Rechnungskorrektur für bereits gebuchtes Factoring

  • Huhu,

    ich stehe vor einem verzwickten Fall, bei dem ich einfach nicht weiter weiß bzw. egal was ich mache, es erscheint nicht richtig zu sein.

    Für einen Endkunden nutze ich ein Factoringunternehmen. Es handelt sich dabei um echtes Factoring.

    Die Rechnung für den Endkunden wird also an das Factoringunternehmen verkauft und ich erhalte abzüglich einer Gebühr innerhalb von 24 Stunden den Rechnungsbetrag vom Factoringunternehmen. Der Endkunde begleicht dann die Rechnung beim Factoringunternehmen und nicht bei mir.

    So weit so gut, alles funktioniert prima. :)



    Nun der Sonderfall:

    Ich habe 2 verschiedene Rechnungen (A) & (B) des selben Endkunden an das Factoringunternehmen verkauft.
    In diesen Rechnungen war wie sich dann herausgestellt hat leider ein Fehler enthalten.
    Auf Wunsch durch den Endkunden habe ich dann eine korrigierte Rechnung C erstellt, welche zudem Rechnung A & B zusammenfasst hat und an den Endkunden weitergeleitet.

    Für Rechnung A & B habe ich bereits eine Zahlung durch das Factoringunternehmen erhalten.
    Rechnung C ist lediglich eine Korrektur für den Endkunden, welcher aber den Betrag an das Factoringunternehmen zahlen muss.
    Zudem muss ich natürlich die leichte Differenz durch die Korrektur an das Factoringunternehmen zurückzahlen.

    Es geht dabei NICHT um die einzelnen Konten, sondern um den Vorgang insgesamt.

    Meine Vorgehensweise wäre folgende, welche mir jedoch trotzdem unlogisch erscheint:


    1) Ich würde Rechnung A und Rechnung B, für die ich bereits Zahlungen durch das Factoringunternehmen erhalten habe stornieren.

    2) Dann würde ich Rechnung C in Höhe des neuen Betrags auf dem Verrechnungskonto (da aktiv kein Geld fließt) als Erlös buchen.

    3) Zu guter letzt würde ich eine Gutschrift(?) oder eine Rechnungskorrektur an das Factoringunternehmen(!) in Höhe der Differenz erstellen und diese dann in der Buchhaltung der Überweisung an das Factoringunternehmen zuordnen.

    Wäre dies so korrekt oder wie gehe in in diesem speziellen Fall richtig vor?



    lg.

    • Offizieller Beitrag

    Moin,

    vorsichtig aufgedröselt... und keine Rechtsberatung!

    Du hast dem Kunden zwei fehlerhafte Rechnungen geschickt, also schickst Du bitte auch dem Kunden eine Gutschrift über den Differenzbetrag.

    Die Gutschrift reichst Du beim Factoringunternehmen genauso ein wie die Rechnungen. Die stellen das dann gegenüber und überweisen bei passender Gelegenheit unter Abzug ebendieser Gutschrift.


    Somit sparst Du Dir einiges an Hin- und Herverrechnerei.

  • Huhu,

    vielen Dank für deine Rückmeldung.


    Die Rechnungen A & B wurden bereits vorfinanziert und an mich überwiesen, somit muss die Differenz nicht vom Factoringunternehmen, sondern von mir an das Factoringunternehmen überwiesen werden.


    Somit wäre ich wieder bei meiner oben vorgeschlagenen Vorgehensweise:


    Alte bereits vorfinanzierte Rechnungen stornieren und im Verrechnungskonto erfassen, Gutschrift über Differenz erstellen und an das Factoringunternehmen überweisen.


    Was mich so bedenklich stimmt ist, dass die beiden Stornierungen nur über das Verrechnungskonto ausgeglichen werden können.


    lg.

  • Huhu,

    wie es scheint, habe ich den Sachverhalt noch nicht richtig geklärt (oder ich stehe aktuell extrem auf dem Schlauch).


    Das Problem ist nicht die Korrektur an sich und der damit verbundene zu viel gezahlte Betrag, sondern dass ich Buchhalterisch eine Rechnungssumme doppelt erhalten habe, was aber nicht den Tatsachen entspricht. Ich versuche dies mal, an fiktiven Beiträgen darzustellen:


    Rechnung A: 500 € (vorfinanziert durch das Factoringunternehmen und somit quasi abgeschlossen)

    Rechnung B: 500 € (vorfinanziert durch das Factoringunternehmen und somit quasi abgeschlossen)


    Nach der Vorfinanzierung wird auf Wunsch durch den Auftraggeber eine neue korrigierte Rechnung C erstellt, welche auch gleichzeitig Rechnung A & B zusammenfasst, was nun letztendlich das Problem verursacht:


    Rechnung C: 900€ (Rechnung A + B abzgl. Korrektur).

