Verständnisfrage zu aktivierten Abschreibungen / Anlagevermögen und Umsetzung in WMB

  • Hallo,


    bitte nicht steinigen - bin halt kein Buchhalter. Ich habe Verständnisfragen und wie ich das in "Wiso mein Büro" in der praxis mache.


    1. Frage

    Beispiel: Ich kaufe ein Handy. Laut Afa Tabelle muss ich es über 5 Jahre abschreiben.

    Das bedeutet die Anschaffung wird bei WMB nicht unter "Eingangsrechnungen" erfasst sondern direkt unter "Stammdaten" -> "Anlagenverzeichnis" mit der Abschreibungsdauer erfasst. Die Zahlung wird dann mit "Einkauf von Anlagevermögen" verknüpft. Ist das so richtig ? Das wird nicht zusätzlich als Eingangsrechnungen erfasst - dann wäre das doppelt, richtig ?


    2. Frage

    Meine Steuerberaterin hat in 2015 und 2016 in der Erklärung an das Finanzamt "Die Entwicklung des Anlagevermögens" beigepackt. Ich habe mit WMB erst 2017 angefangen zu arbeiten. Erfasse ich das bei mir in der Erklärung gelistete Anlagevermögen dann mit Abschreibungsbetrag und Datum genau so wie Sie es vorgegeben hat ? Ich habe in den Jahren ja keine Daten im WMB. Das würde bedeuten, dass ich im Anlagevermögen mit der jeweiligen Nutzungsdauer für 2016 und 2015 Daten erfasse ?


    3. Frage

    In der Entwicklung des Anlagevermögens gibt es auch eine Gesamtaufstellung wieviel an GWG sofort abgeschrieben wurde. Ist das eine Pflichtangabe und wenn ja, wie ermittelt WMB das ? Vermutlich anhand der Kontenzuordnung des Eingangbelegs ?


    Das reicht glaube ich an Fragen ... ich möchte es für sie halt so gut wie möglich vorbereitet haben ... bin ein Freund davon zwar andere Fachmänner mit sowas zu beauftragen, es aber auch selbst zu verstehen.


    Gruß

  • bitte nicht steinigen -

    Hallo, wurde hier in diesem Forum schon jemand gesteinigt?


    Eingangsrechnungen betreffen Rechnungen, die im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebes für die Beschaffung von Waren, Material und Dienstleistungen von Lieferanten / Zulieferern gestellt werden.


    Anschaffungen für die Geschäftseinrichtung u.ä. sollten dort nicht eingereiht werden, obwohl sie natürlich auch eingehende Rechnungen sind.

    Entsprechendes gilt bei Veräußerung von Anlagegütern.


    Zur Abschreibungsdauer hier nur ein allgemeiner Hinweis: Die AfA-Tabellen habe den Charakter einer (wenn auch starken) Empfehlung. Abweichungen davon sind nach oben (längere Nutzungsdauer) immer möglich, nach unten sollten sie plausibel begründbar sein (Mobiltelefone auf Baustellen ...).


    Wenn du ab 2017 Mein Büro nutzt, solltest du die Anlagegüter mit dem Restbuchwert zum 1.1.17 in aufnehmen, dann natürlich auch nur die Restnutzungsdauer (wie oben geschrieben, geht auch länger..).


    Sofortabschreibungen für GWG sind ein eigener Bereich, siehe "Hilfe | Erste Hilfe, Buchführung ..." dort in die Suche "gwg" eintippen.

    Achtung! ab 2018 gelten andere Werte (800,- statt 410,-).


    Dies sind meine persönlichen Sichtweisen zu den von dir angesprochenen Fragen.

    Zukünftig stelle bitte jede Frage in einem eigenen Thread, dann ist es übersichtlicher und man findet bei der Suche die Sachen, die zusammengehören.

    :)

  • "Das bedeutet die Anschaffung wird bei WMB nicht unter "Eingangsrechnungen" erfasst sondern direkt unter "Stammdaten" -> "Anlagenverzeichnis" mit der Abschreibungsdauer erfasst."


    Natürlich kannst du die Rechnung als Eingangsrechnung erfassen und weißt dieser die Kategorie" Anschaffung Anlagegut" unter F2 weitere zu. Dann hast du gleich die Möglichkeit, das Anlagegut anzulegen. Die Abbuchung vom Konto wird dann der Eingangsrechnung zugeordnet.

