EÜR vs. Reverse CHarge (13b UStG)

  • Guten Tag zusammen,


    Ich nutze das WISO Steuerbuch.


    ich bin Kleinunternehmer und möchte meine Steuererklärung in Form der Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben.

    Ich habe Leistungen aus dem EU Ausland bezogen und bin steuerschuldig für diese Dienstleistungen (13b UStG / Reverse Charge).


    Diese Angaben kann man nur in der Anlage UR machen, wenn ich es richtig sehe. Das Formular wird dem Kleinunternehmer nicht zur Verfügung gestellt (bzw ich finde es nicht; ggf. gehört es als Anlage zu einer anderen Form der Steuererklärung?!).


    Meine Frage:

    Wie kann ich als Kleinunternehmer und Nutzer der EÜR die notwendigen Angaben zum Reverse Charge machen?

    Geht das überhaupt? Wenn ja wo/wie?


    Vielen Dank für die Hilfe =)

  • Mit welchem Modul arbeitest du denn? Im Modul Einnahmenüberschussrechnung gibt es die Anlage UR schon - du musst die igLieferungen/Leistungen nur auf dem "richtigen" Konto buchen. Die Anlage UR ist eine Anlage zur Umsatzsteuererklärung, die du auch als Kleinunternehmer einmal im Jahr abgeben musst (bei igUmsätzen immer!). Dazu musst du auch die UStID deiner Lieferanten angeben.

  • Danke für die schnelle Antwort, es liegt also eindeutig an mir (wie zu erwarten war).


    Ehrlich gesagt, kann ich mit einigen Angaben von dir nichts anfangen. Aber vielleicht kriegen wir das ja hin.


    Also ich bin bei "Gewinneinkünfte->Einkünfte aus Gewerbebetrieb->Einnahmen-Überschuss-Rechnung"


    Dort gibt es die Angaben zum Betrieb (nicht zutreffend) sowie die Einnahmen und Ausgaben (ebenfalls nicht zutreffend).


    "Nur auf dem richtigen Konto buchen" - ich kann dir leider nicht folgen. Welches Konto? In welcher Maske/Struktur?


    -> Umsatzsteuererklärung -> Wie/Wo? (eigentlich auch Warum...ich dachte als Kleinunternehmer bin ich bin der EÜR durch; aber anscheinend liege ich auch da falsch?!)



    Ich merke, dass ich anscheinend einige Defizite in dem Bereich habe. Dabei dachte ich viel und ausreichend gelesen zu haben und fühlte mich recht "fit". Nur die Angabe nach 13b fehlte mir mental noch. Wie dem auch sei, ich werde parallel natürlich weiter recherchieren, danke aber schon mal für jede Hilfe mit dem Programm die ihr opfern könnt. Danke!

  • Also im Modul Einkommensteuer.

    Besser wäre es, du würdest das Modul Einnahmenüberschussrechnung verwenden, denn im Modul Einkommensteuer kommst du bei innergemeinschaftlichen Lieferungen/Leistungen an eine Grenze. Diese Bezüge (Leistungen aus dem EU-Ausland) sind zwingend in der Umsatzsteuererklärung zu erklären. Hierzu gibt es die Anlage UR und diese würdest du im Modul Einnahmenüberschuss automatisch bekommen.

    Die Kleinunternehmerregelung im § 19 Abs. 1 UStG bezieht sich auf rein deutsche Vorgänge - sobald du auch nur irgendetwas mit der EU (oder auch Drittländern) zu tun hast, ist eine Umsatzsteuererklärung fällig. Bei Kleinunternehmer musst du einmal im Jahr nur die Umsätze des Geschäftsjahres und des Vorjahres angeben (zur Kontrolle, ob die Kleinunternehmerregelung noch angewendet werden darf).

    Leistungen aus EU-Ländern werden bei Vorliegen der UStID des Lieferanten auf spezielle Konten gebucht (im SKR 03 des Moduls Einnahmenüberschuss sind dies die Konten 3125 für Lieferungen und 3425 für Leistungen.


