Jahresabschluss - wie stelle ich Verbrauchskonten auf "Null"?

  • Hallo Mitstreiter,


    ich scheine irgendwas zu übersehen....


    Wie kann ich z.B. das Konto "Allgemeinstrom" vom Betrag befreien, den ich im Abrechnungszeitraum dort eingebucht habe ?

    Die Buchung vereinfacht war "Strom an Bank 1000.- Euro" ... der Kontostand des Buchungskontos ist im nächsten Jahr dann auch 1000.- Euro.

    Logischerweise müsste aber mit der Jahresabrechnung und Zahlung der daraus resultierenen offenen Posten eine "Nullstellung" aller diesbezüglichen

    Verbrauchskonten erfolgen - aber wie ????


    Bin ich blind ?

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Der Kontostand wird nicht genullt! Klar könnte man durch Gegenbuchungen die Konten nullen, aber mit welchem Vorgang? Mit der Abrechnung? Mit Zahlung der Hausgelder? Das würde bei der Zahlung der Abrechnung einen komplizierten Buchhaltungsbeleg erzeugen, aber ich bin froh, dass die Abrechnung keine Buchungen bewirkt, sonst könnte man nicht einfach 20-mal einen Abrechnungslauf durchführen, ohne dass sich etwas ändert.


    Wie bei einer normalen doppelten Buchführung auch wachsen die Salden immer weiter. Aussagekräftig ist auch nach N Jahren nicht irgendein Kontosaldo sondern eine Differenz innerhalb eines Abrechnungszeitraums.

  • Ich kann Deine Erklärung nachvollziehen , Danke.

    Logisch wäre aber , um die Kontensalden nicht anwachsen zu lassen, das die Zahlung der NK Abrechnungen diese Konten nullt.

    Die Forderungen aus der Abrechnung werden als OP eingestellt, die Zahlung durch den Eigentümer erhöht Konto Bank, Gegenbuchung auf die Verbrauchskonten. Irgendwie so....:wacko:

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  • Ich denke eher, dass eine Gesamtabrechnung diese Konten nullen könnte und dann der Betrag auf dem Verbrauchskonto umgebucht werden müsste gegen offene Posten aller Wohneinheiten. Beim Ausgleich der offenen Posten wird dann gegen Hausgeldnachzahlungen gebucht und diese Kontosalden wachsen mit der Zeit. Man könnte das so machen, aber dann müsste man jede Abrechnung stornieren oder zumindest die zugehörigen Buchungen löschen, bevor man erneut abrechnet. Mit einer richtigen Buchhaltung wäre das so, aber ich bin froh, dass der Hausverwalter hier eher einfach gehalten ist.

  • Logisch wäre aber , um die Kontensalden nicht anwachsen zu lassen, das die Zahlung der NK Abrechnungen diese Konten nullt.

    Und was machst du dann, wenn du dich vertippt hast oder ein Beleg fehlt oder doppelt ist oder falsch zugeordnet? Mit dem Löschung (Nullen) kannst du nicht mehr neu abrechnen! Ist also ein sehr zweischneidiges Schwert. Ich bin froh, dass ich noch korrigieren kann - denn oft shee ich erst bei der Druckvorschau, dass irgend etwas nicht stimmen kann und korrigiere dann.

  • Ja, zugegebenermassen ist es ein 2-schneidiges Schwert.

    Klar ist das praktisch mit dem mehrfachen korrigieren. Brauch ich auch ab und an.

    Allerdings wohl auch "illegal" , da Buchhaltung nicht veränderbar bzw. immer nachvollziehbar sein muss.


    https://www.lexware.de/artikel…htigste-fuer-unternehmer/


    Der Anspruch des WISO Hausverwalters ist eigentlich nicht "einfach", sondern durchaus für professionelle Anwender (in kleinerem Rahmen) programmiert.

    200 Wohneinheiten machst Du nicht mal so nebenher. Und eigentlich ist es auch egal, ob man 5 Einheiten oder 500 verwaltet. Die Software muss es rechtlich perfekt richtig machen...sonst kann man auch Excel nehmen.

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  • Danke für den Link! Meiner Ansicht nach gelten die von Dir zitierten Informationen für Unternehmen, deren Ziel es ist, Gewinne zu erwirtschaften, also z.B. für den Verwalter und betrifft die steuerlich relevanten Ausgaben. Das betrifft z.B. die Verwaltungsvergütung, die an den Verwalter gezahlt wird. Auch Hauseigentümer, die Erträge aus Vermietung erzielen, dürften betroffen sein. Das hieße, dass diese Personen eine zweite Buchhaltungssoftware nutzen müssen, während Hausverwalter nur der Aufteilung der Kosten dient. Ich kann dazu nichts sagen, da ich ehrenamtlich tätig bin, aber meine Erwartung wäre, dass Unternehmen ihre eigenen Gelder separat verwalten.