DSGVO -Datenschutzgrundverordnung

  • Hallo,


    in Anlehung an den Beitrag von Buhl Supporter C.Diel hier, und einigen Nachfragen im Forum, was denn Buhl bezüglich der am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutzgrundverordnung tun würde,

    bin ich im Zuge eigener Recherchen auf die Seite des bayLDA (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht) gestoßen.

    Zitat

    In Vorbereitung auf die DS-GVO können Sie mit diesem Datenschutz-Werkzeug prüfen, wie gut Ihr Unternehmen bei wesentlichen Datenschutzanforderungen aufgestellt ist.

    Ich finde, in erster Linie ist jeder Unternehmer hinsichtlich des Datenschutzes in seiner Firma selbst verantwortlich.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde, in erster Linie ist jeder Unternehmer hinsichtlich des Datenschutzes in seiner Firma selbst verantwortlich.

    Ja, primär ja. Niemand kann und sollte sich hier zurück lehnen - Buhl kann da bestimmte Dinge auch garnicht umsetzen/gewährleisten. Das hängt konkret von der jeweiligen Software ab. Es geht ja um die Erhebung personenbezogener Daten und wenn da jemand etwas in eine Desktop-Anwendung direkt eingibt, dann kann die Software nicht sicher stellen, daß die Daten auch konform mit der DSGVO erhoben wurden. Oder Verfahrensbeschreibungen etc.

    Anders ist es bei einem Webshop z.B. - da sollten schon entsprechende Punkte bei der Programmierung berücksichtigt werden.

  • Die DSGVO ist auch nichts wirklich neues. Jetzt werden halt deutsche Gesetze durch eine übergeordnete EU Richtlinie abgelöst. Einige Neuerungen gibt es - aber es ist auch viel altes aus bisher abgelösten Gesetzen. Wer hier jetzt bei 0 anfängt und Panik hat, hat in Sachen Datenschutz vorher schon nichts gemacht.


    Mit der neuen Verordnung gibt es viele Dokumentationspflichten etc und die fangen primär in den "eigenen 4 Wänden" an. Die Software und damit der Hersteller spielt bei der DSGVO eine Rolle, jedoch ist das Thema weitaus größer zu betrachten.