    Im Modul Einkommensteuer kann man diesen Sachverhalt nicht richtig abbilden, da du hier nicht gleichzeitig Umsatzsteuer und Vorsteuier buchen kannst (was aber bei IgLeistungen erfolgen muss). Als Kleinunternehmer musst du die Umsatzsteuer abführen, kannst aber die Vorsteuer nicht ziehen.

  • Okay, ich stand gerade ziemlich auf dem Schlauch.


    Jetzt verstehe ich halbwegs was du meintest.


    Ich bin Einzelunternehmer im Nebengewerbe. Daher war ich (natürlich) in der Einkommenssteuererklärung und habe die EÜR auch dort ausgefüllt. Jetzt weiß ich, dass es dafür ein extra Modul gibt. Es stellt sich natürlich die Frage, ob ich dann zwei Erklärungen (Einkommenssteuer + EÜR) abgebe, aber das stell ich erstmal zurück.


    Ich bin erstmal halbwegs dran und schau mir das (für mich neue) Modul mal an und versuche da soweit wie möglich zu kommen. Wahrscheinlich muss ich nochmal nerven, aber ich erstmal hab ich nen Ansatz und versuche mich einzuarbeiten. Danke vielmals!

  • Ich kann grad nicht nachgucken weil ich das Programm nicht mehr habe, aber bei mir hatte sich das immer in einem Untermenue versteckt. Also ein grünes Häkchen setzen und dann klappt was auf, und da sind dann die ganzen Sachen wie Reverse Charge, Drittland und auch umsatzsteuerfreie Sachen! Also du trägst doch irgendwo ein 7%, 19% - und da wo du das einträgst sind noch mehr Sachen. Und da kannst du eben nochmal was aufklicken, und DANN siehst du die §13 usw.

  • Ich kann grad nicht nachgucken weil ich das Programm nicht mehr habe, aber bei mir hatte sich das immer in einem Untermenue versteckt. Also ein grünes Häkchen setzen und dann klappt was auf, und da sind dann die ganzen Sachen wie Reverse Charge, Drittland und auch umsatzsteuerfreie Sachen! Also du trägst doch irgendwo ein 7%, 19% - und da wo du das einträgst sind noch mehr Sachen. Und da kannst du eben nochmal was aufklicken, und DANN siehst du die §13 usw.

    Die Frage wäre in welchem Untermenü du das bearbeitet hattest. Ob das in dem Hauptmodul "Einkommensteuer" oder in der "EÜR" war. In der Einkommenssteuer gibt es das scheinbar nicht.


    In dem Modul EÜR finde ich die "klassische" EÜR mit Einnahmen und Ausgaben, sowie auch die Umsatzsteuer inkl Anlage UR (in der die §13b Angaben gemacht werden können). Ich glaube da kann ich mich halbwegs entlang hangeln.


    Das Problem wäre jetzt wie die beiden (Einkommenssteuer und EÜR) zusammen kommen. Ich hab ein Minus in der EÜR und das würde ja meine Einkommenssteuer deutlich positiv beeinflussen. Durch die zwei unabhängigen Module erkennt das Programm das natürlich nicht. Wäre die Frage, ob der Sachbearbeiter beim Finanzamt das dann zusammen bekommt oder ob man es anders lösen muss


    Wie zBsp:

    1. Schritt: "Modul EÜR" mit leerer "EÜR", dort aber "Umsatzsteuer" inklusive "Anlage UR" ausfüllen für 13b und

    2. Schritt: "Einkommenssteuer" inklusive "EÜR" damit die Verrechnung klappt

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann grad nicht nachgucken weil ich das Programm nicht mehr habe, aber bei mir hatte sich das immer in einem Untermenue versteckt.

