Detailberechnung Progressionseinkünfte (incl. 5tel-Regelung?)

  • Hallo Leute,


    erst einmal wünsche ich allen frohe Ostern.


    Nun zu meiner Frage:


    Gibt es eigentlich bei WiSo-Einkommensteuer 2018 eine Detailberechnung über die Ermittlung des Steuersatzes bei Progressionseinkünften?

    Gerade im Zusammenhang von z. B. anderer Steuervergünstigungen wie z. B. die Fünttelregelung, wäre ein Detailberechnung wirklich hilfreich.

    Ich verwende WiSo-steuer:Berater 2018 und kann keine Berechnung finden.


    Ich habe einmal eine Beispielberechnung aus meinem vorherigen Programm beigefügt.


    Vielen Dank im Voraus.


    Gruß Achilleus

  • Hast du dir schon einmal die Berechnung angesehen? In der Menüleiste gibt es doch in der Rubrik Voransicht die Berechnung - ist sehr ausführlich.

  • Vielen Dank für die Infos.

    Ich fragte aber nach der Ermittlung des ESt.-Steuersatzes im Rahmen der Progressionseinkünfte. Der Hinweis auf Einkünfte war nur eine Anmerkung. Bei reinen Progressionseinkünften wird mir lediglich der ermittelte Steuersatz ausgeworfen, aber keine genaue Ermittlung. Im Rahmen meiner Beratung (LSt.-Hilfe) wäre es aber sehr hilfreich, wenn ich wie in meinem Beispiel, ich auch eine detailierte Berechnung erhielte.


    Die Ermittlung der außerordentlichen Einkünfte sieht ja schon recht gut aus. Danke für den Hinweis. :thumbsup:


    Gruß Achilleus

    • Offizieller Beitrag

    Die Steuerberechnung sagt Dir bei reinem Progressionsvorbehalt i.S. § 32b EStG doch, in welcher Höhe dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt worden sind. Dann schaust halt bei regulärem z.v.E in die Tabelle und gut ist, dann hast Du doch die Differenz. Und wenn es denn so wichtig ist, dann machst Du eine Vergleichsberechnung ohne Beträge nach § 32b EStG im Planspielmodus und Du hast es ganz genau. Ist eine Sache von einer Minute.


    Bei mir hier in der Beispielsdatei ohne negativen Progressionsvorbehalt:


  • Ausserdem ist für jeden der Schritte der Steuersatz hinzugefügt, wenn auch nur in Klammern und leicht zu übersehen (siehe #3 Anlagen)

  • [...]

    Dann schaust halt bei regulärem z.v.E in die Tabelle und gut ist, dann hast Du doch die Differenz. Und wenn es denn so wichtig ist, dann machst Du eine Vergleichsberechnung ohne Beträge nach § 32b EStG im Planspielmodus und Du hast es ganz genau. Ist eine Sache von einer Minute.

    Dafür bin ich aber zu faul! ;)


    Ich werde mir dann einfach eine Excel-Vorlage erstellen und hier die Parameterwerte eingeben und dann ist gut.

    Es wäre halt schön, wenn es hierfür auch eine Detailberechnung gäbe. Aber was nicht ist, ist eben nicht.

    Ansonsten finde ich das Programm immer besser, je mehr ich damit arbeite. :thumbsup:


    Gruß Achilleus