Fortbildungskosten als Selbstständiger in EÜR detailliert eintragen

  • Hallo zusammen, ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung und habe mir dazu das Wiso steuer:Sparbuch 2018 gekauft.


    Jetzt möchte ich eine mehrjährige Ausbildung (in Vollzeit abgeleistet, hat keinen staatl. anerkannten Abschluss und darf damit nicht eigenständig als Beruf ausgeübt werden) als Fortbildung für meine freiberufliche Tätigkeit als Heilpraktiker (das ist der steuerrechtlich relevante Beruf) absetzen. Leider gibt es im Programm dafür nur eine sehr rudimentäre Tabelle unter EÜR/Betriebsausgaben/Sonstige Betriebsausgaben/Fortbildung. Für Fortbildungen für nichtselbständige Arbeit oder Ausbildungskosten gibt es im Programm eine detaillierte Eingabemaske, mithilfe derer eine Aufstellung erzeugt wird die nachvollziehbar fürs FA alle Einzelpositionen auflistet.


    Meine Frage bzw. Anregung: Warum ist das nicht auch bei Fortbildungen in der EÜR der Fall? Es wäre doch ebenso möglich der EÜR eine Aufstellung anzufügen.


    Folgefrage: Kann ich selbst eine Aufstellung hinzufügen? Da ich die Steuererklärung als Freiberufler elektronisch abgeben muss, frage ich mich jetzt wie ich mit steuer:Sparbuch eigene Aufstellungen und Anmerkungen ans FA übermitteln kann. Gibt es einen besseren Weg als die ergänzenden Angaben zu Steuererklärung (unter 4 Steuererklärung abgeben), wie ich eine Aufstellung oder eine Exceltabelle an die entsprechende Stelle einfügen kann, damit ich die Steuererklärung komplett mit dem steuer:Sparbuch abgeben kann und nicht nur teilweise, weil die Software lückenhaft ist?

    • Offizieller Beitrag

    Die Möglichkeiten des Programms sind an das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung gebunden. Im Übrigen wurde das Thema so oder ähnlich im Forum auch schon behandelt. Vielleicht nicht bezogen auf die Einkunftsart, wohl aber generell hinsichtlich Aufstellungen.

  • Danke für die Antwort und den Verweis auf die anderen Threads. Ich versuche mein Problem noch einmal genauer zu erklären, ich denke auch mittlerweile es handelt sich um einen Programmfehler.


    So wie ich das jetzt verstehe, können per ELSTER überhaupt keine Aufstellungen mehr versendet werden. Diese müssten auf Anfrage des Finanzamtes dann weiterhin in Papierform übermittelt werden, was bei mir der Fall ist.


    Wenn ich in die ELSTER-Ansicht wechsle finde ich dort die "Ergänzenden Angaben zur Steuererklräung" sowie die Aufstellung zu Anlage N zum Ausdruck. Allerdings keine Aufstellung zu Anlage EÜR.

    In der Formularansicht hingegen werden bei mir Aufstellungen sowohl zu Anlage N als auch zu Anlage EÜR richtig angezeigt.

    Zuerst habe ich nur bei der ELSTER-Ansicht nachgesehen und war daher verwirrt, warum die Aufstellung zu Anlage EÜR fehlt. Genau genommen bin ich das immer noch, aber das ist wohl ein Fehler im Programm?


    Außerdem hat mich verwirrt, warum in der EÜR nur diese rudimentäre Tabelle für Fortbildungskosten zu finden ist und keine genauere Aufschlüsselung nach einzelnen Punkten und vor allem (!) eine Berechnungshilfe für Fahrtkosten, wie es bei Allgemeine Ausgaben/Ausbildungskosten oder Fortbildungen für nichtselbständige Arbeit der Fall ist.


    Es stimmt, dass in der Anlage EÜR dafür keine Zeilen vorgesehen sind. Trotzdem würde ich mir eine programmunterstützte Berechnungshilfe auch für die die Fahrtkosten oder Verpflegungspauschalen bei Fortbildungen für die EÜR wünschen.

    Ich weiß nicht ob hier Mitarbeiter von BUHL mitlesen, aber es wäre doch, wie für Anlage N möglich, trozdem die entsprechenden Punkte abzufragen und in ein, zur elektronischen Übermittlung separat auszudruckendes, Begleitschreiben anzufertigen.

    P.S. Bin ich in diesem Forum mit Anregungen zur Softwareverbesserung überhaupt richtig? Wird das von Entwicklern gelesen?

    • Offizieller Beitrag

    P.S. Bin ich in diesem Forum mit Anregungen zur Softwareverbesserung überhaupt richtig? Wird das von Entwicklern gelesen?

    Wie wir immer wieder schreiben, ist das ein Forum "User helfen Usern". Der Support schaut hier nur gelegentlich und eher zufällig einmal hinein. Wenn Du solche Änderungswünsche hast, dann musst Du das über einen Kontakt mit Buhl anregen (Ticket). Das Forum kannst Du dann aber bitte auch über dessen Verlauf auf dem Laufenden halten. Aber über allem steht wie gesagt immer das ELSTER-Verfahren der Finanzverwaltung, woran jeder Softwarehersteller sich orientieren muss. Nicht umsonst wird vor jedem Erklärungsversand auf die Aktualität des ELSTER-Moduls hin geprüft.

  • In der Regel wird ja eine EÜR aus vielen einzelnen Buchungen erstellt - diese werden auch nicht alle per Elster übersandt. Du musst daher die einzelnen Fortbildungen buchen (aufgesplittet in Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand etc.) und diese je Tag buchen. Dann werden sie in der EÜR zusammengefasst ausgewiesen.


    So, wie ich das sehe, machst du eine Excel-Buchhaltung und gibst die Endwerte im Modul Einkommensteuer ein. Um die Reisekosten zu berechnen, gibt es HIlfsmittel im Internet.