    Die 900€ werden dann vom Endkunden direkt an das Factoringunternehmen überwiesen, somit habe ich für diese Rechnung keinen aktiven Zahlungseingang.


    Mein Problem ist einfach, dass ich es aus welchen Gründen auch immer einfach nicht hinbekomme, eine der beiden Zahlungen (also entweder Rechnung A, B) oder die neue Rechnung C zu neutralisieren (das Problem ist also nicht die Gutschrift in Höhe der fiktiven 100€). Egal was ich versuche, es erscheint mir immer falsch, auch die Lösung über das Verrechnungskonto. Oder ist es dann korrekt, tatsächlich 2 Gutschriften in Höhe von jeweils 2 x 500€ (fiktiv) für Rechnung A + B zu erstellen und diese dann über das Verrechnungskonto manuell auszugleichen?


    Ich hoffe ich konnte mein Problem nun etwas besser erläutern (oder du hast mir schon die Lösung geliefert und ich stehe einfach nur extrem auf dem Schlauch).


    lg.

    • Offizieller Beitrag

    Moin,

    dann versuchen wir's nochmal:


    Rechnung A: 500,- € ->Buchungssatz: Debitor an Erlös (500 €)

    Rechnung B: 500,- € ->Buchungssatz: Debitor an Erlös (500 €)


    Rechnung C: 1.000,- € abzgl. 100,- € Korrektur ->Buchungssatz: Debitor an Erlös (900 €)


    So buchst Du, wenn ich Deinen letzten Post richtig verstehe. Das ergibt aber einen Erlös von insgesamt 1.900 €

    Wenn ich das richtig verstanden habe, musst Du für Rechnung A und Rechnung B natürlich jeweils noch eine Gutschrift über die Volle Summe erstellen, damit der Erlös auf 900 € "runterkorrigiert" wird.


    Über den Geldfluss machen wir uns erst Gedanken, wenn ich sicher bin, dass ich Dich bis hierher richtig verstanden habe.

    Habe ich?

  • Moin,


    ich würde Manuel zustimmen: Du erstellt eine "Gutschrift" über 100 € und bezahlt diese.


    Mir ist nicht ganz klar, warum - auch wenn es des Kunden Wunsch ist - dies erforderlich ist: der Kunde hätte doch damit alle Belege, die er benötigt... ansonsten bleiben nur die beiden Stornierungen und die Neuberechnung. Wenn Du mit Debitorenkonten arbeitet, wäre die Buchung der Zahlung ja relativ einfach - ansonsten muss die Zahlung der 100€ auf die nun offenen Belege gesplittet werden...


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Huhu,

    sorry ich habe vorher scheinbar den Sachverhalt nicht ordentlich dargestellt, weil nun klären sich die Fragen :)

    Wenn ich das richtig verstanden habe, musst Du für Rechnung A und Rechnung B natürlich jeweils noch eine Gutschrift über die Volle Summe erstellen, damit der Erlös auf 900 € "runterkorrigiert" wird.

    Ja genau, das hattest du richtig verstanden. Jetzt würde ich Rechnung C über das Verrechnungskonto manuell einfach als Erlös buchen, weil auch wenn aktiv kein Geld fließt, der Erlös ja trotzdem dem Endkunden zuzuordnen ist.



    ...nur die beiden Stornierungen...

    Vorsicht beim Stornieren von Rechnungen, vor allem dann, wenn der Kunde die Rechnungen vorliegen hat! Deshalb reite ich ja die ganze Zeit auf Gutschriften rum :)


    Genau das war mit mein Bedenken bzw. eher die Tatsache, dass die Rechnung ja auch nicht mehr mir "gehört", sondern an das Factoringunternehmen verkauft wurde und der Vorgang durch die Überweisung seitens des Factoringunternehmens auch quasi "abgeschlossen" ist. Streng genommen ist Rechnung C somit meinem Verständnis nach mehr oder weniger ein neuer unabhängiger Geschäftsvorgang, wodurch ich mir nicht sicher war, ob ich für den "abgeschlossenen Vorgang" von Rechnung A + B überhaupt eine Stornierung oder Gutschrift vornehmen darf.



    lg.

  • Moin,


    zur rechtlichen Lage können wir hier nichts sagen, dazu solltest Du eine Fachperson befragen :)


    Aus dem Bauch heraus: es handelt sich ja ursprünglich um Deine Umsätze, die Du versteuerst etc., nur die dahinterstehende Forderung wurde abgetreten. Insofern kannst (und musst) m. E. auch nur Du Deine Umsätze entsprechend korrigieren...


    Viele Grüße

    Maulwurf