Behandlung kurzfristiger Beschäftigter

  • Hallo, bin Kleinunternehmer und mache alles mit EÜR. Meine Frau (arbeitet als Angestellte in einer anderen Firma) hilft mir ab und zu im Büro am Computer. Ich würde sie gerne als kurzfristige Beschäftige einstellen, da die Beschäftigungsfristen die 2 Monate bzw. 70 Tage im Jahr nicht übersteigen und es wesentlich günstiger ist wie die Anmeldung zu einem 450€ Job. Kann ich dies alles mit dem EÜR Programm erledigen oder brauche ich ein Abrechnungsprogramm? Wie ermittlere ich die Lohnsteuer z.b. (will nicht die 25% Pauschal bezahlen). Wer kann mir da helfen?

  • Moin,


    sicherlich könnten Meldungen und Nachweise manuell erstellt und versendet werden (svnet, elsteronline usw.), aber es müsste ja auch z. B. eine monatliche Abrechnung erstellt werden und ein Lohnkonto geführt werden, das würde durch ein Abrechnungsprogramm (z. B. der "hauseigene" Unternehmer) ungemein vereinfacht werden :)


    Hier noch ein paar Infos direkt "von der Quelle"


    https://www.minijob-zentrale.d…450_kurzfristig/node.html


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • der "hauseigene" Unternehmer

    bin Kleinunternehmer

    hallo maulwurf23,


    Das ist, ebenso wie die Frage Minijob o. kurzfristig beschäftigt, oft eine Frage des Preises. 299,-- für 1 Periode o. 169,93 im Abo.

    ich würde zu Deinem Vorschlag hin tendieren. Spart er er doch viel Buchungsarbeit/Zeit u. somit Geld.

    Ob ein "Upgrade" von EÜR & Kasse mit Datenübernahme (falls schon welche vorhanden) möglich ist, wäre auch zu prüfen.

  • Danke für die Antworten bisher. Ich bin Kleinunternehmer im Nebenberuf (sonst im Ruhestand) und habe entsprechend Zeit für Buchungen. Mache die EÜR auch selbst. Wenn ich meiner Frau etwa 300 € im Monat zahle, unter den 50 Arbeitstagen im Jahr bleibe, rechnet sich dies für mich. Aber nur, wenn ich die Abrechnung über Steuern mache. Also keine pauschale Steuer. Wenn ich aber noch 100 € für einen Dienstleister ausgeben muss, der die "Lohnabrechnung" dann macht, ist dies unrentabel. Daher wäre mir ein "Leifaden von A-Z" lieb, der mir genau sagt, was ich tun muss.

  • Wenn ich meiner Frau etwa 300 € im Monat zahle, unter den 50 Arbeitstagen im Jahr bleibe, rechnet sich dies für mich. Aber nur, wenn ich die Abrechnung über Steuern mache. Also keine pauschale Steuer.

    Dir ist schon klar, dass du dann auch die ganzen Vorschriften einhalten musst? Dazu gehört Abruf per ElStAM für deine Frau, Registrierung als Arbeitgeber beim Finanzamt (du bekommst dann ein Arbeitgeber"flag", um überhaupt Lohnsteuermerkmale abholen zu können), Meldung bei der Sozialversicherung als Arbeitgeber, Führen von Lohnkonten und Arbeitszeitaufschrieben (Stichwort Mindestlohn) und und und


    Das kann EÜR und Kasse alles nicht leisten! Da ist es für dich wesentlich einfacher und billiger, über die Knappschaft zu gehen und dort die monatlichen Eingaben zu machen. Gerade als Kleinunternehmer ist dies der einfachste Weg - lies einfach einmal hier

    https://www.minijob-zentrale.de/

  • Hallo Babuschka, sicher ist dies ein schwieriger Weg. Aber: Da die Abgabe bei 450€ Job als Geringverdiener im einfachen Verfahren etwa 139€ Kosten verursachen. Dies sind 30,94%. Nur wenn der individueller (Jahres) Steuersatz darüber liegt, ist dies rentabel. Die 450€ bleiben ja in der Familie. Oder denke ich falsch?


