Rechnung für Anzahlung erforderlich?

  • Moin zusammen,


    ich habe eine Frage bezüglich Anzahlungen. Meine Kunden sind ausschließlich Privatpersonen und ich mache EÜR.

    Wenn ein Kunde ein Produkt für 1000 € kauft und ich möchte eine Anzahlung von 50 % haben, muss ich dann zwangsweise eine Anzahlungsrechnung erstellen, um das Finanzamt zufrieden zu stellen (auch wenn der Kunde die nicht braucht). Oder kann ich einfach eine Auftragsbestätigung mit dem Gesamtbetrag an den Kunden geben mit der Aufforderung 50 % des Gesamtbetrages anzuzahlen? Natürlich würde ich dann die 500 € Anzahlung ganz normal als Einnahme buchen und später die restlichen 500 € noch mal.


    Ich finde in der Software beim besten willen keinen sauberen Weg, um eine "echte" Anzahlungs- und Schlussrechnung zu erstellen. Man kann zwar einen Betrag als "bereits bezahlt" eingeben, aber dieser wird dann nicht verbucht, was in der EÜR aber doch bei Geldeingang sofort notwendig ist.... und wenn ich das manuell buche, fehlt am Ende der Bezug zu der Rechnung :/:/:/


    Fragen über Fragen


    ich hoffe ihr könnt mir helfen!


    Viele Grüße

    Jörg

    • Offizieller Beitrag

    ich habe eine Frage bezüglich Anzahlungen. Meine Kunden sind ausschließlich Privatpersonen und ich mache EÜR.

    Wenn ein Kunde ein Produkt für 1000 € kauft und ich möchte eine Anzahlung von 50 % haben, muss ich dann zwangsweise eine Anzahlungsrechnung erstellen, um das Finanzamt zufrieden zu stellen (auch wenn der Kunde die nicht braucht).

    Ja genau so kenne ich es aus der Praxis, daher Anzahlungsrechnung.

    Ich finde in der Software beim besten willen keinen sauberen Weg, um eine "echte" Anzahlungs- und Schlussrechnung zu erstellen. Man kann zwar einen Betrag als "bereits bezahlt" eingeben, aber dieser wird dann nicht verbucht, was in der EÜR aber doch bei Geldeingang sofort notwendig ist.... und wenn ich das manuell buche, fehlt am Ende der Bezug zu der Rechnung

    Wundert mich, dass das nicht möglich ist mit Produkt EÜR. Nutze nur Mein Büro, wo das geht.

  • Ich nutze auch EÜR und Kasse und finde ebenfalls keine Funktion hierzu. Buhl Data gibt es dieses Feature denn gar nicht in EÜR & Kasse? wäre ziemlich schwach. Und falls ja, wie wäre dann der Umweg für EÜR & Kasse Nutzer?

  • Ich finde in der Software beim besten willen keinen sauberen Weg, um eine "echte" Anzahlungs- und Schlussrechnung zu erstellen.

    und finde ebenfalls keine Funktion hierzu

    Es bleibt doch unbenommen 2 Rechnungen a´€ 500,-- zu schreiben und (wenn möglich) per Text ergänzen dass es sich hier um eine Abschlags/Anzahlungsrechnung handelt, bei der 2 Rechnung dann Endrechnung

    Soll-versteuerung beachten! Finanzamt erhält aus jeweils 500,-- die USt.

    Natürlich würde ich dann die 500 € Anzahlung ganz normal als Einnahme buchen und später die restlichen 500 € noch mal.

    da kommt es auch wieder darauf an ob Soll o. Ist-Versteurer.

    Wenn Du Rechnung über 1.000,-- schreibst, wird als Soll-Versteurer die USt. aus 1.000,-- fällig,


    gibt es dieses Feature denn gar nicht in EÜR & Kasse? wäre ziemlich schwach.

    :| Du kannst nicht alles haben. Billigen fast-Alleskönner mit den zusatz Modul-Möglichkeiten von z.B. mein Büro

  • bei Anzahlungen

    eine Anzahlungsrechnung

    ohne Abschlags/Anzahlungsrechnung Rechnung o. vertraglicher Vereinbarung bzw. Hinweis dass Geld fällig wird, wird der Kunde nicht von sich aus zahlen.


    Als gilt hier wie dort:


    Schreibt der Soll- versteurer eine Rechnung entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Leistungen ausgeführt/berechnet wurde. (also im erweiterten Sinne, gleich)

    Schreibt der Ist-versteurer eine Rechnung entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem der leistende Unternehmer das Entgelt vom

    Kunden vereinnahmt hat. Es auf dem Konto ist. (also im erweiterten Sinne, später)


    Du siehst "schreibt" und "Rechnung" kommt in beiden Sätzen vor.


    Und von daher kommt es sehr wohl darauf an ob Soll o. Ist-versteurer.

  • Bei Anzahlungen. gilt *immer* die Ist-Besteuerung

    Du scheinst partout nicht verstehen zu wollen was ich meine.


    Ohne Rechnung, also ohne Aufforderung wird kein Kunde von sich aus eine Anzahlung leisten. Folglich auch kein Geld für welches als IST-Versteurer USt. abzuführen wäre.

    Womit wir wieder beim "schreiben" und "Rechnung" wären. Darum wird eine geschrieben.

    Und jetzt kommt es darauf an was passiert:

    Zahlt der Kunde gleich,..... egal was oben auf der Rechnung steht oder sie bezeichnet wird und egal ob soll/ist versteurer dann ist die Zahlung fällig.

    Als Soll-versteurer wird die USt. gleich fällig (:rolleyes: ja.....mit ablauf des Veranlagungszeitraumes) auch wenn der Kunde erst 1 Jahr später zahlt.

    Daaaas und nichts anderes habe ich gemeint. Hier wie dort.

    Wenn es falsch gelesen/interpretiert worden ist, tut es mir leid. Für wen auch immer.

    Ich danke für Deine Aufmerksamkeit.

  • Alter Falter....und was ich meinte: jede Anzahlung, ob mit oder ohne Rechnung - auch das soll es ja geben, weil z. B. eine prozentuale Summe vereinbart wird - ist bei jedem steuerpflichtigen Unternehmer bei Erhalt zu versteuern...


    Aber gut, man/frau kann, muss aber nicht alles zerreden..immerhin..was Soll-bzw. Ist-Besteuerung bedeutet, sollte ja nun geklärt sein :whistling: