Hallo,
meine Tochter wurde dieses im Januar 2018 volljährig, war also im Jahr 2017 noch Minderjährig. Tochter wohnt bei der Mutter. Aufgrund eines Minderjährigen Unterhaltstitel war ich bis zur Volljährigkeit zur Unterhaltszahlung verpflichtet.
Die Mutter hat bei Minderjährigen die Pflicht zur Betreuung, der Vater die Pflicht zur Barunterhalt bei getrennt lebenden Eltern.
Software Buhl Steuer Start:
Unter dem Punkt "Übertragung der Freibeträge für Kinder" heißt ein Punkt: War die Mutter wegen mangelnder Leistungsfähigkeit nicht unterhaltsfähig? JA oder NEIN
Hier komme ich gerade nicht mit der Frage klar. Ist hier dann mit Ja oder Nein zu beantworten?
Gruß Pit Hegau