    Gruss

  • Erstens sparst du Steuern durch den Minijob, die Abgaben sind also nur die eine Seite der Medaille - deine Rechnung ist insofern einfach falsch! Wie du auf die Höhe der Abgaben kommst, ist mir schleierhaft - es sind 12,5% und nicht 30,94%.

    Aber viel wichtiger ist doch, dass du mit dem Steuersparbuch die gesetzlichen Anforderungen an Arbeitgeber nicht erfüllen kannst! Du kannst weder eine Anmeldung an das Finanzamt wegen ElStAM machen oder die ElStAM abholen noch kannst du die Meldungen an die Sozialversicherungen machen (du benötigst hierzu dann ein gesondertes Programm wie sv.net) noch hast du ein ordentliches Lohnkonto mit allen Nachweisen! Wie willst du dies ohne ein Lohnabrechnungsprogramm erstellen und aufbewahren? Auch solltest du bedenken, dass dann Abgaben für dich als Arbeitgeber anfallen (U1 und U2, Unfallversicherung). Ob sich dies wirklich lohnt?

  • Hier das Ergebnis der unverbindlichen Berechnung

    Lohn pro Monat: 450,00 Euro
    Arbeitgeber: Gewerblicher Arbeitgeber (z.B. eine Firma)



    A. Information für den ArbeitnehmerDer Arbeitnehmer erhält monatlich 450,00 Euro Lohn, auch Arbeitsentgelt genannt, ausbezahlt. Es gibt keine Abzüge.



    B. Information für den Arbeitgeber


    1. Lohn pro Monat
    450,00 €




    2. Zwangsabgaben pro Monat
    Der Arbeitgeber muss zusätzlich zu den Lohnkosten (Arbeitsentgelt) noch folgende staatliche Zwangsabgaben ("Pauschalabgaben") pro Monat entrichten:
    13,00% Krankenversicherung 13,00% von 450,00 € = 58,50 €
    15,00% Rentenversicherung 15,00% von 450,00 € = 67,50 €
    2,00% Pauschalsteuer 2,00% von 450,00 € = 9,00 €
    0,70% Umlage 1 0,70% von 450,00 € = 3,15 €
    0,24% Umlage 2 0,24% von 450,00 € = 1,08 €
    30,94% Zwangsabgaben pro Monat 30,94% von 450,00 € = 139,23 €




    3. Unfallversicherung
    circa 60,00 Euro pro Jahr, also circa 5,00 Euro pro Monat. Die Kosten für die Unfallversicherung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, deshalb nur die ungefähre Angabe.



    Dies führt zu folgenden Gesamtkosten pro Monat




    Gesamtkosten für den Arbeitgeber pro Monat
    1. Lohn pro Monat 450,00 €
    2. Zwangsabgaben pro Monat 139,23 €
    3. Unfallversicherung circa 5,00 €
    Gesamtkosten für den Arbeitgeber pro Monat 594,23 €
  • Ganzu einfach - du rechnest völlig falsch! Die 13% Krnakenversicherung entfallen ja gerade bei einem Minijob!

    Erstens: deine Ehefrau ist ja nebenberuflich bei dir tätig - ist also voll steuer- und sozialabgabenpflichtig auf das (zusätzliche) Entgelt bei dir.

    Zweitens: du musst nach Lohnsteuerklasse 6 rechnen, da Nebenberuf

    Drittens: es entfallen zusätzliche Beiträge zu den Sozialversicherungen. Dabei kannst du zwar pauschalieren (Knappschaft), wird aber teurer, als wenn du über Minijob abrechnest.


    Ich füge dir einmal eine Musterabrechnung aus meinem L&G-Programm für deine Frau aus - da kannst du schon sehen, dass von den 450 Euro einiges abgeht. Zusätzlich müsstest du dann noch die Arbeitgeberanteile zahlen - alles zusammen wird es für euch wesentlich teurer als über die Minijobzentrale. Ich habe schon angegeben, dass es sich um die Ehefrau handelt (also Sonderregelungen) und eine geringfügige Beschäftigung vorliegt.


    Bei einem Minijob (als Nebenjob) zahlt der Arbeitgeber 516,33 € (da KV ubd RV über Hauptjob abgedeckt sind, siehe Berechnung aus dem Steuersparbuch Modul Minijob).