  • bitte nicht steinigen -

    Hallo, wurde hier in diesem Forum schon jemand gesteinigt?

    Keine Ahnung, aber man ist es ja schon gewohnt in einem Forum erst einen "Seufzer" mit einem anschließenden "kannst Du auch googlen" zu hören ;)


    Vielen Dank für Deine Ausführung ! Ich werde die dann mit dem Restbuchwert zum 01.01.2017 übernehmen und dann die Jahre entsprechend der bereits abgelaufenen "verkürzen".


    Natürlich kannst du die Rechnung als Eingangsrechnung erfassen und weißt dieser die Kategorie" Anschaffung Anlagegut" unter F2 weitere zu. Dann hast du gleich die Möglichkeit, das Anlagegut anzulegen. Die Abbuchung vom Konto wird dann der Eingangsrechnung zugeordnet.

    Das klingt gut. So werde ich das machen. Ich habe nämlich bisher alles unter Eingangsrechnung erfasst. Ich dachte das wäre schon ein Fehler gewesen. So ist es ja halb so wild.


    Noch eine Frage:

    Wenn ich jetzt das Anlagegut im Januar 2017 erfasse, wirkt sich das auf die Umsatzsteuervoranmeldung von Jan-Mär 2018 aus ?


    Ich würde sagen nein. Die Abschreibung mindert ja nur zu einem gewissen Teil meinen Gewinn und damit die abzuführende Einkommenssteuer auf diesen, während die Umsatzsteuer davon nicht betroffen ist und sofort fällig ist. Dementsprechend wirkt sich die Abschreibung nur auf die Jahreserklärung gegenüber dem Finanzamt aus. Sehe ich das so richtig dass es der Umsatzsteuervoranmeldung völlig egal ist welches Anlagegut in dem Zeitraum Jan-Mär hinzukommen würde ? Ich würde ja keine neue Eingangsrechnung schaffen, sondern nur - falls ich da irgendwo einen Fehler gemacht habe - die Kategorie ändern und auf "Einkauf von Anlagevermögen" setzen damit ich das Anlagegut direkt erstellen kann.

  • Wenn ich jetzt das Anlagegut im Januar 2017 erfasse, wirkt sich das auf die Umsatzsteuervoranmeldung von Jan-Mär 2018 aus ?

    Natürlich - denn die Vorsteuern kannst du in dem Voranmeldungszeitraum geltend machen, in dem du die Rechnung einbuchst. Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind zwei völlig unterschiedliche Themen.

  • Ich bin gerade verwirrt.

    Wenn ich jetzt das Anlagegut im Januar 2017 erfasse, wirkt sich das auf die Umsatzsteuervoranmeldung von Jan-Mär 2018 aus ?

    Natürlich - denn die Vorsteuern kannst du in dem Voranmeldungszeitraum geltend machen, in dem du die Rechnung einbuchst. Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind zwei völlig unterschiedliche Themen.

    Ich muss nochmal nachfragen:


    Ich erfasse die Anlagegüter die meine Steuerberaterin bisher ausgewiesen hat mit dem Restbuchwert und der Restdauer am 01.01.2017. Da bei einer Abschreibung nur ein Teil des Gesamtbetrages pro Jahr berechnet wird wirkt sich das Anlegen am 01.01.2017 auch auf den 01.01.2018 aus. Damit wäre die Umsatzsteuervoranmeldung die ich diesmal erstmalig für das 1. Quartal 2018 gemacht habe falsch gewesen, da in diesem Betrag die Abschreibungen fehlen.


    Sehe ich das so richtig ?

  • Damit wäre die Umsatzsteuervoranmeldung die ich diesmal erstmalig für das 1. Quartal 2018 gemacht habe falsch gewesen, da in diesem Betrag die Abschreibungen fehlen.

    Nein, bei in den Vorjahren erfassten Anlagen ist die Vorsteuer schon komplett geltend gemacht worden. Du darfst diese nicht noch einmal buchen. Im Betriebsvermögen werden nur die Nettobeträge vorgetragen. Auf Abschreibungen gibt es keinen Vorsteuerabzug - der wird beim Kauf der Anlagen geltend gemacht.

  • und bitte mach bei einer neuen Frage einen neuen Thread auf.

    für dich ist es vielleicht praktisch alles unter "Charles' Fragen" zu finden.

    Für die anderen Nutzer sind aber die einzelnen Themen von Interesse - oder eben auch nicht

    :)