Hallo zusammen,
zum 01.01.2017 bin an meinem Zweitwohnsitz umgezogen. Die neue Wohnung wurde komplett neu eingerichtet. Kann ich die Kosten für die Einrichtung (Afa für neue Möbel, Waschmaschine, Gardinen etc.) jetzt neu im Rahmen der doppelten Haushaltführung absetzten? Die monatlichen Kosten belaufen sich unter 1000 €.
Die doppelte Haushaltsführung besteht seit 2007.