Hallo liebe Mitglieder,
ich hoffe Ihr könnt mir mal einen Rat geben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 13.01.2015 (Aktenzeichen IX R 22/14) eine rückwirkende Feststellung von Verlustvorträgen für bis zu sieben Jahre. Ich habe aus diesem Grund Ende Januar für die Kalenderjahre 2011 und 2012 für mein Masterstudium eine Erklärung zur Festellung des verbleibenden Verlustvortrags beim Finanzamt gestellt. Für die beiden Kalenderjahre sind auch keine Steuerklärungen von mir gemacht worden und es ist auch kein Bescheid ergangen. Während dieser zwei Jahre erhielt ich Bafög und ein Stipendium. Ich habe zu der Erklärung alle Studienkosten als Anlage N angegeben und per WISO übertragen. Nachweise habe ich auch an das Finanzamt versendet
im Februar erhielt ich dann ein Bescheid für 2011 und 2012 über die Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die Kosten für die Ausbildung wurden als Sonderausgaben berücksichtigt. Soweit ich weiß führt ds nicht zu vorweggenommenen Werbungskosten und einen vortragfähigen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte. In den Erläuterungen zu beiden Bescheiden stand " Die als Fortbildungskosten geltend gemachten Aufwendungen sind Ausbildungskosten. Sie wurden als Sonderausgaben in Höhe von 4000 EUR (Bescheid 2011) und in Höhe von 6000 EUR(Bescheid 2012) berücksichtigt. Etwas unten steht auch das die Festsetzung der Einkommensteuer vorläufig ist hinsichtlich der Abziehbarkeit dr Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben"
Daraufhin habe ich EInspruch eingelegt gegen die beiden Bescheide. Vor einigen Tagen erhielt ich wiederrum zwei abgeänderte Bescheide über Einkommensteuer für 2011 und 2012.
In den Erläuterungen zu diesen beiden Bescheiden steht das dieser Bescheid den älteren Bescheid ändert und das mein Einspruch erledigt ist. Der Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein Studium als Werbungskosten ist auch wieder enthalten. In den beiden neuen Bescheiden hat sich eigentlich meines Erachtens inhaltlich nichts verändert auch an den Summen des zu versteuernden Einkommens.
Ich hätte nun folgende Fragen.
1. Wie kann und soll ich nun weitervorgehen?
2. Warum sind meine Ausbildungskosten bzw. Studienkosten meines Masterstudiums nicht als Werbungskosten anerkannt worden? Wie erkenne ich so etwas eigentlich?
3. Warum erhalte ich eigentlich einen Bescheid über EInkommenssteuer für 2011 und 2012 obwohl ich doch eigentlich einen Verlustfeststellungsbescheid für 2011 und 2012 erhalten müsste?
Für euren Rat oder Antworten wäre ich Euch sehr dankbar!
Gruß
Chris