Nebenkostenrechnung - Schmutzwasser nach Verbrauch ohne Zählerstände

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem: In unserer Nebenkostenabrechnung errechnen sich die Kosten für das Abwasser nach dem Verbrauch des Trinkwassers.

    Von den Stadtwerken bekomme ich also eine Übersicht über die jeweiligen Trinkwasserverbräuche - Zählerstände sind aber nicht enthalten - nur der Gültigkeitszeitraum (Febr. - Febr. eines Jahres). Da ich also den geneuen Tag der Ablesung durch die Stadtwerke nicht kenne und die Berechnung daher auch nicht nach Zählerständen berechnen kann (die sind auf der Rechnung der Stadtwerke nicht ausgewiesen), würde ich gerne den Verbrauch des Wassers nur anhand der ausgewiesenen Verbräuche berechnen, die auch in Rechnung gestellt werden. Die Zählerstände möchte und kann ich aber nicht eingeben, die Kosten sollen alleine anhand der von den Stadtwerken ausgewiesenen m3 berechnet werden.

    Wo und wie kann ich das im Hausverwalter machen?

  • Wo und wie kann ich das im Hausverwalter machen?

    Nun zuerst die Frage, wer liest den Hauptwasserzähler ab? In der Regel wird dies z. B. vom Vermieter gemnacht, dies zum 31.12. eines Jahres, das wäre zuerst mal anzustreben. Sollte die Behörde einen anderen Verteilerzeitraum haben, dann muss man das entsprechend eintragen.


    Dann die nächste Frage: gibt es im Haus Wasserzähler?


    Denn regulär muss nach Verbrauch abgerechnet werden. Sollten im Haus keine Wohnungszähler eingebaut sein, dann muss nach dem Umlageschlüssel im Mietvertrag abgerechnet werden. Regulär wäre dies nach Wohnfläche. Sollte aber im Mietvertrag nach Personen abgerechnet werden, musst du die Anzahl im Programm hinterlegen.


    Das mal dazu. Um dir nun noch besser helfen zu können, gib uns mal deine Konstallation in Bezug auf Wassermanagement im Haus Auskunft, dann helfen wir dir noch besser.

  • Also, eigentlich sollte der Vermieter den Zählerstand am 1.1. ablesen. Ist aber aus verschiedenen Gründen nicht geschehen. Ich weiß auch nicht ob mir der Zählerstand am 1.1. etwas bringen würde, weil die Abrechnung der Stadtwerke von Februar bis Februar rechnet. Wie soll ich dann auf den 1.1. zurückrechnen?

    Es gibt für jede Partei einen Wasserzähler, der den Trinkwasseranteil jeder Partei misst. Anhand des Verbrauches des Trinkwassers wird 1:1 die Schmutzwassergebühren berechnet. (Trinkwasser bezahlen die Mieter selber an die Stadt - Schmutzwasser über die Nebenkostenabrechnung)


    Daher möchte ich die von den Stadtwerken ausgewiesenen Verbräuche jeder einzelnen Partei auf die Gesamtkosten anteilig umlegen. Eigentlich ganz einfach - wenn es die Möglichkeit gibt, die Verbräuche ohne Zählerstandserfassung anzugeben. Ich möchte direkt angeben: Partei 1 hat 50m3 verbraucht, Partei 2 hat 100 m3 verbraucht, Partei 3 200 m3, und dass soll dann anteilig auf die Gesamtkosten verteilt werden.


    Ich hoffe, ich konnte das verständlich erklären!?

  • Wie macht es Sinn, bei einem gemeinsamen Wasseranschluss jeden einen Vertrag mit den Stadtwerken haben zu lassen? Und wenn man das macht, warum läuft darüber nicht auch das Abwasser?

    Und wenn die Stadtwerke eine Abrechnung schicken, wie kann es sein, dass darauf nicht der individuelle Zählerstand ausgewiesen ist? Oder gilt das nur für die gemeinsame Abwasserrechnung?

    Wenn man nach Verbrauchsmengen abrechnen möchte, braucht man Zähler, die auch abgelesen werden. Wenn das Ablesedatum etwas vom Stichtag abweicht, ist das noch kein Problem. Das Programm sollte die Mengen dann rechnerisch anpassen. Inwiefern eine Verschiebung um 1 Monat kritisch ist, kann ich nicht beurteilen.

  • Ich hoffe, ich konnte das verständlich erklären!?

    Ich möchte dir gerne einen Vorschlag machen. Es ist schon ungewöhnlich wie das beui euch ist. Nun die Mieter bekommen ihren Anteil Frischwasser berechnet, nur woher weiß die Wasserbehörde, wieviel m³ die einzelnen verbraucht haben? Daher muss ich annehmen, dass es entsprechende Zähler geben muss.

    Wenn die Wasserwerke das QAbwasser dir belasten, dann müssen sie auch sagen, wer wieviel Frischwasser bekommen hat. Sonst funktioniert eine korrekte Abwicklung nicht.


    Erst wenn du das hast, kannst du abrechnen. Man kann doch Kanalgebühren berechnen, wenn man den Verbrauch hat. Oder, wenn es pauschal (was eigentlich nicht sein darf) abrechnet, dann machst du unter Stammdaten Gebäude Umlageschlüssel bei Kanalkosten aus dem Umlageschlüssel Wasser ein "laut Beleg", denn dann wirst du anschließend gefragt, wie die Kosten pro Wohneinheit verteilt wird.


