GWG

  • Hallo und sorry, falls meine Vermutung zutrifft,


    ich benutze seit Jahren Buhl EÜR und wurschtele mich immer irgendwie durch das Thema Anschaffungen > 150 Euro. Bisher hat mein Steuerberater noch nicht gemeckert. Ich will es aber endlich mal sicher wissen (wenn das geht).


    Ich bin Freiberufler und nicht zur USt. verpflichtet.


    Bisher buche ich



    1.) Anschaffungen < 150 € ____________ einfach im SKR 03 ______ 4900 Sonstige betriebl. Aufwend. (oder 4930 Bürobedarf) an 1200 Bank


    2.) ______ " __________ 151 bis 410 € _____________________________ 481 Geringwertige Wirtschaftsgüter 150,01 € bis 410 € an 1200 Bank


    Auch jetzt würde ich 1.) beibehalten.


    Für 2.) finde nun in der Kontenverwaltung EÜR 2018 (SKR 03) _____ 480 Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 €


    _____________________________________________________________________ 481 Geringwertige Wirtschaftsgüter 150,01 € bis 410 €


    Ich vermute, 481 braucht man nicht mehr und man kann alles bis 800€ ohne Steuer und größer 150 auf 480 buchen.


    Darüber hinaus ist dann auch bis zum Abschluss keine weitere Buchung erforderlich.


    Liege ich richtig?


    Kann das jemand so bestätigen? Das wäre nett.


    Vielen Dank und einen schönen Mittwoch


    Coney

  • Hallo Coney,


    du hast Recht - 481 ist nur noch für die Altfälle, wird ab 1.1.2018 nicht mehr benötigt, da die Grenze angehoben wurde.

    Aber: die Buchungen unter 1. kannst du nun bis 250,00 € netto machen, da auch diese Grenze angehoben wurde.


    Bei allen Buchungen gelten für dich als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) die Grenze erhöht, da du die Vorsteuer ja nicht ausweisen kannst.

  • Herzlichen Dank, Babuschka,


    auch das mit der Verschiebung 150 nach 250 hatte ich zwar mal gelesen aber wieder vergessen, weil ich mich eben nur in größeren Abständen (alle 2 bis 3 Monate) mit der Buchführung beschäftige.


    Gruß in den Süden aus dem aus den Nähten platzenden aber sonnigen Berlin


    Coney