Gutschrift Stellplatzmiete in Hausgeldabrechnung

  • Hallo Forum,


    meine WEG vermietet einen Stellplatz. Die Mieteinnahmen sollen den Eigentümern in der Hausgeldabrechnung nach MEA gutgeschrieben werden. Bei Einnahmekonten kann ich leider keinen Umlageschlüssel festgelgen (außer es geht um ein Rücklagenkonto). Wie gehe ich vor, so dass meine Einnahmen anteilsmäßig den Eigentümern gutgeschrieben werden?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Die Zinseinnahmen gehen doch auf die Rücklage. Da ist das ja kein Problem. Aber die Einnahmen aus Vermietung sollen direkt mit den anderen Nebenkosten verrechnet werden und so auch in der Hausgeldabrechnung auftauchen. Die Zinsen tauchen doch nur bei der rücklagenentwicklung auf ?!

  • Die Zinsen oder andere Einnahmen kannst Du zwar in die Rücklage buchen, hierfür musst Du aber selber aktiv werden. Ansonsten werden Zinsen einfach aufgeteilt und ausgezahlt. Tatsächlich kannst Du auch Einnahmekonten (s. Gebäudestammdaten) anlegen und dort einen Umlageschlüssel angeben. Das muss nicht MEA sein, bei uns gibt es einen speziellen Kostenschlüssel, den wir WEG-Anteil nennen.

    Bei den Einnahmekonten gibt es einen Kontotyp, der steuert, ob Du einen Schlüssel hinterlegen kannst oder nicht. Die Zinsen waren nur ein Beispiel. Du kannst Einnahmen auch auf sonstige Einnahmen buchen, aber wenn es ein spezielles Konto mit ausdrucksstarkem Text gibt, versteht das jeder.

    Ich stelle auch fest, dass viele gerne den Standardkontenplan verwenden, aber der gibt nunmal nicht alles her.

  • Ich habe für für die Stellplatzmiete ein eigenes Einnahmen-Konto angelegt (8301). Hier kann ich aber keinen Umlageschlüssel auswählen. Das ist ja das Problem. Was mache ich falsch?



    Ich habe alle Eingaben zurückgesetzt und neu ausgeführt. Statt sonstige Einnahmen aus Mietverträgen (was für mich logischer ist) habe ich nun sonstige Einnagmen (Eigentümer) genommen. Nun geht aus :/:thumbsup: wobei mich irritiert, dass dort nun "Umlageschlüssel bei Rücklagenkonten..." steht. Aber die Verteilung der Gutschrift in der Abrechnung erfolgt nun korrekt, das ist die Hauptsache... Danke!


  • Naja, zumindest macht es keinen Sinn, Einnahmen mit einem Schlüssel A zu verteilen und in die Instandhaltungsrücklage zu buchen, die mit Schlüssel B aufgeteilt wird. Somit haben die Einnahmen und die Verteilung der Rücklagen ja einen Bezug. Aber normal ist doch, dass man hier immer den gleichen Schlüssel benutzt, z.B. MEA. Dann funktioniert's, mach' einfach mal eine Abrechnung mit Einnahmen, Du wirst sehen, wie werden verteilt. Rechnerisch verhält sich das genauso wie eine Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage (Rückzahlung an die Eigentümer).

    Die Kategorie "sonstige Einnahmen" ist doch passend! Was sollte sonst darunter fallen?!