Startadresse)
Das nachmittägliche Abholen stellt kein Problem dar, das macht meine Frau mit Monatskarte öffentliche Verkehrsmittel.
Die Frage bezieht sich also nur auf Früh wenn das Kind mit PKW in die KiTa gebracht werden muss.
Vielen Dank schon mal im Voraus
Lg, Jens