Heirat und mehrere Lohnsteuerbescheinigungen mit verschiedenen Steuerklassen

  • Hallo zusammen,


    ich habe das Problem, dass ich im Dezember geheiratet habe und diesen Umstand gebe ich wie in die Software ein? Muss ich die Steuerklasse der Lohnsteuerbescheinigung eingeben oder die geänderte durch die Hochzeit?


    Das nächste Problem ist, dass meine Frau 4 Lohnsteuerbescheinigungen hat durch Ausbildung in Festanstellung im Anschluss übergegangen sowie Parallel noch 2 Monate Waisenrente bezogen. Ich habe alle Felder der Lohnsteuerbescheinigungen zusammengerechnet und als quasi eine zusammengefasst eingetragen. War das richtig oder müssen alle einzelnen auch einzeln eingegeben werden mit ihren Zeiträumen? Hierbei wurde auch statt mit 1 mit Steuerklasse 6 abgerechnet. Wie gebe ich dies richtig ein bzw. in welchem Punkt?


    Vielen Dank für Eure Hilfe euer Steuernick:)

    • Offizieller Beitrag

    Du hast nichts zusammenzurechnen. Die Lohnsteuerbescheinigungen sind 1:1, jede für sich, in die Eingabemasken zu übernehmen. Eine etwaige Waisenrente ist an der dafür vorgesehen Stelle laut Leistungsmitteilung einzutragen.


    Schon einmal überlegt, sich für den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) zu registrieren?

  • Du hast nichts zusammenzurechnen. Die Lohnsteuerbescheinigungen sind 1:1, jede für sich, in die Eingabemasken zu übernehmen. Eine etwaige Waisenrente ist an der dafür vorgesehen Stelle laut Leistungsmitteilung einzutragen.


    Schon einmal überlegt, sich für den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) zu registrieren?

    Hallo, wo genau ist dieses Feld wo ich dies eintragen muss beim Steuer Sparbuch für die Waisenrente? Danke sehr für die Info im Vorfeld.

    • Offizieller Beitrag

    Das kommt darauf an, wie der verstorbene Elternteil beschäftigt/versichert war. Meist geht das dann über die Anlage R mit Leistungsmitteilung der zahlenden Stelle, stellenweise aber auch als Versorgungsbezug mit Lohnsteuerbescheinigung über die Anlage N. Was in Betracht kommt, kannst nur Du beurteilen, da Du insoweit ja mit Infos sparst.


    Ansonsten einmal Dein Programm oben rechts in der Programmhilfe/-suche mit dem Begriff Waisenrente füttern oder auch die erweiterte Forumssuche diesbezüglich nutzen.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…php?search/&q=Waisenrente

  • Das kommt darauf an, wie der verstorbene Elternteil beschäftigt/versichert war. Meist geht das dann über die Anlage R mit Leistungsmitteilung der zahlenden Stelle, stellenweise aber auch als Versorgungsbezug mit Lohnsteuerbescheinigung über die Anlage N. Was in Betracht kommt, kannst nur Du beurteilen, da Du insoweit ja mit Infos sparst.


    Ansonsten einmal Dein Programm oben rechts in der Programmhilfe/-suche mit dem Begriff Waisenrente füttern oder auch die erweiterte Forumssuche diesbezüglich nutzen.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…php?search/&q=Waisenrente

    Danke sehr für die Info. Ich möchte nicht an Infos sparen - bin nur Laie Steuertechnisch. Meine Frau bezog Waisenrente parallel zur Ausbildung und darüber haben wir eine Lohnsteuerbescheinigung (wurde mit falscher Steuerklasse abgerechnet! Steuerklasse 6 statt 1).

    - ergo dies über Anlage N, oder?

    noch eine Frage: Sie bezog Kranken- und Mutterschaftsgeld. Wo muss ich dies eintragen im Steuer Sparbuch? Habe zwar recherchiert aber konnte es nicht finden hier im Forum und wenn nur sehr alte Beiträge die mir nicht halfen. Danke herzlich für die Infos. :)

    • Offizieller Beitrag

    Danke sehr für die Info. Ich möchte nicht an Infos sparen - bin nur Laie Steuertechnisch. Meine Frau bezog Waisenrente parallel zur Ausbildung und darüber haben wir eine Lohnsteuerbescheinigung (wurde mit falscher Steuerklasse abgerechnet! Steuerklasse 6 statt 1).

