Abgeschlossene Zweitausbildung, erste Steuererklärung

  • Guten Tag in die Runde,


    ich habe ein paar Fragen zu meiner ersten Steuererklärung, die ich nach abgeschlossener zweiter Ausbildung erstellen möchte.
    Ich habe nämlich ein paar Probleme, dies im WISO-Steuerprogramm einzugeben.
    Ich habe von 2014-2017 die zweite Ausbildung als Gesundheits-und Krankenpfleger in einem Klinikum absolviert, an dem ich im September letzten Jahres auch übernommen wurde. Während der Ausbildung gab es regelmäßig Blockschule in einer anderen Lokalität als die des Klinikums.

    Ich habe mittlerweile nachgelesen, dass man Ausbildungskosten von der Steuer über die Werbungskosten absetzen kann. Soweit, so gut.
    Nur wie gebe ich es in das Steuerprogramm ein?


    Ein paar Fragen: Gebe ich als "Weg zur Arbeit" dann lediglich den Weg zur Arbeit ab September (nach Festanstellung) an? Weil davor war ich ja in der Ausbildung (zwar auch im gleichen Betrieb). Oder ziehe ich den Zeitraum über das ganze Jahr? Wie gebe ich das bei den Werbungskosten ein? Weil dort steht nichts von zweiter Ausbildung, sondern nur von Fortbildungen. Und was genau klicke ich dort an (anklickbar dort sind u.a. Fortbildung mit /ohne inhaltlichem Bezug zur bestehenden Arbeitsverhältnis)? Oder kann ich sämtliche Fahrtkosten vor September über diese Maske eingeben? Oder nur die Blockschule, weil sie ja an einem anderen Ort wie die eigentliche "Arbeit" (im Klinikum) stattfand?

    Ich hoffe, ihr könnt mir ein bisschen helfen und verbleibe mit sonnigen Grüßen :thumbsup:,


    Akov

    • Offizieller Beitrag

    Ein paar Fragen: Gebe ich als "Weg zur Arbeit" dann lediglich den Weg zur Arbeit ab September (nach Festanstellung) an? Weil davor war ich ja in der Ausbildung (zwar auch im gleichen Betrieb). Oder ziehe ich den Zeitraum über das ganze Jahr? Wie gebe ich das bei den Werbungskosten ein? Weil dort steht nichts von zweiter Ausbildung, sondern nur von Fortbildungen.

    Wenn dort das ganze Jahr Deine 1. Tätigkeitsstätte angesiedelt war, dann 01.01.-31.12. . Auch ein Azubi hat i.d.R. eine 1. Tätigkeitsstätte.


    Und was genau klicke ich dort an (anklickbar dort sind u.a. Fortbildung mit /ohne inhaltlichem Bezug zur bestehenden Arbeitsverhältnis)? Oder kann ich sämtliche Fahrtkosten vor September über diese Maske eingeben? Oder nur die Blockschule, weil sie ja an einem anderen Ort wie die eigentliche "Arbeit" (im Klinikum) stattfand?

    Die Fahrten zum Blockunterricht würde ich unter Auswärtstätigkeiten abwickeln. Wobei letztlich auch ein Eintrag bei Fort-/Weiterbildung, bei zutreffenden Eintragungen, zu keinem anderen Ergebnis kommen würde.

  • Ich habe von 2014-2017 die zweite Ausbildung

    Wobei für die Jahre 2014, 2015 und 2016 eine gesonderte Erklärung abzugeben wäre, um die Verluste vortragen zu können.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe von 2014-2017 die zweite Ausbildung

    Wobei für die Jahre 2014, 2015 und 2016 eine gesonderte Erklärung abzugeben wäre, um die Verluste vortragen zu können.

    Vielen Dank für die Ergänzung. Hatte ich nach der Fragestellung in der Tat vielleicht voreilig als bekannt vorausgesetzt.

  • Erstmal vielen Dank für eure Hilfe!
    Ich habe dank eurer Informationen alles abgeändert und nun kommt mir alles schlüssig vor. Ich habe im Programm dann noch die Anzahl der Berufsschultage von den Arbeitstagen abgezogen.
    Ich denke, dass ich die Jahre davor aber keine Verluste gemacht habe, weil die Ausbildung eigentlich ganz gut bezahlt wird, sodass ein Verlustvortrag nicht notwendig wäre? Oder ist es Pflicht? Müsste ich hierfür die WISO-Programme der letzten Jahre noch dazu kaufen?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Akov