geringwertige Wirtschaftsgüter als Ausgabe

  • Hallo,


    ich hatte im März ein GWG unter Bank als Ausgabe mit dem Konto 480 eingegeben.


    Da als Text darin steht bis 410 € wollte ich den Text gerade abändern auf 800 €, was mir nicht gelang. Das aber nur am Rande, falls jemand eine Idee hat, wo ich das ändern kann.


    Dabei viel mir aber auf, dass es auch das Konto 4855 Sofortabschreibung auf GWG gibt. Das war mir zuvor nicht aufgefallen. Ich hatte das Gefühl, dass es eine Sofortabschreibung ist, weil bei der Vst-Vorauszahlung ja auch der gesamte Vst-Betrag berechnet wurde.


    Kann mir jemand den Unterschied erklären von den beiden Konten? Sollte ich lieber das Konto 4855 nehmen statt 480?


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.


    Liebe Grüße

    Dette

  • vielen Dank für deine Antwort. Ich buche also Bank an 4855. Wenn es aber um das Anlageverzeichnis geht, wogegen buche ich dann? Ich kann ja nicht zweimal Kasse an jeweils das ein und andere Konto buchen. Sorry wegen der dummen Frage.


    Danke auch für den Link wegen der GWG-Grenze. Bei mir wird nicht gemeckert wegen der Höhe, aber es stehen eben die 410 € da. Aber dann warte ich einfach auf das nächste update.

  • Moin Bernadett,


    ich meinte das so: die Anschaffung buchst Du 480 an Bank. Dann zum Jahresende werden die Abschreibungen gebucht, also 4855 an 480. Damit hast Du dann die gewinnmindernde "Ausgabe" vom Konto 4855 und vom Anlagekonto 480 geht der Betrag dieses Wirtschaftsgutes dann wieder "runter".


    ... und es gibt natürlich keine dummen Fragen, nur ebensolche Antworten ;):)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Guten morgen,

    wie buche ich eine Bosch Paneel Säge mit 479,00 € netto muss ich dann die Jahreszahl auf 5 Jahre erhöhen und mit 480 anlegen?

    Und alles andere über 150,00 € - 410 € Bohrmaschinen usw 480 und 1 Jahr ?


    Dann hätte ich noch einen neuen PC und Drucker mit welcher Anlage-Nummer kann ich die erfassen.


    :/ habe soviel gelesen und finde nicht den richtigen Weg

  • Moin,


    meinst Du die oben genannte Säge ? Das wäre bei Buchung als GWG doch eh' nur ein Jahr bzw. bei Buchung im Sammelposten *immer* fünf Jahre (auch wenn sie dann schon total verschlissen und entsorgt wurde) ?

  • Hallo

    nein das ist ein Walzenschleifer Abverkauf Mietgerät für 336,-- € . Die Frage ist ganz normal eingeben mit 1 Jahr Abschreibung oder gibt es da eine besondere Eingabe weil die Maschine schon 1 x abgeschrieben wurde kann ich sie dann nochmal abschreiben oder ist das nicht richtig.:/

    • Offizieller Beitrag

    Hallo

    nein das ist ein Walzenschleifer Abverkauf Mietgerät für 336,-- € . Die Frage ist ganz normal eingeben mit 1 Jahr Abschreibung oder gibt es da eine besondere Eingabe weil die Maschine schon 1 x abgeschrieben wurde kann ich sie dann nochmal abschreiben oder ist das nicht richtig.

    Weshalb hast Du die Maschine schon einmal "abgeschrieben"? Ich denke, es war bisher ein Mietgerät. ?(

  • Hallo,

    :/nicht ich der Baumarkt hat diese Maschine abgeschrieben und dann für den Restwert verkauft


    noch eine Frage :)

    Wenn die Geräte aus der Abschreibung raus also auf Wert O , muss ich sie dann trotzdem in der Anlage weiterführen oder brauche ich sie dann nicht mehr zu übernehmen?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Geräte aus der Abschreibung raus also auf Wert O , muss ich sie dann trotzdem in der Anlage weiterführen ...

    Ja.

  • nicht ich der Baumarkt hat diese Maschine abgeschrieben und dann für den Restwert verkauft

    Wenn die Geräte aus der Abschreibung raus also auf Wert O , muss ich sie dann trotzdem in der Anlage weiterführen oder brauche ich sie dann nicht mehr zu übernehmen?

    nicht weiter führen, da es schon abgeschrieben wurde und es für gebrauchte WG keine AfA-tabelle gibt.


    Du hast ein gebrauchtes, WG zum Preis von € 336,-- erworben, welches Du entweder der Poolabschreibung zuordnen (5 Jahre AfA) oder im Jahr der Anschaffung auf Kto. 4855 voll abschreiben kannst.

    • Offizieller Beitrag

    nicht weiter führen, da es schon abgeschrieben wurde und es für gebrauchte WG keine AfA-tabelle gibt.

    Da wären wir wieder bei der Diskussion bezüglich vollständiger Anlagenverzeichnisse. Natürlich ist es aufgrund des maschinellen Verfahrens zu erfassen und fortzuführen, damit maschinell eventuelle Anlagenverkäufe nachvollzogen werden können.


    Du hast ein gebrauchtes, WG zum Preis von € 336,-- erworben, welches Du entweder der Poolabschreibung zuordnen (5 Jahre AfA) oder im Jahr der Anschaffung auf Kto. 4855 voll abschreiben kannst.

    Und dann bleibt es im Anlagenverzeichnis, solange es dem Unternehmen zur Nutzung zur Verfügung steht. Und Anlagenabgänge sind dann entsprechend der gesetzlichen Regelungen zu prüfen und zu erfassen.