Aufwendungen für eigene Immobilien am Zielort der Dienstreise

  • Hallo Wissende!


    Situation: Während einer Dienstreise übernachte ich in meiner eigenen Immobilie am Zielort der Dienstreise.


    Programmfenster: Ich bin in folgendem Untermenü:

    Werbungskosten --> Reisekosten --> Einzelne Auswärtstätigkeiten --> 1) Dienstreisenbezeichnung --> Übernachtungen

    In der Untermaske habe ich ausgewählt auf die Frage "Wo wurde übernachtet?" die Antwort "Im eigenen Wohneigentum am Unterkunftsort"


    Ich kann dann die Kosten der Unterkunft eingeben. in der Programmhilfe steht dazu:

    "Wenn eine Eigentumswohung oder ein Einfamilienhaus am Unterkunftsort angeschafft oder hergestellt wurde, können die damit verbundenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden ..."


    Meine Gedanken: Ich habe dort zum Beispiel an 20 Tagen während einer Dienstreise übernachtet. Das Jahr hat 365 Tage. Also habe ich an 20/365 rund 5.5% der Tage übernachtet.

    Ich sollte daher doch anteilig nur 5.5% der Zinsen/Grundschuld/Versicherung/... steuerlich absetzen können.


    Problem: Das Programm lässt mich zwar die ganzen Beträge eingeben, rechnet aber dann nicht anteilig für die Anzahl der Dienstreisetage.


    Frage: Muss ich nun der Logik des Programms folgend für alle Kosten anteilig den Betrag selbst ausrechnen, oder liegt ein Berechnungsfehler vor, der in einer späteren Version korrigiert sein sollte.


    Ich frage deshalb, weil in anderen Programmfenstern durchaus anteilig die Anzahl der Tage berücksichtigt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Da geht es ja darum, dass das Objekt für die beruflichen Zwecke angeschafft worden ist, womit ja nach dem Werbungskostenbegriff eben grundsätzlich die gesamten Kosten abziehbar wären. Einzig beschränkt durch die Angemessenheitsprüfung.


    Da drängt sich für mich also die weitere Sachverhaltsklärung in den Vordergrund. Um was für ein Objekt handelt es sich und welche Gründe lagen der Anschaffung zu Grunde? Was zahlt denn der AG, denn der müsste Übernachtungskosten ja eigentlich zahlen.

  • Da geht es ja darum, dass das Objekt für die beruflichen Zwecke angeschafft worden ist,

    Kann ich so aus der Beschreibung nicht ersehen - sollte zunächst geklärt werden. Könnte zu einer anderen Beurteilung führen (Ferienwohnung?)

    Was zahlt denn der AG, denn der müsste Übernachtungskosten ja eigentlich zahlen.

    Das ist eine der interessanten Fragen


    Dazu kommt, warum für 20 Tage im Jahr (sofern wirklich angeschafft für die Dienstreise) hier eine Immobilie gekauft wrid - das muss glaubhaft gemacht werden.

  • Hallo miwe4, hallo babuschka,

    Da geht es ja darum, dass das Objekt für die beruflichen Zwecke angeschafft worden ist, womit ja nach dem Werbungskostenbegriff eben grundsätzlich die gesamten Kosten abziehbar wären. Einzig beschränkt durch die Angemessenheitsprüfung.


    Da drängt sich für mich also die weitere Sachverhaltsklärung in den Vordergrund. Um was für ein Objekt handelt es sich und welche Gründe lagen der Anschaffung zu Grunde? Was zahlt denn der AG, denn der müsste Übernachtungskosten ja eigentlich zahlen.

    Vor meiner Entsendung ins Ausland habe ich in dieser Immobilie selbst gewohnt. Jetzt bin ich von meinem Arbeitgeber ins außereuropäische Auland entsandt worden und habe ab und zu Dienstreisen nach Deutschland. Die Immobilie steht möbliert leer und ist in einem sofort bewohnbaren Zustand.

    Da sich die Immobilie in der Nähe des ehemaligen deutschen Arbeitgebers befand, zu dem ich nun Dienstreisen unternehme, verwende ich kein Hotel, sondern eben diese Immobilie.


    Das Objekt wurde daher zunächst privat angeschafft, ist jetzt aber sozusagen in die dienstliche Verwendung übergegangen. Und zwar an den Tagen, in denen ich dort dienstlich übernachte.


    Hinweis: Da diese bewohnbare Immobilie in meinem ständigen Zugriff ist, bin ich in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig.


    Mein ausländischer Arbeitgeber zahlt übrigens nichts an den Übernachtungskosten. Die Reisekostenregelung besagt, dass nur und ausschließlich Hotelübernachtungen erstattet werden. Dies ist nach dortigen Gesetzen zulässig.

    Kann ich so aus der Beschreibung nicht ersehen - sollte zunächst geklärt werden. Könnte zu einer anderen Beurteilung führen (Ferienwohnung?)

    Das ist eine der interessanten Fragen



    Dazu kommt, warum für 20 Tage im Jahr (sofern wirklich angeschafft für die Dienstreise) hier eine Immobilie gekauft wrid - das muss glaubhaft gemacht werden.

    Weil ich die Beschreibung auch nicht eindeutig sehe, habe ich ja hier gefragt :)


    Wie gesagt, dei Immobilie ist sozusagen durch die beruflich veranlasste Entsendung in den Status der dienstlichen Nutzung gelangt.


    Es bleiben hier jedoch weiterhin zwei Fragen für mich offen:


    1. Ist das überhaupt steuerlich ansetzbar? (Probieren kann man es ja)

    2. Falls man es ansetzt, dann anteilig für dei 20 Tage oder die gesamten Jahreskosten? Die Programmbedienung ist hier ja wie im Ursprungsposting beschrieben, nicht eindeutig.


    Gibt es zu diesen Fragen (nach meinen weiteren Erklärungen) weitere Meinungen?


    Grüße aus dem Fernen Osten.

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es zu diesen Fragen (nach meinen weiteren Erklärungen) weitere Meinungen?

    Also ich sehe hier jetzt insoweit keine Abziehbarkeit der Kosten der Unterkunft. Du sparst durch Deinen privaten Wohnsitz in D halt Kosten. Mehr aber auch nicht.