geringwertige Wirtschaftsgüter als Ausgabe

  • Um die Verwirrung noch etwas zu entschärfen - es wird nichts "weiter" geführt. Das gebraucht gekaufte Wirtschaftsgut ist für dich ein neues Wirtschaftsgut, das in das Anlagenverzeichnis aufgenommen wird und je nach gewählter Abschreibungsart behandelt wird. GWG auf Konto 480 (nicht wie Elsamate schreibt 4855), Sammelposten (hier unvorteilhaft, da fünf Jahre Abschreibung) auf 485. Damit ist das Wirtschaftsgut in das vom EStG vorgeschriebene Verzeichnis aufgenommen.

  • Und dann bleibt es im Anlagenverzeichnis, solange es dem Unternehmen zur Nutzung zur Verfügung steht. Und Anlagenabgänge sind dann entsprechend der gesetzlichen Regelungen zu prüfen und zu erfassen.

    bis auf GwG eben

    Zitat

    Wirtschaftsgüter keine GWG sind so lange im Anlagenverzeichnis mit aufzuführen wie Sie auch tatsächlich betrieblich genutzt werden.


    GWG müssen in ein fortlaufend zu führendes Verzeichnis aufgenommen werden. Es muss nur dann nicht geführt werden, wenn sich die Angaben wie Tag der Anschaffung aus der Buchführung ableiten lassen.

    Und für Kaufbelege gibt es auch Aufbewahrungsfristen.



    GWG auf Konto 480 (nicht wie Bautroika schreibt 4855),

    :?:


    Du hast ein gebrauchtes, WG zum Preis von € 336,-- erworben, welches Du entweder der Poolabschreibung zuordnen (5 Jahre AfA) oder im Jahr der Anschaffung auf Kto. 4855 voll abschreiben kannst.

    Hallo @nesciens bitte richtig interpretieren.

    Da der TE mehrere Gerätschaften erworben hat könnte er einen Sammelposten anlegen und eben dieses Teil für 336,-- dort einlegen, oder im Jahr der Anschaffung über das Konto 4855 (Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter) voll abschreiben. (kommt auf sein Abschreibverhalten an)


    Wenn Du den obigen Link, der eigentlich an miwe4 gerichtet war liest, wirst Du sehen dass GwG eben nicht wie hier oft angenommen wird in das Anlageverzeichnis, also 0480 Kto. aufgenommen werden brauchen, da sie am Jahresende sowiso sofort abgeschrieben werden.

    D.h. es kann auch eine direkte Aufwandbuchung erfolgen. z.B. 4985 an 1200


    siehe auch hier


    Zitat

    GWG buchen bis 800 EUR: Sofortabschreibung

    Da für die Wirtschaftsgüter bis 800 EUR eine Sofortabschreibung vorgenommen werden darf, werden sie in der Praxis hauptsächlich direkt auf ein Aufwandkonto oder alternativ auf ein GWG-Konto gebucht. Letzteres wird dann am Jahresende aufgelöst bzw. sofort abgeschrieben. Die Wirtschaftsgüter müssen dabei nicht mehr zwingend im Anlageverzeichnis erfasst werden.

    • Offizieller Beitrag

    bis auf GwG eben

    Nein, ich bleibe dabei. Der Beitrag ist von 2015, wir reden hier von absoluten Neuerungen im Rahmen des maschinellen Verfahrens.

  • Nein, ich bleibe dabei.

    :rolleyes: kannst Du gerne....

    Du kannst auch den zweiten Link zu Haufe ignorieren, ... was an der Tatsache ....

    Zitat

    Die Wirtschaftsgüter müssen dabei nicht mehr zwingend im Anlageverzeichnis erfasst werden.

    ...nichts ändert...


    ..maschinelle Verfah.....:censored:

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst auch den zweiten Link zu Haufe ignorieren, ... was an der Tatsache ....

    Dann sollte man sich zu dem Thema aber auch etwas mehr Zeit nehmen und nicht immer dann aufhören zu lesen, wenn man etwas hat, was vermeintlich alles erklärt.


    Um bei Haufe zu bleiben: Aufzeichnungspflichten im Betriebsbereich / 5.5 Eigenes Anlageverzeichnis für geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten - Quelle: haufe.de

    Zitat

    Als geringwertige Wirtschaftsgüter gelten selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AK, HK) bzw. Einlagewert ab 2018 bis zu 800 EUR (Anschaffungen bis 2017: 410 EUR) netto betragen; die Abziehbarkeit von Vorsteuer ist dabei unerheblich. Sie dürfen im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben werden. Gleichwohl sind sie in einem eigenen Anlageverzeichnis zu erfassen. Betragen die AK oder HK nicht mehr als 250 EUR, kann auf die Erfassung im Bestandsverzeichnis verzichtet werden.

    Es ist in der Tat also etwas differenzierter als von mir angedacht, aber gleichwohl geht es in diese Richtung. Und nur bei den bis 250€ "kann" auf eine generelle Überwachung verzichtet werden. Das ist in meinen Augen aber auch wenig sinnvoll, da man auch bei diesen Wirtschaftsgütern bei Rückfrage deren Verbleib zu erklären hat.


    ..maschinelle Verfah..... :censored:

    Da kannst Du Dich drüber lustig machen wie du möchtest. Die Fundstelle dazu haben wir letztens erst gehabt. Und irgendwann wird es alles im gewissen Rahmen in einer Selbsterklärung ähnlich USt-/UStVA-Anmeldungsverfahren enden und nur noch über nachträgliche Prüfungen gehen. Das dann alles mit entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen. Die Finanzverwaltung kann aus Personalmangel schon gar nicht anders handeln.

  • Hallo zusammen,

    braucht mal wieder Hilfe,

    wo kommt eine Handwerks- Fräsmaschine für 900 € im Anlagenverzeichnis hin? Ich habe jetzt bei WISO Steuer Sparbuch die Buchungsnummer 300 andere Anlagen, BGA , oder Werkzeug 440 gefunden geht eine von diesen Buchungsnummern?:(

    lg

    Hennen

    • Offizieller Beitrag

    wo kommt eine Handwerks- Fräsmaschine für 900 € im Anlagenverzeichnis hin? Ich habe jetzt bei WISO Steuer Sparbuch die Buchungsnummer 300 andere Anlagen, BGA , oder Werkzeug 440 gefunden geht eine von diesen Buchungsnummern?

    Bitte die Forenregeln beachten und keine derartigen Sammelthreads erstellen. Und erst recht nicht mit unterschiedlicher Software durcheinander wirbeln.