Übungsleiterlohn wurde versteuert - wo angeben?

  • Hallo,


    ich habe 3 mal Kurse für unseren angegliederten e.V. gehalten und 2 mal wurde das Entgeld über meinen Arbeitgeber versteuert. Beim dritten mal nicht.

    Was gebe ich denn jetzt wo in der Software an? In der Kategorie "Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter etc" kann ich zwar die jeweiligen Kurse und Beträge angeben aber nicht ob dieser Betrag bereits versteuert wurde oder nicht.

    In der Summe liege ich unter der Grenze von €2.400,-, weshalb ich die STeuern der ersten beiden Kurse ja erstattet bekommen müßte.


    Gruß,

    Torsten

    • Offizieller Beitrag

    Sofern Du eine Steuersoftware nutzt, würde ich einmal unter Korrekturen zum Arbeitslohn schauen. Die Differenz dann natürlich nach § 3 Nr. 26 EStG erklären. Und selbstverständlich alles im Begleitschreiben zur Erklärung gut nachweisen sowie begründen.