Sprachreise / Exkursionsreise im Studium absetzen

  • Hallo,

    ich bin Student und habe im Jahr 2017 an eine Sprachreise sowie an einer Exkursionsreise, welche von der Universität angeboten wurden, teilgenommen. Diese möchte ich nun bei meiner Steuerklärung absetzen. Wie kann ich dies machen?

    Kurz zu mir. Ich bin auf dem zweiten Bildungsweg Student an einer Hochschule und kann meine gesamten Kosten als Fortbildungskosten bei den Werbungskosten absetzen.

    Setze ich jetzt diese beiden Reisen als Arbeits-/Dienstreise ab? Mir stehen ja für solche Reisen auch Verpflegungsgeld zu. Oder muß ich diese bei den Fortbildungskosten angeben und händisch die Verpflegungspauschalen ausrechnen? Bei der Exkursionsreise mußte ich mir den Flug selber Buchen und bezahlen. Dies muß ich ja dann auch bei den Kosten für diese Reise mit ansetzen. Also ebenfalls als Dienstreise oder händisch bei den Fortbildungskosten mit angeben?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Sind denn die Reisen von der Uni als Pflichtveranstaltungen deklariert? In der Regel muss ja eine berufliche Veranlassung vorliegen und wenn diese Reisen nicht notwendig sind um die Studienziele zu erreichen, würde ich eine Absetzbarkeit verneinen. Dienstreisen sehe ich hier nicht.

  • es gibt viele Studenten, die nebenbei arbeiten - dann Anlage N und als Werbungskosten ggf. diese Reisen fürs Studium, wenn Zweitausbildung - was ja auch in der Frage steht!!!


    Oder haben Sie eine andere Meinung, miwe4?

    • Offizieller Beitrag

    es gibt viele Studenten, die nebenbei arbeiten - dann Anlage N und als Werbungskosten ggf. diese Reisen fürs Studium, wenn Zweitausbildung - was ja auch in der Frage steht!!!


    Oder haben Sie eine andere Meinung, miwe4?

    Ob und was die auf Lohnsteuerkarte arbeiten oder nicht hat mit der Behandlung etwaiger Kosten in Zusammenhang mit einem Erst-/Zweitstudium rein gar nichts zu tun. Das sind zwei paar Schuhe.


    Ansonsten teile ich nesciens Auffassung, dass hier nach den bisherigen Einlassungen des TE keine Abziehbarkeit im Rahmen der ESt-Veranlagung zu erkennen ist.

    • Offizieller Beitrag

    es gibt viele Studenten, die nebenbei arbeiten - dann Anlage N und als Werbungskosten ggf. diese Reisen fürs Studium, wenn Zweitausbildung - was ja auch in der Frage steht!!!

    Aber das sind doch im Normalfall irgendwelche Aushilfs-/Mini-oder ähnliche Jobs, für die man noch weniger eine Sprachreise als WK absetzen kann, da da kein Zusammenhang besteht.

  • gibt es Einkünfte?

    Es gibt keine Einkünfte. Das ich aber über den zweiten Bildungsweg komme, sind meine Studienkosten Fortbildungskosten und somit kann ich eine ganze Menge mehr abrechnen, gegenüber einem Studenten der frisch vom Gymnasium kommt.


    Sind denn die Reisen von der Uni als Pflichtveranstaltungen deklariert? In der Regel muss ja eine berufliche Veranlassung vorliegen und wenn diese Reisen nicht notwendig sind um die Studienziele zu erreichen, würde ich eine Absetzbarkeit verneinen. Dienstreisen sehe ich hier nicht.

    Diese Sprachreisen sind Zusatzangebote von der Uni und dienen der praktischen Anwendung. Ich weiß aus Eigenrecherchen das es für Studenten möglich ist Sprachreisen abzusetzen. Nur wird das nie im Detail erklärt. Deshalb frage ich ja ob sich jemand mit dem Details auskennt. Werde das einfach mal als Reisen ansetzen und schauen was das Finanzamt macht.



    Danke für die bisherigen Hilfen

    • Offizieller Beitrag

    Diese Sprachreisen sind Zusatzangebote von der Uni und dienen der praktischen Anwendung. Ich weiß aus Eigenrecherchen das es für Studenten möglich ist Sprachreisen abzusetzen.

    Nein, Sprachreisen ins Ausland sind für Studenten nicht leichter oder schwerer abzusetzen als für die aktiv beschäftigte Bevölkerungsgruppe. der zwingende Zusammenhang mit der Tätigkeit ist nachzuweisen. Und genau da hapert es bei Sprachreisen ins Ausland regelmäßig. Dann lies doch einmal unter Sprachreisen und den strengen Voraussetzungen für eine steuerliche Anerkennung nach. Und Exkursionen müssen schon nach Studienplan eine Notwendigkeit für Dein Studium darstellen und einen konkreten Zusammenhang mit dem Lehrplan haben. Ansonsten ist dies alles beides reine Freizeit-/Urlaubsgestaltung.


    Werde das einfach mal als Reisen ansetzen und schauen was das Finanzamt macht

    Und was soll das? Mit der Begründung könntest Du auch übliche Deine Uni-Kleidung ansetzen und "mal schauen". So etwas ist bei den Bearbeitern beliebt. Aber wenn Du das FA unbedingt "reizen" möchtest und eine Vollprüfung Deiner Erklärung wünschst, dann verfahre so. Nur warum fragst Du uns dann erst nach unserer Meinung?

  • Und was soll das? Mit der Begründung könntest Du auch übliche Deine Uni-Kleidung ansetzen und "mal schauen". So etwas ist bei den Bearbeitern beliebt. Aber wenn Du das FA unbedingt "reizen" möchtest und eine Vollprüfung Deiner Erklärung wünschst, dann verfahre so. Nur warum fragst Du uns dann erst nach unserer Meinung?

    Entschuldige das ich dir auf dem Schlips trete aber ich kenne leider deinen Wissenshintergrund nicht. Ich bin davon ausgegangen das man hier konstruktive Hilfe bekommt. Wenn du so schlau bist, dann weiß man als Arbeitnehmer, dass man Arbeitskleidung absetzen kann und in diesem Fall ist die Universität rechtlich gesehen mein Arbeitgeber.

    Fall es hier noch jemanden gibt der schon einmal Sprachreisen bei der Steuerklärung abgesetzt hat so würde ich mich freuen, wenn er mir da einen Tipp geben kann wo und wie ich diese in die Steuerklärung angeben kann.

  • Da wird dir niemand helfen können! Diese Antwort passt dir zwar nicht, sie ist aber die einzig wahre.

    Die Sprachreise ist aus allem, was ich hier lese, kein zwingender Bestanteil deines Studium (d.h. du wirst auch ohne zur Prüfung zugelassen). Und eine zwingende Voraussetzung für einen zukünftigen Job? Da wirst du sehr gut argumentieren müssen, um dies genehmigt zu bekommen.


    Übrigens hinkt dein Vergleich mit der Arbeitskleidung ganz gewaltig, denn du kannst nur dann Arbeitskleidung absetzen, wenn es sich nicht auch gleichzeitig um deine bürgerliche Kleidung handelt. Also nichts mit Anzug und Krawatte oder Kostüm oder ähnliches. Nur Blaumann, Kleidung mit Abzeichen des Arbeitgebers etc. gehen hier durch. Und was ist hier vergleichbar? Der Sprachkurs ist doch nichts, was für dein Studium notwendig ist und vom "Arbeitgeber Universität" verlangt wird.