Hallo Zusammen,
ich bin in der Situation, dass ich auch Rufbereitschaft machen darf. Gelesen habe ich schon, dass ich bei Bereitschaftseinsätze an Tagen, an denen ich planmäßig gearbeitet habe, nicht ansetzen darf. Nur bei Einsätze, die am Wochenende oder an Feiertagen sind, dürfen die Kosten angesetzt werden.
Leider habe ich nicht gefunden, wo ich diese Fahrten eintragen darf (Werbungskosten, Kilometerpauschale,...).
Ist dann auch nur der einfache Weg zu berücksichtigen?
Würde mich sehr freuen, wenn mir da jemand Licht ins Dunkel bringt.
Im Internet habe ich leider nur alte Beiträge gefunden (Arzt und Krankenhaus,...)
Danke
Heiko