Arbeitgeberwechsel - minimale Erstattung mit 2 Lohnsteuerbescheinigungen?

  • Guten Morgen zusammen!

    Ich bin diese Jahr zum ersten Mal dabei meine Steuererklärung selber mit dem WISOSteuer Programm zu bewältigen.

    Dazu möchte ich euch folgendes Problem schildern:

    In 2017 hat bei mir ein nahtloser Arbeitgeberwechsel stattgefunden, d.h. es liegen mir nun zwei Lohnsteuerbescheinigungen vor, die ich auch beide einzeln eingetragen habe.

    Nach dem ich die erste Lohnsteuerbescheinigung (Zeitraum 01.05 - 31.12.) eingegeben habe, wird mir ein Rückerstattungsbetrag von um die 1.300 EUR gewährt. Sobald ich die zweite Lohnsteuerbescheinigung eintrage sind es nur noch 290 EUR.

    Kann das sein, dass da so ein starker Ausgleich stattfindet? In meinem ersten Beruf habe ich wesentlich weniger verdient und demnach auch weniger Steuern bezahlt – trotzdem sollte ich ja die Steuern des besser bezahlten Jobs zurückbekommen oder?

    Was kann ich hier beachten / tun? Auch nach Betrachtung des Planspiels und des Steuertachos werde ich nicht wirklich schlauer, weil scheinbar einfach die Brutto Gesamtsumme mit den Steuern subtrahiert wird.


    Lieben Gruß!

    • Offizieller Beitrag

    Vorweg: Du solltest Dich mal unbedingt mit der Suchfunktion im Forum vertraut machen. Das Thema wurde in der letzten Zeit gefühlte 100e mal durchgekaut.

    Kann das sein, dass da so ein starker Ausgleich stattfindet?

    Ja. Das wird nichts einfach miteinander verrechnet. Die Steuerprogression ist da oft die Ursache. Aber Du solltest wirklich erst alles eintragen (also insbesondere auch Werbungskosten).

    In meinem ersten Beruf habe ich wesentlich weniger verdient und demnach auch weniger Steuern bezahlt – trotzdem sollte ich ja die Steuern des besser bezahlten Jobs zurückbekommen oder?

    Warum?

    Was kann ich hier beachten / tun?

    Alles wahrheitsgemäß und vollständig eintragen, d.h. die Menüs Punkt für Punkt durchgehen und die vielen Hinweise des Programms beachten.

    weil scheinbar einfach die Brutto Gesamtsumme mit den Steuern subtrahiert wird.

    Solltest Du Dir mal in Ruhe und detailliert anschauen.

  • Nach dem ich die erste Lohnsteuerbescheinigung (Zeitraum 01.05 - 31.12.) eingegeben habe, wird mir ein Rückerstattungsbetrag von um die 1.300 EUR gewährt. Sobald ich die zweite Lohnsteuerbescheinigung eintrage sind es nur noch 290 EUR.

    Das ist doch auch logisch.

    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Wenn du also zunächst nur einen Teil (hier sieben Monate) eingibst, wird dies so gerechnet, als ob die Einkünfte in zwölf Monaten erzielt worden seien. Dann kommt natürlich eine höhere Erstattung heraus. Erst wenn du alle Einnahmen eingegeben hast, kann "vernünftig" gerechnet werden - vorher ist alles nur bedingt richtig.

    • Offizieller Beitrag

    Nach dem ich die erste Lohnsteuerbescheinigung (Zeitraum 01.05 - 31.12.) eingegeben habe, wird mir ein Rückerstattungsbetrag von um die 1.300 EUR gewährt. Sobald ich die zweite Lohnsteuerbescheinigung eintrage sind es nur noch 290 EUR.

    Das ist doch auch logisch.

    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Wenn du also zunächst nur einen Teil (hier sieben Monate) eingibst, wird dies so gerechnet, als ob die Einkünfte in zwölf Monaten erzielt worden seien. Dann kommt natürlich eine höhere Erstattung heraus. Erst wenn du alle Einnahmen eingegeben hast, kann "vernünftig" gerechnet werden - vorher ist alles nur bedingt richtig.

    Genau. Und dann kommt eben die Progression zum Tragen, entweder in die eine oder in die andere Richtung.