    - ergo dies über Anlage N, oder?

    Nein, das kann man nicht schlussfolgern. Die Ausbildung und die daraus resultierende Lohnsteuerbescheinigung hat rein gar nichts mit der Waisenrente zu tun. Das sind zwei paar Schuhe. Benutze doch bitte einfach einmal die von mir o.g. Hilfen im Forum und in der Software.


    Danke herzlich für die Infos.

    Auch hier der Hinweis von mir auf die von mir o.g. Hilfen im Forum und in der Software.

  • Hallo,

    letzte Frage. Leider habe ich festgestellt, wenn ich bei den Persönlichen Daten von Steuerklasse 1 auf 3 (durch Hochzeit) umstelle, ändert es nichts am Erstattungsbetrag. Hierbei sollte doch eine Ehe so ca. 1000€ Rückerstattung im Schnitt ausmachen. Habe alles von der elek. Lohnsteuerbescheinigung abgetippt wie man es muss und das Programm teilt mir mit, dass ich 2000€ Zuviel Steuer gezahlt habe in Relation Einkommen bei Steuerklasse 3-ändert aber nichts am Erstattungsbetrag. Was mache ich da falsch bzw. muss dies so sein? Danke

    • Offizieller Beitrag

    Was soll sich da auch am Erstattungsbetrag ändern? Die einbehaltenen Lohnabzugsbeträge ändern sich doch dadurch nicht. Die Lohnsteuerklassen spielen nur beim Lohnsteuerabzug eine Rolle (Erhebungsform der Einkommensteuer). Bei der Veranlagung sind sie dann allenfalls noch für Pflichtveranlagungsgründe maßgeblich. Wurde aber alles schon ein gefühltes Dutzend Mal im Forum erläutert.

  • Meine Denke ist: Wenn ich doch mit Steuerklasse 1 Zuviel Steuern gezahlt habe und ich im Dezember geheiratet habe müsste doch die Zuviel gezahlte Steuer zurückgezahlt werden durch die Hochzeit bzw, den Steuerklassenwechsel von 1 auf 3-und nebenbei meckert ja auch das Steuer Sparbuch und teilt mir mit, dass ich 2000€ Steuern Zuviel gezahlt habe nach Eingabe der Werte der Lohnsteuerbescheinigung-ändert aber nichts am Erstattungsbetrag wie gesagt. Da ich geheiratet habe muss es doch eine Steuerrückzahlung dadurch geben oder nicht. Habe den Eindruck es hat sich nichts geändert durch die Hochzeit und den Steuerklassenwechsel obwohl man doch immer von Steuerrückzahlung durch Hochzeit spricht...…. Muss ich es anders eingeben? Danke für die Info :)

  • Meine Denke ist: Wenn ich doch mit Steuerklasse 1 Zuviel Steuern gezahlt habe und ich im Dezember geheiratet habe müsste doch die Zuviel gezahlte Steuer zurückgezahlt werden durch die Hochzeit

    Das ist die falsche Denke: Die Steuerklasse dient nur der Berechnung des monatlichen Steuerabzugs und hat nichts mit der Jahressteuerschuld zu tun.

    obwohl man doch immer von Steuerrückzahlung durch Hochzeit spricht

    Das ist eine urbane Legende, vermutlich aus den Zeiten, in denen ein Ehepartner (meistens der Mann) Alleinverdiener war oder ein deutlich höheres Einkommen hatte als der andere. Und ja, auch heute trifft das noch zu, wenn die Einkommensunterschiede deutlich sind. Haben jedoch beide ein Jahresbrutto von z. B. 36 k€, dann ändert sich an der Steuerschuld gar nix (vorausgesetzt, es gibt keine besonders hohen Werbungskosten etc.).