Doppelte Haushaltsführung - Definition Familienwohnort nach Heirat

  • Folgender, meiner Meinung nach sehr komplizierte Sachverhalt:


    Person 1 unterhält seit 2 Jahren berufsbedingt eine doppelte Haushaltsführung (1,5 Zimmer/40qm Wohnung) in A-Stadt. Sein Hauptwohnsitz genauer gesagt Lebensmittelpunkt befindet sich nachweislich in B-Stadt. Hier bewohnt er seit über 10 Jahren gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin Person 2 eine 80qm große Wohnung + Garten im Elternhaus von Person 2. Bisher hatte Person 1 mit Person 2 jedes Wochenende in B-Stadt verbracht, sodass er auch keine soziale Kontakte in A-Stadt aufbauen konnte. Auch hat Person 1 jegliche Arzt-, Frisör- etc. Besuche immer am Wochenende, oder Montagsmorgen/Freitagsabend bevor er zur Arbeit nach A-Stadt gefahren ist in B-Stadt durchgeführt. Die Eltern von Person 1 leben ebenfalls in der Nähe von B-Stadt (ca. 15km). Im September 2017 hat die Lebensgefährtin Person 2 einen Job in C-Stadt aufgenommen. Da die Distanz von A-Stadt zur C-Stadt (20km) geringer ist als die Distanz von B-Stadt zu C-Stadt (100km), übernachtet Person 2 werktags bei Person 1. Beide verbringen die Wochenenden aber nach wie vor in B-Stadt, da sich hier die Freunde und Familien beider Personen befinden und die Wohnung familiengerecht ist (u. a. besitzt die Wohnung in A-Stadt aufgrund des fehlenden Kelleranteils keine Waschmaschine). Da Person 2 oft Firmenfahrten durchführen muss, die immer vom Heimatort abgerechnet werden (also B-Stadt), hat Sie ihren Hauptwohnsitz in A-Stadt angemeldet, um vor allem auch keine Probleme mit ihrem Arbeitgeber zu bekommen. Ende November haben Person 1 und Person 2 geheiratet. Sie bewohnen seit dem werktags die kleine Wohnung zu zweit in A-Stadt (wohlgemerkt 40qm/1,5-Zimmer), bis sicher ist, dass Person 2 den Job behalten wird bzw. nicht versetzt (was auch ein Grund für die Ummeldung war) wird.


    Wie verhält es sich jetzt mit der Steuererklärung?


    Welches Finanzamt ist zuständig für Person 1 bzw. wie genau ist der Familienwohnsitz definiert?

    Laut Gesetz befindet sich nach meinem Verständnis der Familienwohnsitz dort wo sich beide Eheleute primär aufhalten. Bedenkt man, dass beide 5 von 7 Tage in der Woche in A-Stadt leben, sollte das jetzt der Familienwohnort sein. Wie verhält es sich aber mit dem Fakt, dass beide Personen nach wie vor jedes Wochenende nach B-Stadt fahren und sämtliche soz. Kontakte sich in B-Stadt befindet. Außerdem ist die Wohnung in A-Stadt nicht „familiengerecht", da hier - mal von den 40qm abgesehen - nicht einmal eine Waschmaschine vorhanden ist.


    Ist die DHF nach wie vor begründet?

    • Offizieller Beitrag

    Bevor man sich Gedanken zum Sachverhalt macht und alles liest, gestatte bitte die Frage, in welchem Verhältnis Du zu den genannten Personen stehst. Übungsfälle etc. lösen wir hier nämlich nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Laut Gesetz befindet sich nach meinem Verständnis der Familienwohnsitz dort wo sich beide Eheleute primär aufhalten. Bedenkt man, dass beide 5 von 7 Tage in der Woche in A-Stadt leben, sollte das jetzt der Familienwohnort sein.

    Würde ich ebenso sehen.


    Wie verhält es sich aber mit dem Fakt, dass beide Personen nach wie vor jedes Wochenende nach B-Stadt fahren und sämtliche soz. Kontakte sich in B-Stadt befindet. Außerdem ist die Wohnung in A-Stadt nicht „familiengerecht", da hier - mal von den 40qm abgesehen - nicht einmal eine Waschmaschine vorhanden ist.

