Doppelte Haushaltsführung bei Versetzung mit Wohnungs-/Ortwechsel

  • Guten Tag,


    Ich hatte einen beruflich veranlassten Umzug von NRW nach Bayern (Versetzung durch Arbeitgeber). Dabei entstanden 3 Monate lang doppelte Mietkosten an beiden Standorten. Der Arbeitgerber hat mir nur die Kaltmiete der Wohnung in München für die Dauer der Überlappung steuerfrei erstattet.


    Nun bietet die WISO Software die Eingabemasken für die Gesamtmietkosten der alten UND neuen Wohnung, und verrechnet beide in Summe mit einem Betrag, der die Erstattung des Arbeitgebers übersteigt.


    Im Steuerbescheid hat das Amt diese Ausgaben allerdings nicht anerkannt. Es teilt mit, dass "bei der doppelten Miete nur die Miete der bisherigen Wohnung berücksichtigt werden könne". Die Erstattung war dementsprechend in der Differenz ca. 1000€ geringer als von der Software berechnet. Die Differenz ergibt sich tatsächlich nur durch die Eintragung doppelten Mietkosten, wie ich nach Prüfung festgestellt habe.


    Nun zu meiner Frage: Ist meine Eingabe der doppelten Miete bei den Umzugskosten falsch, rechnet die Software falsch, oder lohnt sich hier ein Einspruch? Scheinbar wird die doppelte Miete an sich nicht in Frage gestellt. :/

    • Offizieller Beitrag

    Nun bietet die WISO Software die Eingabemasken für die Gesamtmietkosten der alten UND neuen Wohnung, und verrechnet beide in Summe mit einem Betrag, ...

    Wo bzw. an welcher Stelle? ?(


    Im Steuerbescheid hat das Amt diese Ausgaben allerdings nicht anerkannt. Es teilt mit, dass "bei der doppelten Miete nur die Miete der bisherigen Wohnung berücksichtigt werden könne".

    Was auch so zutreffend ist.


    Nun zu meiner Frage: Ist meine Eingabe der doppelten Miete bei den Umzugskosten falsch, rechnet die Software falsch,

    Das Programm rechnet, bei zutreffenden Eintragungen, genau wie das FA.

    • Offizieller Beitrag

    Wo bzw. an welcher Stelle?

    Ich schätze mal hier:



    Da könnte man wirklich den Eindruck gewinnen, daß beides möglich ist. Obwohl die Vernunft sagen sollte, daß nur eines von beiden geht. Also entweder man zieht um und muß für die alte Wohnung noch Miete zahlen oder man ist noch nicht umgezogen und muß die neue Wohnung schon bezahlen.

    • Offizieller Beitrag

    Obwohl die Vernunft sagen sollte, daß nur eines von beiden geht. Also entweder man zieht um und muß für die alte Wohnung noch Miete zahlen oder man ist noch nicht umgezogen und muß die neue Wohnung schon bezahlen.

    Ich dachte eher an die Formulierung:

    Eingabemasken für die Gesamtmietkosten der alten UND neuen Wohnung,

    Da würde man nämlich mit Lesen der rechtsseitigen Erläuterung bzw. der im Wortlaut identischen bei Anklicken des der Zeile vorstehenden Fragezeichens eines Besseren belehrt.


    ich schätze mal hier:

    Man kann doppelte Kosten vor dem Umzug haben und doppelte Kosten nach dem Umzug. Aber niemals für beide gleichzeitig. Immer die leerstehende ist die doppelte. Wie die Software eben auch erläutert.

  • Danke für die Anworten soweit, aber komplett erschließt sich mir dass noch nicht.


    Inwiefern ist die Miete der neuen Wohnung überhaupt relevant, wenn eigentlich nur die alte angerechnet werden kann?


    Zweiteres ist der Fall. Neue Wohnung musste bezahlt werden, bevor ich komplett umgezogen bin. Ich verstehe den Bescheid des Amtes so, dass aber auch in diesem Falle nur die alte Wohnung berücksichtigt werden könnte. Wo irre ich mich?

    • Offizieller Beitrag

    Inwiefern ist die Miete der neuen Wohnung überhaupt relevant, wenn eigentlich nur die alte angerechnet werden kann?

    Es kommt eben darauf an. Das ist doch in der Maske ganz klar ersichtlich und nach Fallgestaltung unterschieden. Einfach einmal Zeile für Zeile lesen und die Erläuterung des Programms dazu beachten.



    Zweiteres ist der Fall. Neue Wohnung musste bezahlt werden, bevor ich komplett umgezogen bin. Ich verstehe den Bescheid des Amtes so, dass aber auch in diesem Falle nur die alte Wohnung berücksichtigt werden könnte. Wo irre ich mich?

