Anlage AVEÜR in Einkommensteuererklärung durch Auflösung Sammelposten

  • Ich bekomme eine Fehlermeldung hinsichtlich der Auflösung zum Sammelposten. Leider finde ich trotz intensiver Suche die Anlage AVEÜR nicht, um diesen Fehler zu korrigieren. Weiß jemand wo ich die Anlage finden kann?


    "Es wurde in der Anlage EÜR die Auflösung eines Sammelpostens nach § 6 Abs. 2 a EStG erklärt, es fehlt jedoch der entsprechende Wert (Zeile 19) in der Anlage AVEÜR. Bitte korrigieren Sie entweder das betreffende Wirtschaftsgut im Anlageverzeichnis oder passen Sie die betreffende Betriebsausgabe (Anlage EÜR) an."


    Vielen Dank schonmal.

  • es fehlt jedoch der entsprechende Wert (Zeile 19)

    hallo,

    in Zeile 19 der Anlage AVEÜR wird der Gesamtbetrag (5/5) der AfA ausgegeben welcher dann in Zeile 34 der EÜR übertragen wird.

    Wenn Du mit dem Modul EÜR vom Steuersparbuch arbeitest, erfolgt jeweils zum Jahresende die entsprechende AfA-buchung und im 5. Jahr dann die Auflösung mit Eintrag in Zeile 19 u. 34

  • Beim Sammelposten kann man im Steuer-Sparbuch keinen Abgang buchen - hier muss ein Euro Afa angesetzt werden. Ich vermute aber eher, dass hier keine Anlage im Bereich Anlagevermögen erfolgte und damit die Anlage AVEÜR überhaupt nicht erstellt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Ich vermute aber eher, dass hier keine Anlage im Bereich Anlagevermögen erfolgte und damit die Anlage AVEÜR überhaupt nicht erstellt wird.

    War auch mein erster Gedanke.

  • Beim Sammelposten kann man im Steuer-Sparbuch keinen Abgang buchen

    Hallo babuschka,


    Ich habe einmal versucht die Situation nachzustellen.

    Nach 5 Jahren AfA über das Sammelposten-AfA-Konto 4862 steht der Sammelposten auf 0,00 €, da kein Erinnerungswert angegeben wurde.

    Die kumulierte AfA und der End-Erinnerungswert des WG würde bis zur Ausbuchung/Abschaffung des WG mit Gewinn/Verlust/Verschrottung/Verlust weiter geführt.

    Das Konto 4862 ist mit Formular EÜR Zeile 137 verknüpft und diese übernimmt den Wert aus Zeile 19 Anlage AVEÜR


    Von daher stimme ich auch Deiner Vermutung zu.

  • Das hat auch keiner bezweifelt. Hast du den Sammelposten denn im Betriebsvermögen geführt? Denn nur dann erscheint er auch in der Anlage AVEÜR (du bist mit allen Angaben immer in der Anlage EÜR, die Anlage AVEÜR ist aber im Jahr 2017 zwingend mit abzugeben).