Hallo Wissende!
Situation: Während einer Dienstreise übernachte ich in meiner eigenen Immobilie am Zielort der Dienstreise.
Programmfenster: Ich bin in folgendem Untermenü:
Werbungskosten --> Reisekosten --> Einzelne Auswärtstätigkeiten --> 1) Dienstreisenbezeichnung --> Übernachtungen
In der Untermaske habe ich ausgewählt auf die Frage "Wo wurde übernachtet?" die Antwort "Im eigenen Wohneigentum am Unterkunftsort"
Ich kann dann die Kosten der Unterkunft eingeben. in der Programmhilfe steht dazu:
"Wenn eine Eigentumswohung oder ein Einfamilienhaus am Unterkunftsort angeschafft oder hergestellt wurde, können die damit verbundenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden ..."
Meine Gedanken: Ich habe dort zum Beispiel an 20 Tagen während einer Dienstreise übernachtet. Das Jahr hat 365 Tage. Also habe ich an 20/365 rund 5.5% der Tage übernachtet.
Ich sollte daher doch anteilig nur 5.5% der Zinsen/Grundschuld/Versicherung/... steuerlich absetzen können.
Problem: Das Programm lässt mich zwar die ganzen Beträge eingeben, rechnet aber dann nicht anteilig für die Anzahl der Dienstreisetage.
Frage: Muss ich nun der Logik des Programms folgend für alle Kosten anteilig den Betrag selbst ausrechnen, oder liegt ein Berechnungsfehler vor, der in einer späteren Version korrigiert sein sollte.
Ich frage deshalb, weil in anderen Programmfenstern durchaus anteilig die Anzahl der Tage berücksichtigt wird.