Umzug am Zweitwohnsitz

  • Hallo zusammen,


    zum 01.01.2017 bin an meinem Zweitwohnsitz umgezogen. Die neue Wohnung wurde komplett neu eingerichtet. Kann ich die Kosten für die Einrichtung (Afa für neue Möbel, Waschmaschine, Gardinen etc.) jetzt neu im Rahmen der doppelten Haushaltführung absetzten? Die monatlichen Kosten belaufen sich unter 1000 €.


    Die doppelte Haushaltsführung besteht seit 2007.

  • Wohl kaum - denn der Umzug innerhalb des Ortes des Zweitwohnsitzes dürfte ja nicht beruflich bedingt sein und damit ist die Einrichtung der Wohnung nicht aus beruflich bedingten Gründen notwendig geworden.

    • Offizieller Beitrag

    Wohl kaum - denn der Umzug innerhalb des Ortes des Zweitwohnsitzes dürfte ja nicht beruflich bedingt sein und damit ist die Einrichtung der Wohnung nicht aus beruflich bedingten Gründen notwendig geworden.

    Kommt das nicht darauf an, warum er da umgezogen ist? Z.B. wegen Kündigung der alten Wohnung durch den Vermieter.

    Wobei natürlich sich mir auch die Frage stellt, was er mit "jetzt neu im Rahmen" meint. Soll das bedeuten, daß in der alten Wohnung Möbel vorhanden waren, die aber nicht mitgenommen wurden?

  • Z.B. wegen Kündigung der alten Wohnung durch den Vermieter.

    Dann müsste jeder, der eine Kündigung seiner Wohnung vom Vermieter erhält, diese Kosten absetzen können. Nein - das ist absolut nicht beruflich bedingt.

    • Offizieller Beitrag

    Nein - das ist absolut nicht beruflich bedingt.

    Da bin ich allerdings auch eher auf Billys Schiene. Grundsätzlich möglich sind Umzugskosten natürlich auch am Zweitwohnsitz. Nur sind dann auf keinen Fall die Pauschalen anwendbar, sondern alle Kosten nur im Einzelnachweis zu ermitteln.


    Ob und was überhaupt beim TE insoweit anzuerkennen ist, vermag ich bei den dürftigen Infos zum Sachverhalt seitens des TE allerdings auch nicht zu beantworten. es werden weder Angaben zur Veranlassung (evtl. Partner mit eingezogen, Kinderbesuch, etc.) gemacht, noch welche zur Prüfung der Angemessenheit (Größe für Einzelperson). Und eine komplette Neuausstattung des Zweithaushaltes wird das FA auch nicht ohne Begründung widerspruchslos akzeptieren.


    Wobei in diesem Zusammenhang dann m.E. auch erneut etwaige Veränderungen jedweder Art am Erst-/Haupthaushalt zu prüfen wären.


    R 9.11 LStR - Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung - Quelle: nwb.de

    • Offizieller Beitrag

    Da bin ich allerdings auch eher auf Billys Schiene. Grundsätzlich möglich sind Umzugskosten natürlich auch am Zweitwohnsitz.

    Da meine ich aber auch. Denn wenn man DHF macht, dann weil man irgendwo am Arbeitsort unterkommen muß. Und wenn da die Wohnung vom Vermieter gekündigt würde, dann braucht man eine Neue.

    Oder (ohne Umzug) wenn ein neues Bett gebraucht wird, dann muß man es kaufen. Das bräuchte man nicht, wenn man nicht die DHF hätte.


    Aber wie miwe4 schon sagte, die Umstände müssen entsprechend geprüft werden.

    Dann müsste jeder, der eine Kündigung seiner Wohnung vom Vermieter erhält, diese Kosten absetzen können.

    Nein, das ist doch nicht Dasselbe. Mit dem Argument müßte auch jeder Autofahrer Benzinkosten absetzen können, nur weil er ein Auto hat.

  • Hallo,


    erst einmal Danke für die Info. Die Wohnung habe ich nach fast 10 Jahren selber gekündigt, weil ich immer wieder Ärger mit den Nachbarn hatte. Lautes feiern bis in die tiefe Nacht auch unter der Woche. Die letzte Einrichtung hatte ich neu gekauft, aber nicht steuerlich abgesetzt. Sie war aufgrund des Zuschnitts der neuen Wohnung nicht mehr zu verwenden. (Klappbett, da vorher Einraumwohnung. Die neue Wohnung hat 2 Zimmer (Wohn/Küche, Schlafzimmer, Bad) und ist ca. 60 m2 groß. Kosten für den Umzug sind, da ich keine Möbel mitgenommen habe, nicht entstanden. Es geht ausschließlich darum, die Kosten für die Einrichtung als Afa über 10 Jahre abzusetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Die letzte Einrichtung hatte ich neu gekauft, aber nicht steuerlich abgesetzt.

    Und warum nicht?


    Sie war aufgrund des Zuschnitts der neuen Wohnung nicht mehr zu verwenden.

    Und as verstehe ich erst recht nicht. Mag ja vielleicht für eine Küche gelten. Aber Möbel, die in eine kleine Wohnung passen, sollten doch wohl zwangsläufig in eine wesentlich größere Wohnung passen. Und da man sich am i.d.R. zeitlich beschränkten doppelten Haushalt nach der Lebenserfahrung ja eh auf das wesentliche beschränkt, wird das FA da wohl m.E. ggf. mit Recht Zweifel haben.


    Und wie verhält es sich mit dem "Hauptwohnsitz" und der dortigen Wohnverhältnisse? Angesichts der Vergrößerung der Wohnfläche am "Zweitwohnsitz" habe ich da ein bisschen generelle Zweifel am weiteren Bestehen eines nahezu ausschließlich beruflich veranlassten doppelten Haushaltes. Deshalb hatte ich oben auch schon gefragt:

    Wobei in diesem Zusammenhang dann m.E. auch erneut etwaige Veränderungen jedweder Art am Erst-/Haupthaushalt zu prüfen wären.