    Bin ich auf Anhieb etwas ratlos. Ich hätte zuerst gesagt, beide erfüllen die Grundsätze einer doppelten Haushaltsführung. Wobei ja etwaige Kosten insgesamt nur einmal abgezogen werden könnten. Allerdings wirft die Ummeldung der Ehefrau da durchaus Probleme auf. Wobei im ESt-Recht grundsätzlich die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich sind und nicht die melderechtlichen Dinge. Aber ein Indiz können diese selbstverständlich sein.


    Was wird denn für die Wohnung im Hause der Eltern bezahlt?


    Im Zweifel sollte da ein Profi für Euch argumentieren.

  • Zitat

    Bin ich auf Anhieb etwas ratlos. Ich hätte zuerst gesagt, beide erfüllen die Grundsätze einer doppelten Haushaltsführung. Wobei ja etwaige Kosten insgesamt nur einmal abgezogen werden könnten. Allerdings wirft die Ummeldung der Ehefrau da durchaus Probleme auf. Wobei im ESt-Recht grundsätzlich die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich sind und nicht die melderechtlichen Dinge. Aber ein Indiz können diese selbstverständlich sein.

    Selbstverständlich würden die Kosten für die DHF nur von mir angesetzt werden. Meine Frau würde nur die Fahrten von A nach C (und nicht B nach C) ansetzen.


    Zitat

    Was wird denn für die Wohnung im Hause der Eltern bezahlt?

    Eigentlich alles; nur eine Miete an den Vater (alleinstehend) wird nicht bezahlt. Das Haus soll demnächst auch auf meine Frau umgeschreiben werden (mit Wohnrecht für den Vater). Nur nochmal zur Klarstellung; es handelt sich um ein 2-Fam Haus mit 2 getrennten Wohneinheiten.


    Zitat

    Im Zweifel sollte da ein Profi für Euch argumentieren.


    D.h. vor der Abgabe der Erklärung lieber einen Steuerberater aufsuchen, oder falls es Probleme geben sollte? Mit welchen Kosten muss man hierbei rechnen?

    • Offizieller Beitrag

    Nur nochmal zur Klarstellung; es handelt sich um ein 2-Fam Haus mit 2 getrennten Wohneinheiten.

    Das war mir klar.


    Für mich sprechen Dinge sowohl für eine weitere berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung als auch einige dagegen. Ich könnte beides begründen. Wobei die Gründe pro überwiegen würden. Entscheiden kann das nur das FA. Die Argumente müsst jedoch ggf. Ihr liefern. Zu Kosten kann ich nichts sagen, lässt sich aber vorab mit Angehörigen der steuerberatenden Berufe klären. Ein Post an dieser Stelle bezüglich des Ergebnisses wäre so oder so nett.

  • Zitat

    Entscheiden kann das nur das FA. Die Argumente müsst jedoch ggf. Ihr liefern.

    Wenn, dann ist doch nur der Zeitraum ab der Hochzeit (November) strittig?

    Heißt das, dass man die Erklärung erst mal abgeben kann und schaut ob es überhaupt zu Rückfragen kommen wird?

    Oder könnten die mir für die beiden Monate Nov und Dez direkt einen Strick daraus machen, wenn hierfür ebenfalls die DHF geltend gemacht wird?


    Dann bleibt immer noch die Frage wo ich die Erklärung einreiche? Bisher war das FA in A-Stadt zuständig. Seit Nov müsste es das FA in B-Stadt sein?

    Zitat

    Ein Post an dieser Stelle bezüglich des Ergebnisses wäre so oder so nett.

    Klar; wird gemacht

    • Offizieller Beitrag

    Bisher war das FA in A-Stadt zuständig. Seit Nov müsste es das FA in B-Stadt sein?

    Warum denn das? Ihr habt doch jetzt beide Euren gewöhnlichen Aufenthalt an mindestens 5 Tagen der Wochen in der A-.Stadt.