    Aber wohl nicht in der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls. Und wenn, dann würde es ihm auch nichts nutzen, da man aus dieser, wie schon oft in Threads erwähnt, keine programmunterstütze Erstellung einer USt-Erklärung vornehmen kann. Deshalb eben nesciens Hinweis auf das gesonderte EÜR-Modul.


    In dem Modul EÜR finde ich die "klassische" EÜR mit Einnahmen und Ausgaben, sowie auch die Umsatzsteuer inkl Anlage UR (in der die §13b Angaben gemacht werden können). Ich glaube da kann ich mich halbwegs entlang hangeln.

    Da wirst Du wohl durch müssen. Oder aber die USt-Erklärung so über das Programm erstellen.


    Das Problem wäre jetzt wie die beiden (Einkommenssteuer und EÜR) zusammen kommen. Ich hab ein Minus in der EÜR und das würde ja meine Einkommenssteuer deutlich positiv beeinflussen. Durch die zwei unabhängigen Module erkennt das Programm das natürlich nicht. Wäre die Frage, ob der Sachbearbeiter beim Finanzamt das dann zusammen bekommt oder ob man es anders lösen muss

    Bitte nicht mehrere Themen in einem Thread anfangen. Das ist ein anderes Problem, das aber ebenfalls schon sehr häufig im Forum erläutert worden ist. Einfach einmal insoweit die erweiterte Forumssuche nutzen oder die Eingabemaske zu den unternehmerischen Einkünften ganz zu Beginn Zeile für Zeile durchgehen. Ansonsten eben in einem neuen Thread abhandeln.

  • Ich bin Einzelunternehmer im Nebengewerbe. Daher war ich (natürlich) in der Einkommenssteuererklärung und habe die EÜR auch dort ausgefüllt.

    Hallo,

    was @nesciens mit "Modul EÜR " meint , ist eine vereinfachte Form der Buchführung welche im WISO Steuer:Sparbuch schon enthalten ist. (siehe Bild)

    Dort kannst Du auch Deine Einnahmen aus Innergemeinschaftlichem Erwerb "verbuchen" welche dann korrekt in die richtigen Zeilen der Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen werden.

    Ich persönlich finde den Weg den Du gegangen bist etwas/sehr umständlich.

    Also ich bin bei "Gewinneinkünfte->Einkünfte aus Gewerbebetrieb->Einnahmen-Überschuss-Rechnung"

    Zumal dann noch zusätzlich die ganzen Anmelde/Erklärungs-Formulare "händisch" befüllt werden müssen.

    Entdecke und teste die Möglichkeiten vom Modul EÜR




  • Vielen Dank für eure Ratschläge und Mühen!


    Ich denke mit dem Modul EÜR komme ich grundsätzlich zurecht. Die Funktionen der Buchungen werde ich alsbald zu nutzen versuchen. Der erste Eindruck sieht aber machbar aus.


    Meine andere Frage bleibt jedoch bestehen. Ich habe jetzt aber nach einigen Stunden Recherche keine Lösung gefunden. Und wenn es das Thema schon gibt will ich nicht noch einmal nen Thread aufmachen. Der Groschen ist aber noch nicht gefallen. Vielleicht suche ich auch falsch und wenn das Thema so eindeutig und frequent ist, kann vlt mit einem kleinen Tipp gezeigt werden, wo/wie man die Lösung finden kann. Momentan irre ich da im Wald herum, bin aber sehr willig, selbst den Weg zu gehen, wenn ich weiß welche Richtung.


    Ich versuche es einfach mal zu präzisieren und verknappen:


    Situation:

    1. Einzelunternehmer im Nebengewerbe

    2. Einkommensteuer (Hauptberuf)

    3. USt/EÜR (Nebenberuf) mit 13b Ausgaben, ferner mit Verlust


    Frage:

    Wie kriegt man sinnvoll ESt und EÜR/USt zusammen?

    (Verlust dürfte die Einkommensteuer ja verringern, bei separaten Modulen geschieht das aber nicht?!)

