Ich habe in 2017 für ca. 30.000 Euro Handwerkerleistung in meinem vermieteten Haus durch Ausbau neuer Wohnräume gezahlt.
Lt. Finanzamt erhöhen diese nachträglichen Herstellungskosten die Gebäudeabschreibung, keine Chance zu Steuerermäßigung nach § 35a EStG.
Wie ist es mit dem 5. Absatz in § 35a EStG: kann man diesen Betrag als max. 1.200 Euro als Handwerkerleistung und diesen (Brutto)-Betrag von 6.000 Euro zusätzlich bei der Gebäude-Afa hinzurechnen?
Aus meiner Sicht ist die Gebäude-Afa kein Element aus dem 5. Absatz: Betriebsausgaben; Werbungskosten; Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen.
Danke im Voraus
Harald