  • Zitat

    Warum denn das? Ihr habt doch jetzt beide Euren gewöhnlichen Aufenthalt an mindestens 5 Tagen der Wochen in der A-.Stadt.

    Hmmm, guter Punkt; ich hätte den Begriff "Familienwohnsitz" jetzt so interpretiert, dass sich hier auf den Lebensmittelpunkt bezogen wird; also wo sich unsere Familien/Freunde befinden bzw. wo sich die "familiengerechte" Wohnung befindet; daher dachte ich an B-Stadt.


    Das mit dem gewöhnlichen Aufenthalt ist ja nicht so einfach zu beantworten. Wenn ich jetzt einfach mal Sa + So x 52 + 30 Tage Urlaub + ca. 11 Tage Feiertage rechne, dann ist es eindeutig; wie verhält es sich aber damit, dass wir bereits Freitagabends nach B-Stadt bzw. hin und wieder erst Montagsmorgens von B-Stadt losfahren (witterungsbedingt wird dann auch mal Sonntagabends gefahren)? Und was ist mit den Urlaubstagen die im Ausland verbracht (ca 2 Wochen im Jahr) werden? Gott ist das kompliziert.... muss ich jetzt exakt Buch führen?


    Im Zweifel würde das "falsche" FA meine Erklärung dann an das richtige weiterleiten?


    Zitat

    Wenn, dann ist doch nur der Zeitraum ab der Hochzeit (November) strittig?

    Zitat

    Heißt das, dass man die Erklärung erst mal abgeben kann und schaut ob es überhaupt zu Rückfragen kommen wird?

    Oder könnten die mir für die beiden Monate Nov und Dez direkt einen Strick daraus machen, wenn hierfür ebenfalls die DHF geltend gemacht wird?


    Was war hiermit?


    Danke nochmal!

  • Ich habe das FA in A-Stadt angerufen und nachgefragt wo ich die Erklärung einreichen soll. Mir wurde mitgeteilt, dass nun B-Stadt zuständig sei. Auch auf den Hinweis hin, dass meine Ehefrau werktags ebenfalls in A-Stadt wohnt, wurde mir mitgeteilt: "ahso, aha, das ist egal; wichtig ist der Lebensmittelpunkt, in Ihrem Fall also B-Stadt". Vermutlich wird das noch sehr chaotisch werden.


    Ahja, ich wurde auch gefragt ob wir planen Kinder zu bekommen. Antwort meinerseits: Ja, aber erst in 2-3 Jahren (meine Frau hat noch keinen festen Vertrag). Man hat mir auch gesagt, dass die Sache sich spätestens dann ändern würde; oder sobald wir uns in A-Stadt ein Wohneigentum kaufen sollten (ich will aber mittelfristig eher zurück nach B-Stadt ziehen; was für meine Frau kein Problem darstellen sollte, da sie im Raum B-Stadt leicht einen Job finden würde; bei mir ist es aufgrund der Spezialisierung sehr schwierig, dennoch bewerbe ich mich regelmäßig im Raum B-Stadt sobald ich etwas halbwegs passendes finde).


    Wie läuft es jetzt aber mit der Erklärung in B-Stadt ab? Ich muss erst mal eine neue Steuernummer beantragen; ok, kein Problem, wird ja automatisch gemacht. Wir haben seit diesem Jahr keine Belegpflicht mehr bei Erklärungen per ELSTER.

    Sollte ich trotzdem alles mal mitsenden, oder bekommen die sowieso sämtliche Unterlagen vom FA A-Stadt weitergeleitet (Stichwort elekronische Akte, gibt es das schon)?

    Wird das FA in B-Stadt, was bisher ja nicht mit meinem Fall vertraut war, erstmal über die grundsäztliche Dinge neu entscheiden (was natürlich deutlich länger dauern wird)?

    D.h. ich kann wahrscheinlich frühstens erst im Herbst mit einer Rückerstattung rechnen? :(

  • oh je, Sie sind aber ein Umstandskräer: reichen Sie ein und warten Sie ab!

    Das ist nun nicht besonders hilfreich. Zumal auch hier immer wieder darauf hingewiesen wird, dass ein Anruf beim Finanzamt manches klären kann.