Rechnung erstellen für Verkauf von Anlagevermögen

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Problem mit dem Verkauf von Anlagevermögen.

    Ich erstelle eine Rechnung und mit dem Zahlungseingang erscheint im Kassenbuch der entsprechende Eintrag (Zahlung vom Kunden) und die Rechnung "steht" auf "vollständig bezahlt".

    Wenn ich nun im Kassenbucheintrag das entsprechende Anlagengut (Abschaffung) zuordne, steht die Rechnung wieder auf offen!!!:wacko:


    Wie gehe ich da richtig vor?


    Liebe Grüße Klaus

  • Hallo,


    ich habe die Rechnung erstellt und der Käufer hat gezahlt. Den Zahlungseingang habe ich per "Zahlungseingang zur Rechnung hinterlegen" ordnungsgemäß vermerkt. Danach erscheint im Kassenbuch der Eintrag dazu in der Kategorie "Zahlung vom Kunden"
    Wenn ich diesen Eintrag ändere um das Anlagegut "abzuschaffen" ist die Rechnung wieder "unbezahlt"

    Lege ich einen 2. Eintrag zur Abschaffung an, stimmt doch mein Kassenbuch nicht, oder habe ich einen Denkfehler drin?


    LG

  • Ich bin leider nicht so fit wie so mancher hier!

    Was muss ich jetzt tun?

    Extern eine Rechnung schreiben und meinen Nummernkreis zerschießen?

    Mich über die Software "aufregen" die sowas nicht kann obwohl die verlinkten Probleme schon 7 (!) Jahre alt sind?

    Oder was genau?


    Mich regt es gerade echt auf! Ich habe in 2016 eine (1!) Buchung vergessen und muss deswegen 2017 komplett neu schreiben weil ich 2016 schon abgeschlossen habe. Das "Problem" betrifft nun den Dezember 2017 und jetzt hab ich nach 2 Tagen neu schreiben die Buchführung immer noch "fehlerhaft"...tolle Software

    • Offizieller Beitrag

    Nun wegen Verkauf von Anlagegut würde ich mir den Kopf nicht zerbrechen wegen des Nummernkreises der Standardausgangsrechnungen, noch würde ich "alles neu schreiben". Einfach die Einnahme direkt auf Konto 8820 Erlöse aus Anlagenverkäufen buchen und einen Quittungsbeleg dazu anlegen.

  • Gerade heute hat mich ein Teilnehmer im Seminar das Gleiche gefragt. Da sind wir dann auf diesen Thread gestoßen. Bis vor kurzem, gab es eine ähnliches Problem, wenn man die Eingangsrechnung für den Kauf von Anlagevermögen erfassen wollte. Das wurde inzwischen begradigt, die Kategorie "Kauf von Anlagevermögen" gibt es dort jetzt auch.


    Eine korrekte Ausgangrechnung ist in WISO MB für den Verkauf von Anlagevermögen ist tatsächlich nicht erstellbar. Hätte ich nicht gedacht. Es fehlt das korrekte "abweichende Erlöskonto". Tja, und im Zuordnungsassistenten muss sich entscheiden, ob man die Zahlung der Rechnung oder dem Verkauf von Anlagegut zuordnet. Für eine korrekte Buchhaltung, sollte das schon beschriebene Verfahren gemäß Hilfe verwendet werden. Meinem Teilnehmer habe ich geraten die Rechnung eben auf offen stehen zu lassen. Klar kann man einen zusätzlichen fiktiven Zahlungseingang im Verrechnungskonto buchen, damit sie auf bezahlt steht. Dann muss am gleichen Tag eine gleich hohe Gegenbuchung mit dem gleichen Steuerschlüssel gebucht werden, damit sich das wieder ausgleicht und kein nicht vorhandener Umsatz versteuert wird.


    Hast Du Dir im ausgebuchten Anlagevermögen mal die Abschreibungsdetails angeschaut? Wenn ich das Vorgehen im Demomandanten Coeptum mit der Hebebühne vornehme, gibt es ganz eigenartige Effekte. Das Programm bucht in den Jahren nach (!) der Abschaffung immer weiter steigende Abschreibungsbeträge. Ein grober Fehler, der hoffentlich an einer Ungereimtheit im Demomandanten liegt.