    Bezahlt werden/worden ja, aber ab wann galt der neue Mietvertrag? Ohne genau Zahlen/Daten bleiben wir beim Raten.

  • Der neue Vertrag galt ab 01. November 2017. Die alte Wohnung lief bis Ende Januar 2018 parallel mit und ich wohnte auch weiterhin dort. Mitte Januar zog ich dann um. Arbeitsantritt an der neuen Dienststelle im Februar.

    • Offizieller Beitrag

    Im Steuerbescheid hat das Amt diese Ausgaben allerdings nicht anerkannt. Es teilt mit, dass "bei der doppelten Miete nur die Miete der bisherigen Wohnung berücksichtigt werden könne". Die Erstattung war dementsprechend in der Differenz ca. 1000€ geringer als von der Software berechnet.

    Zweiteres ist der Fall. Neue Wohnung musste bezahlt werden, bevor ich komplett umgezogen bin. Ich verstehe den Bescheid des Amtes so, dass aber auch in diesem Falle nur die alte Wohnung berücksichtigt werden könnte. Wo irre ich mich?

    Was hat das FA denn an Miete jetzt anerkannt? Gar nichts, weder alte Wohnung noch neue Wohnung?


    Der neue Vertrag galt ab 01. November 2017. Die alte Wohnung lief bis Ende Januar 2018 parallel mit und ich wohnte auch weiterhin dort. Mitte Januar zog ich dann um. Arbeitsantritt an der neuen Dienststelle im Februar.

    Dann sollte zumindest die Miete der neuen Wohnung für November und Dezember 2017 in der ESt-Erklärung 2017 als Werbungskosten anerkannt worden sein. Evtl. ist auch noch der halbe Januar 2018 in der 2018er ESt-Erklärung dann zu erklären. Aber 2017 sollte kein Problem sein.

  • Was hat das FA denn an Miete jetzt anerkannt? Gar nichts, weder alte Wohnung noch neue Wohnung?


    Der neue Vertrag galt ab 01. November 2017. Die alte Wohnung lief bis Ende Januar 2018 parallel mit und ich wohnte auch weiterhin dort. Mitte Januar zog ich dann um. Arbeitsantritt an der neuen Dienststelle im Februar.

    Dann sollte zumindest die Miete der neuen Wohnung für November und Dezember 2017 in der ESt-Erklärung 2017 als Werbungskosten anerkannt worden sein. Evtl. ist auch noch der halbe Januar 2018 in der 2018er ESt-Erklärung dann zu erklären. Aber 2017 sollte kein Problem sein.


    Das Amt hat die Mieterstattung mit oben genannter Begründung komplett gestrichen. Die Januar Miete hatte ich nicht angegeben, da ich das im nächsten Jahr machen wollte.


    Wie gesagt hatte der Arbeitgeber die Kaltmiete der neuen Wohnung steuerfrei erstattet. Die Summe übersteigt die komplette Warmmiete der alten Wohnung. Wenn also nur die alte berücksichtigt werden kann, dann lässt sich da nichts mehr machen. Allerdings bleibe ich so auf den Nebenkosten der neuen Wohnung komplett sitzen (immerhin knapp 350€ für 3 Monate).


    Jedenfalls danke soweit für die Erklärung. Denke ich habe den Funktionsumfang der Eingabemaske verstanden. Ob ich die Warmmiete der neuen Wohnung doch irgendwie absetzen kann, muss ich jetzt dann wohl nachforschen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Januar Miete hatte ich nicht angegeben, da ich das im nächsten Jahr machen wollte.

    Ist ja auch grundsätzlich richtig.


    Wie gesagt hatte der Arbeitgeber die Kaltmiete der neuen Wohnung steuerfrei erstattet. Die Summe übersteigt die komplette Warmmiete der alten Wohnung. Wenn also nur die alte berücksichtigt werden kann, dann lässt sich da nichts mehr machen. Allerdings bleibe ich so auf den Nebenkosten der neuen Wohnung komplett sitzen (immerhin knapp 350€ für 3 Monate).

    Das hatte ich in der Tat überlesen. Von daher kann ich jetzt auch die Argumentation des FAs nachvollziehen. Und was sind das für Nebenkosten? 350€ je Monat oder 350€ insgesamt. Letzteres wäre ja nun wirklich zu verschmerzen. Zumal da evtl. auch wieder im Rahmen der Nebenkostenabrechnung ein Teil wieder an Dich zurückfließen kann. Eine leerstehende Wohnung sollte ja wohl nicht so viel Nebenkosten verursachen.