Hallo!
Ich habe einen alten Riestervertrag aus Angestelltenzeiten. Lt. Belegabruf vom FA soll ich immer noch zulagenberechtigt sein - eher unwahrscheinlich!
Bei der Prüfung der Eingaben meldet das Programm sinngemäß: Höhe des zu berücksichtigen Einkommens nicht angegeben.
Das wäre bei reiner Selbstständigkeit "null"- oder? ( Obwohl es 2017 eine geringe Lohnnachzahlung von 2010 gab - das könnte noch relevant sein, die erscheint nicht mit dem Belegabruf, habe ich per Hand eingegeben)