ELSTER-Fehler Altersvorsorge erstatteter Betrag ohne geleistete Beiträge

  • Guten Tag,


    nach dem ich gerade meine Steuererklärung abgeben wollte (WISO 2018 Steuer:Sparbuch), erhielt ich einen Fehler, dass Beiträge zur Altersvorsorge erstattet wurden ohne das Beiträge geleistet wurden. Im weiteren Verlauf der Meldung steht, dass der Wert bei der gesetzlichen Rentenversicherung auf 0 gesetzt werden soll. Dieses ist der Fall, aber die Fehlermeldung wird weiterhin angezeigt und ohne die Behebung wird die Steuererklärung nicht abgesendet.


    Hat jemand eine Idee, wie ich dem Programm beibringen kann, dass es kein Fehler ist sondern richtig.


    Vielen Dank im voraus.




    • Offizieller Beitrag

    Das hat nicht zufällig auch mit Deiner damailigen Frage zu tun: Beitragserstattung gesetzliche Rentenversicherung


    Du solltest vielleicht etwas mehr zum Sachverhalt insgesamt erläutern. Warum Du z.B. keine Beitragsleistungen eingetragen hast, etc. .

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Ja, genau damit hat das was zu tun. Ich muss dazu aber sagen, dass scheinbar noch keine Meldung an das Finanzamt erfolgt ist (Belegabruf zeigt keine Daten an) und somit habe ich weiter gesucht und den Betrag unter "weitere Rentenversicherungen" -> "erstattete Beiträge" eingetragen


    Hintergrund ist, dass ich mir im letzten Jahr meine Rentenversicherungsbeiträge auszahlen lassen habe, nach dem ich Berufssoldat geworden bin.

  • Guten Morgen,


    gestern habe ich mit der Hotline telefoniert. Der Fehler war nicht bekannt und konnte auch nicht gelöst werden. Die Problematik word weiter gegeben und ich drucke meine Erklärung aus und verschicke sie.

    • Offizieller Beitrag

    Um von einem möglichen Fehler zu sprechen, müsste man jetzt erst einmal wissen, was Du jetzt genau an welcher Stelle des Programms eingetragen hast.


    Einen negativen Beitrag kannst Du natürlich nicht eintragen. Dafür gibt es extra Felder, in denen Erstattungen in diesem Zusammenhang zu erklären sind. Und das geht bei mir problemlos und ohne jeden Fehler-/Prüfhinweis des Programms. Da stört mich dann eher das Berechnungsergebnis, wo dann ein überschießender Erstattungsbetrag nicht dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet wird, was meiner Meinung nach gemäß der gesetzlichen Vorschrift (§ 10 Absatz 4b EStG i.V.m. § 10 Absatz 1 Nr. 2a EStG) aber zu erfolgen hätte.

  • Scheinbar ist nicht der Erstattungsbetrag das Problem, sonder die nicht geleisteten Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, denn


    1.) Erstattung eingegeben, Berufsgruppe Soldat, keine Rentenversicherungsbeiträge => Fehler


    2.) Erstattung eingegeben, Berufsgruppe Soldat, Rentenversicherungsbeitrag auf 1€ => Anderer Fehler (Rentenversicherungsbeiträge trotz Berufsgruppe)


    3.) Erstattung eingegeben, Berufsgruppe Angestellter, Rentenversicherungsbeitrag auf 1€ => kein Fehler.

    • Offizieller Beitrag

    Scheinbar ist nicht der Erstattungsbetrag das Problem, sonder die nicht geleisteten Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, denn


    1.) Erstattung eingegeben, Berufsgruppe Soldat, keine Rentenversicherungsbeiträge => Fehler

    Das stimmt allerdings. :thumbsup:

  • Wobei doch bei allem die Frage bleibt, ob die Erstattung nicht entsprechend dem BFH-Urteil X R 3/17 vom 10.10.2017 als steuerfrei zu behandeln ist, die Rückzahlung aber die Beiträge in den Jahren, in denen sie geleistet wurden, zu berücksichtigen ist über eine Korrektur nach § 174 oder § 175 AO. Der Sachverhalt sollte im Anschreiben erläutert werden, denn Negativwerte werden wohl von ERiC bei der Abgabe nicht akzeptiert.

    • Offizieller Beitrag

    Wobei doch bei allem die Frage bleibt, ob die Erstattung nicht entsprechend dem BFH-Urteil X R 3/17 vom 10.10.2017 als steuerfrei zu behandeln ist, die Rückzahlung aber die Beiträge in den Jahren, in denen sie geleistet wurden, zu berücksichtigen ist über eine Korrektur nach § 174 oder § 175 AO. Der Sachverhalt sollte im Anschreiben erläutert werden, denn Negativwerte werden wohl von ERiC bei der Abgabe nicht akzeptiert.

    Der Gedanke kam mir in der Tat auch, aber ich habe ihn verworfen, da es sich ja eben gerade nicht um Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen handelt.


    Und Tatsache ist ja, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der gesetzlichen Vorschrift § 10 Absatz 4b EStG i.V.m. § 10 Absatz 1 Nr. 2a EStG explizit genannt werden.

  • Da das Thema nochmal aufgegriffen wurde, habe ich nochmal etwas gesucht. Zuerst: Ich habe die Steuererklärung noch nicht abgegeben und werde dieses auch erst in einer Woche tun können.


    Wie schaut es denn mit §3 Abs. 3b EStG (Steuerfrei sind Beitragserstattungen an den Versicherten nach den §§ 210...) in Verbindung mit §210 SGB 6 Buch (Beiträge werden auf Antrag erstattet: 1.Versicherten, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben...) aus.


    Sollte die Beitragserstattung steuerfrei sein, muss diese angegeben werden?