Familienfahrten mit dem Firmenwagen

  • Hallo zusammen,


    im Zuge meiner zu erstellenden Steuererklärung bin ich an den Punkt gekommen wo ich nicht weiß ob und wenn ja wie ich Familienheimfahrten aufführen muss in meiner Steuererklärung.


    Ich habe einen Firmenwagen mit 1% Regelung und fahre damit Montag an meine auswärtige Arbeitsstätte, wohne die Woche über auf Firmenkosten im Hotel und fahre Freitags entsprechend wieder nach Hause. Auf meinem Lohnabrechnung sind diese "Familienheimfahrten" entsprechend aufgeführt und somit auch im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung unter Pkt. 21 auf der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend bescheinigt.


    Meine Frage im Detail dazu ist, wie wirken sich die Familienheimfahrten bei der Berechnung meiner Einkommenssteuer aus ins besonders wenn ich diese bei meiner Steuererklärung nicht mit angebe?

    Muss, kann oder sollte ich diese als Werbungskosten bei meiner Steuererklärung angeben um diese auch steuerlich geltend zu machen und wenn ja wie im Detail?


    Bei den bisherigen Steuerklärungen in den vergangenen Jahren habe ich die Familienheimfahrten nie angegeben und die Frage ist ob mir daraus ein Nachteil entstanden ist und wenn ja ob und wie lange man das vielleicht rückwirkend geltend machen kann?


    Viele für mich schwierige Fragen und ich hoffe auf eure fachliche Hilfe.


    Vielen Dank schon mal!


    VG, Renee

  • wow, danke. Wenn meine Fragen bereits beantwortet wären nachdem ich im Forum ja bereits nach Antworten gesucht habe hätte ich nicht gefragt ;)


    Aber dennoch vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    hier mal zwei Beiträge zum Thema als Beispiel wo es nur die Fragestellung und keine Antworten gibt:


    Familienheimfahrten - doppelte HH-Führung


    Familienheimfahrten bei gestellter Ferienwohnung während Einarbeitungszeit


    Was ist daran hilfreich?

    Und was ist daran an Aussagekraft. Ich behaupte ja nicht, dass alle Threads eine Lösung für Dich bringen. Insgesamt kannst Du Deine Frage aber mittels der Trefferlisten beantworten. Und das ist der Sinn der erweiterten Forumssuche, nämlich doppelte oder gar mehrfach Fragen zu derselben Problematik vermeiden. Abgesehen davon kann man ja auch noch mit anderen Suchwörtern weitersuchen.

  • Super, danke fuer deine Unterstuetzung.


    Vielleicht kannst du oder jemand anderes mir auch noch eine weitere Frage zielfuehrend beantworten.


    Auf meinem Lohnzettel werden die Familienheimfahrten welche ich einmal pro Woche habe aufgefuehrt, werden jedoch weder besteuert noch erhoet sich dadurch mein Einkommen. Warum stehen die dann ueberhaupt auf meinem Lohnzettel und dadurch letztendlich auch auf meiner Jahreslohnsteuerbescheinigung?

    • Offizieller Beitrag

    Auf meinem Lohnzettel werden die Familienheimfahrten welche ich einmal pro Woche habe aufgefuehrt, werden jedoch weder besteuert noch erhoet sich dadurch mein Einkommen. Warum stehen die dann ueberhaupt auf meinem Lohnzettel und dadurch letztendlich auch auf meiner Jahreslohnsteuerbescheinigung?

    Weil der Gesetzgeber es auf diese Weise vorgesehen hat, um sicherzustellen, dass der AG gewisse Stellen der FinVerw über etwaige durch ihn geleistete steuerfreie Leistungen informiert. ?(