Finanzamt zahlt nicht den vorgegebenen Betrag

  • Hallo, ich habe heute den Einkommensteuerausgleich für 2017 zurück bekommen, lt. Steuerprogramm sollte ich einen Betrag x herausbekommen, nun soll ich zum ersten mal etwas nachbezahlen. Habe das Programm ja noch auf dem PC, dort den Steuerausgleich noch einmal kontrolliert, Angaben die das Finanzamt eventuell nicht anerkannt hatte, habe ich herausgenommen, aber es bleibt immer bei dem Betrag x der mir zustehen würde. Hatte eigentlich noch nie Probleme mit der Rückzahlung, mir wurde auch immer der Betrag ausgezahlt, den das Wiso Programm ausgerechnet hatte. Frage, ist es ratsam, zum Finanzamt zu gehen mit den persönlichen Unterlagen vom Wiso Programm (nur für ihre Unterlagen) und es denen vorlege, damit er vielleicht sieht das er einen Fehler gemacht hatte, alternativ könne ich auch zum Steuerberater von meinem Sohn gehen das er es sich mal ansieht, was ist ratsam? werde als erstes mal einen Einspruch zu dem Einkommensteuerausgleich abgeben.

    Danke für jede Antwort

    • Offizieller Beitrag

    Frage, ist es ratsam, zum Finanzamt zu gehen mit den persönlichen Unterlagen vom Wiso Programm (nur für ihre Unterlagen) und es denen vorlege, damit er vielleicht sieht das er einen Fehler gemacht hatte,

    Das wird das FA herzlich wenig interessieren.


    Angaben die das Finanzamt eventuell nicht anerkannt hatte, habe ich herausgenommen, aber es bleibt immer bei dem Betrag x der mir zustehen würde.

    Weshalb eventuell nicht anerkannt. Das FA erläutert üblicherweise die von den erklärten Angaben vorgenommenen Abweichungen.


    alternativ könne ich auch zum Steuerberater von meinem Sohn gehen das er es sich mal ansieht, was ist ratsam?

    Das kann man machen.


    Man kann aber auch einfach einmal die Steuerberechnung des Programms nebst Erläuterungen dazu mit dem ESt-Bescheid und den dort genannten Erläuterungen vergleichen. Da sollte sich doch die Differenz sehr genau eingrenzen lassen. Und dann schaut man erst nach evtl. Eingabefehlern und dann erst danach, wer rechtlich vielleicht daneben liegt.

    • Offizieller Beitrag

    P.S.:

    Einkommensteuerausgleich

    Du meinst den Bescheid über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag... nach Abgabe der Einkommensteuererklärung.

    was ist ratsam?

    Wie miwe4 schon schrieb: den schriftlichen Bescheid mit der Rechnung im Programm vergleichen und dazu die entsprechende Funktion im Programm benutzen.


    P.S.: Dein Threadtitel geht leicht am Thema vorbei. Du möchtest einfach ein Abweichung der Steuerberechnung im Programmrechnung von der des FA klären.

  • Bei Abweichungen zur Erklärung muss das Finanzamt ja erklären, warum. Also ist der Hinweis meiner Vorredner auf die Erläuterungen im Bescheid das einzig Richtige, um die Ursache zu finden. Leider werden die Erläuterungen meistens "übersehen"

  • Bei Abweichungen zur Erklärung muss das Finanzamt ja erklären, warum.

    Nicht unbedingt, ich habe erst nach dem zweiten Einspruch erfahren, was Sache ist.

    Der dritte Einspruch ist seit 3 Monaten überfällig.

    Also, es gibt auch Finanzämter, die mal vorsichtig gesagt, ungenau arbeiten.