    • Offizieller Beitrag

    Frage:

    Wie kriegt man sinnvoll ESt und EÜR/USt zusammen?

    (Verlust dürfte die Einkommensteuer ja verringern, bei separaten Modulen geschieht das aber nicht?!)

    Habe ich doch bereits beantwortet:

    Einfach einmal insoweit die erweiterte Forumssuche nutzen oder die Eingabemaske zu den unternehmerischen Einkünften ganz zu Beginn Zeile für Zeile durchgehen.

    Und du wirst schon nach der ersten Zeile auf eine Auswahl von drei möglichen Klicks stoßen. Die rechtsstehenden Erläuterungen bzw. das vorstehende (angeklickte) Fragezeichen beantworten dann den Rest.

  • Ich bin euch nach wie vor sehr dankbar, dass ihr versucht etwas Licht ins dunkel zu bringen.


    Und ich hab ne Idee, was du meinen könntest:

    "Modul EÜR->Umsatzsteuererklärung->Allgemeine Angaben->Möchten Sie den Erstattungsbetrag verrechnen?"


    Ich weiß aber nicht genau, ob es das ist was du meinst. Und ob es den Zweck erfüllt (da steht es wird verrechnet, aber überall sonst steht 0€ Gewinn, also auch keine Erstattung, und demnach wäre die Befürchtung, dass keine für mich günstige Verringerung der ESt erfolgt; das würde ggf. beim FA erfolgen, oder eben auch nicht, das weiß man, wenn man sich damit auskennt, DESWEGEN ja die Frage!)


    Eine Anmerkung sei gestattet:

    Die Art meine Frage zu beantworten wirkt etwas "uncharmant". Sicher hab ich nicht das Wissen. Deswegen bin ich hier. Ich frage freundlich und bin dankbar wenn sich jm die Zeit und Mühe macht mir persönlich bei meinem eigenen Problem zu helfen. In dem du dich selbst zitierst hilfst du den Fragenden unwesentlich weiter. Die haben eine andere Perspektive und eben nicht das Wissen. Da ist vieles was dir klar ist, denen nicht klar. ZBsp in welcher Struktur du gerade denkst. Deswegen wären einfache, klare Lösungshinweise wirklich nett. Man könnte das Kind ja einfach beim Namen benennen und fertig! Wie jetzt in diesem Beispiel. Sollte dieser Verrechnungsantrag die Lösung des Problems sein (?!) wäre ein kurzer Hinweis auf die Menüstruktur (unterstrichener Bereich) inkl eines Satzes der Erklärung wirklich super hilfreich und würde auch allen folgenden Lesern die Lösung ermöglichen. Der Aufwand für dich wäre der gleiche oder sogar weniger. Und du müsstest dich nicht über doofe Nachfragen wie die meine aufregen ;)


    Weiterhin einen ehrlichen Dank an dich (und jeden anderen hier), der sich für solche Probleme etwas Zeit nimmt!

    • Offizieller Beitrag

    Was soll ich mehr schreiben, als dass Du in den ersten Zeilen der Eingabemaske zu den unternehmerischen Einkünften schauen musst. Und das dieses dann das ESt-Modul ist, in das Du ja schließlich das Ergebnis Deiner bereits erstellten EÜR übernehmen möchtest, ist doch eigentlich zwangsläufig.



  • Nochmals vielen Dank! Das ist nun wirklich eindeutig beschrieben! Sogar für mich als Laien =)


    Spielt jetzt keine große Rolle mehr für meinen Sachverhalt, aber falls mal jm auf das gleiche Problem stoßen sollte:


    Ich lasse jetzt die EÜR in der ESt (in Zukunft im Modul EÜR erstellen und dann importieren in ESt wie soeben beschrieben).

    Die USt (inkl Anlage UR für 13b Reverse Charge) gebe ich aus dem Modul EÜR ab.