Hallo zusammen,
im Zuge meiner zu erstellenden Steuererklärung bin ich an den Punkt gekommen wo ich nicht weiß ob und wenn ja wie ich Familienheimfahrten aufführen muss in meiner Steuererklärung.
Ich habe einen Firmenwagen mit 1% Regelung und fahre damit Montag an meine auswärtige Arbeitsstätte, wohne die Woche über auf Firmenkosten im Hotel und fahre Freitags entsprechend wieder nach Hause. Auf meinem Lohnabrechnung sind diese "Familienheimfahrten" entsprechend aufgeführt und somit auch im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung unter Pkt. 21 auf der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend bescheinigt.
Meine Frage im Detail dazu ist, wie wirken sich die Familienheimfahrten bei der Berechnung meiner Einkommenssteuer aus ins besonders wenn ich diese bei meiner Steuererklärung nicht mit angebe?
Muss, kann oder sollte ich diese als Werbungskosten bei meiner Steuererklärung angeben um diese auch steuerlich geltend zu machen und wenn ja wie im Detail?
Bei den bisherigen Steuerklärungen in den vergangenen Jahren habe ich die Familienheimfahrten nie angegeben und die Frage ist ob mir daraus ein Nachteil entstanden ist und wenn ja ob und wie lange man das vielleicht rückwirkend geltend machen kann?
Viele für mich schwierige Fragen und ich hoffe auf eure fachliche Hilfe.
Vielen Dank schon mal!
VG, Renee