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine ähnliche Frage zum Verkauf von Anlagevermögen (GWG). In den vergangenen Jahren wurden diverse GWG (Tische, Schränke,..) eingekauft und aktiviert. Diese wurden nun im Jahr 2019 in der Gesamtheit verkauft. Dazu wurde eine Rechnung erzeugt, wo sich aber lediglich ein Artikel (Büroeinrichtung komplett) befindet. Nun wurde die Rechnung bezahlt und es wurde das Erlöskonto "Sonstige Erlöse" angesprochen.


    Wie ist es nun möglich das Konto Erlöse aus Anlageverkäufen anzusprechen und gleichzeitig die verschiedenen GWG aus dem Anlagenverzeichnis zu entfernen?


    Viele Grüße Kevin

  • Hallo, die GWG werden/müssen im Anlagevermögen stehen bleiben. Da diese sofort abgeschrieben werden, sind diese nicht mit 1 Euro als Erinnerungswert auszubuchen.

    Bist du sicher, dass es keine Erinnerungswerte gibt? Es ist noch durchaus möglich, dass diese existieren - und ausbuchen sollte man hier dann schon

  • Es ist schon klar, dass 1 Euro nicht als Erinnerungswert stehen bleibt.

    Aber die GWG wurden ja nun veräußert, sind also nicht mehr im Betriebsvermögen vorhanden.


    Es bleibt die Frage, ob diese aus dem Anlageverzeichnis entfernt müssen bzw. wie dies für eine Vielzahl von Posten geht, für die nur eine Gesamtsumme beim jetztigen Verkauf gezahlt wurde und wie das Konto Erlöse aus Anlagverkäufen angesprochen werden kann?

    • Offizieller Beitrag

    Es ist schon klar, dass 1 Euro nicht als Erinnerungswert stehen bleibt.

    @babuschka meinte nur, dass diese WG mit 1€ als Erinnerungswert bei Ausscheiden aus dem Unternehmen definitiv auszubuchen sind und nicht, wie von @natia angemerkt, einfach stehen bleiben können.

  • Die GWG, die im Anlageverzeichnis erfasst wurden, bleiben da und werden nicht entfernt. Nach Anleitung von Buhl wird vorgeschlagen die GWG direkt auf 4855 zu buchen und nicht ins Verzeichnis aufnehmen.

    Wenn mann bei einem GWG 1 Euro Erinnerungswert erfasst hat , was bei GWG nicht notwendig ist, muss es natürlich ausgebucht werden. Da im MB bis jetzt es noch nicht realisiert wurde, Verkauf von Anlagevermögen und Ausgangsrechnung in einem rutsch zu zuordnen, geht es nur mit zusätzliche manuellen Buchungen.

    Ich werde den Link gleich noch nachsenden.

  • Ich habe gerade getestet , ein GWG kann nicht über Verkauf von Anlagegut als abgeschafft gebucht werden. Und 1 Euro Erinnerungswert bei GWG zu erfassen wäre nur dann möglich, wenn man dem GWG Nutzungsdauer zuweist, was auch kein Sinn macht.

    Also muss hier nur Zahlung dem Ausgangsrechnung zugewiesen werden.

    Und wenn 1 Euro doch ergendwie reingekommen ist, muss dieser über manuelle Buchung ausgebucht werden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe gerade getestet , ein GWG kann nicht über Verkauf von Anlagegut als abgeschafft gebucht werden. Und 1 Euro Erinnerungswert bei GWG zu erfassen wäre nur dann möglich, wenn man dem GWG Nutzungsdauer zuweist, was auch kein Sinn macht.

    Kann es nicht sein, dass im Zusammenhang mit den Änderungen des BMF zur Erforderlichkeit eines Anlagenverzeichnisses da auch bei der Software etwas geändert worden ist und es davor eben anders war? Ich buche nicht selber und erst recht nicht mit Mein Büro, aber das könnte doch ein Grund sein und lässt sich eben mit aktuellem Softwarestand nicht mehr verifizieren.