Hallo liebe Mitglieder,
Ich mache eine EÜR. Ich habe nun von einem Lieferanten eine Rückvergütung von x% auf den gemachten Umsatz aus 2017 in diesem Jahr 2018 überwiesen bekommen.
Wie muss ich diese "buchen"?
Ist das Gegenkonto zur Bank das Konto periodenfremde Erträge oder Wareneingang?
Wie muss ich die 7 bzw. 19 Mwst., die in der Rückvergütung enthalten ist behandeln?
Ich habe schon im Netz gesucht aber nichts passendes gefunden.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Vielen Dank.
Martina