    Also kläre vorerst ab, wie die Wasserwerke das berechnen.

  • Also warum das so ist, kann ich nicht erklären - es ist halt historisch so gewachsen und irgendwann kann ich das event. auch mal umstellen.

    Aber eine Sache habe ich vielleicht ungenau erklärt:

    Ich glaube schon, dass die Stadtwerke den genauen Zählerstand kennen und haben ablesen lassen. Aber der Zählerstand wird auf der Rechnung nicht ausgewisen. Dort steht nur Verbrauch (also in m3) und Kosten - kein Zählerstand vorher nachher dazu.

    Und jeder Mieter hat seinen eigenen Wasserzähler. Ich bekomme also von den Mietern eine Kopie Ihrer Rechnung auf dem die verbrauchte Trinkwassermenge steht (und von jedem Mieter selber bezahlt werden) und setze die dort angegebene Verbrauchsmenge ein für die Berechnung des Schmutzwasseranteils.

    Wie sinnvoll diese Teilung ist, will ich gar nicht diskutieren - ich denke selber, dass es besser geht. Aber ich habe die Mietverwaltung gerade erst übernommen und noch andere 'Baustellen', bevor ich das ändere.


    Daher nochmal die Frage: Kann ich im Hausverwalter die Schmutzwassergebühren anteilig berechnen lassen, ohne die einzelnen Zählerstände einzugeben sondern nur mit der m3-Anzahl? Wenn das nicht geht, dann trage ich fiktive Zählerstände ein. Die sind auf der Nebenkostenabrechnung ohnehin nicht zu sehen - auch da steht ja - analog zu den Rechnungen der Stadtwerke - nur die Verbrauchsmenge und die Kosten.

  • OK, also mit dem Zählerstand könntest Du natürlich entweder selber einen anteiligen Umlageschlüssel definieren, den Du für das Abwasser verwendest (Maßeinheit m^3). Warum soll das nicht gehen? Du musst nur beim Umlagekonto Abwasser dann diesen Umlageschlüssel richtig eintragen, das müsste eigentlich gehen. Und natürlich musst Du für jeden Zeitraum dann den Umlageschlüssel pflegen, z.B. zum Stichtag. Das sollte möglich sein, ich hab's aber nicht ausprobiert.

    Falls Du die Zähler im Programm gar nicht verwendest, könntest Du ja auch die Wasserzähler im Programm so konfigurieren, dass sie nach jeder Ablesung genullt werden. Dann kann man absolute Mengen einstellen. Das würde ich aber nur dann tun, wenn ich absolut sicher weiß, dass ich diese Zähler nur für diesen speziellen Fall verwende und nicht "absolut" ablese, sondern nur eine Menge eintrage.

  • Daher nochmal die Frage: Kann ich im Hausverwalter die Schmutzwassergebühren anteilig berechnen lassen, ohne die einzelnen Zählerstände einzugeben sondern nur mit der m3-Anzahl? Wenn das nicht geht, dann trage ich fiktive Zählerstände ein. Die sind auf der Nebenkostenabrechnung ohnehin nicht zu sehen - auch da steht ja - analog zu den Rechnungen der Stadtwerke - nur die Verbrauchsmenge und die Kosten.

    Da ist doch Licht zu sehen. Da würde ich dir folgende Vorgehensweise vorschlagen.


    1. Lege alle Wasserzähler an, einmal den Hauptwasserzähler sowie die Wohnungwasserzähler. Gibt es in den Wohnungen einen Kalt- und Warmwasserzähler, diese entsprechend anlegen

    2. Wichtig für eine saubere Trennung - auch für die Zukunft - ist, dass alle im System sind. Denn da kommt noch die Einhaltung der Eichfrist dazu, die ja in der Regel der Vermieter / Verwalter führt. Wenn das bei dir so ist, wie willst du dies denn koordinieren, wenn die Daten nicht bekannt sind.

    3. Solltest du die - von wem auch immer - abgelesenen Verbrauchszahlen haben, dann ist noch ein wichtiger Punkt zu bedenken, denn ein Hauptwasserzähler zählt bei ca. 7 Liter/Stunde, die Wohnungszähler in waagrechter Anordnung ab 12 Liter/Stunde und senkrechter Art, ab ca. 20 Liter / Stunde.

    Das bedeutet, dass die Summe aller Wohnungswasserzähler weniger Verbrauch anzeigen als der Hauptwasserzähler. Der Gesetzgeber erlaubt eine Messdiefferenz von bis zu 20% als ok an. Und wie willst du dies jetzt berechnen? Denn der Hausverwalter tut die Messdifferenzen auf die einzelnen Wohnungszähler aufteilen.

    Also was du da vor hast, sehe ich als nicht ok an. Auch wenn du mehrere Baustellen hast, mach eine nach dem anderen durch, denn du hast irgendwann da Probleme, das solltest du wissen.


    Wenn du schon die Abwicklung machst, dann bestehe auf eine unabdingbare Transparenz, denn bei einem Fehler hast du das an der "Backe".