Ehepartner in Steuerklasse 4/4 mit Nachzahlung?

  • Hi zusammen,


    Für die Steuererklärung meiner Frau und ich muss ich mich doch schon sehr wundern, dass WISO uns eine solch niedrige Erstattung voraussagt... =O


    Zu den Details:

    Meine Frau und ich Sind Steuerklasse 4/4

    Sie hat im letzten Jahr kürzer gearbeitet (11 statt 12 Monate - ich das volle Jahr), dafür aber ca. 2,400 EUR mehr Bruttolohn bezogen.


    Wir haben pro Person lediglich noch Pendlerpauschale, die von WISO angegebenen weiteren Pauschalen (z.B. weitere Arbeitsmittel, Kontoführungsgebühren, etc.) sowie einige Angaben in Zinsen/Kapitalanlagen (Tagesgeld, war soviel auch nicht...) gemacht.


    Hinweis: Bei der Eingabe meines Steuerbescheids meinte WISO noch, dass ich mit meiner einbehaltenen Lohnsteuer eigentlich über dem vom Programm errechneten Betrag stünde, und meine Eingabe überprüfen sollte - erscheint mir als ob ich zu viel Steuern gezahlt hatte...


    Laut dem Programm kommen wir in Zusammenveranlagung nicht über 600 EUR Erstattung hinaus, was mir doch recht wenig erscheint... :(

    Der Clou: im Wahlfenster für die Veranlagung steht, dass in Einzelveranlagung meiner Frau über 1,100 EUR Erstattung zustünden, ich aber fast 700 EUR nachzahlen müsste!


    Hier meine Frage: Wie kommt das, dass ich außerhalb der Einzelveranlagung nachzahlen müsste? In den letzten Jahren bekam ich immer Geld zurück. Darüber hinaus fühle ich, dass die prognostizierte Erstattung von gerade einmal 500 bis 600 EUR nicht gerade hoch ist, gemessen an unserem doch recht niedrigen Bruttoeinkommen...


    Kann da ein Fehler vorliegen, oder sehe ich da was falsch??? :/;(


    Ich bitte freundlichst um eure Hilfe ^^^^ Jede Mutmaßung kann helfen.


    Mit freundlichen Grüßen,

    UglyP.

  • Und warum soll das so unwahrscheinlcih sein? Wenn ihr keine weiteren Werbungskosten hattet und keine nennenswerten sonstigen Einkünfte ist doch durch den Abzug bei 4/4 die Steuer schon recht genau abgezogen. Die Erstattung kommt hier nur durch die kürzere Arbeitsdauer deiner Frau (bei 11 Monaten wird das Einkommen auf 12 Monate gerechnet und damit kommt wegen der Progression eine niedrigere Steuer heraus).

  • Was in den letzten Jahren war, interessiert wirklich nicht, denn die Steuergesetzgebung unterliegt wie jede andere ständigen Veränderungen. Auch die eigenen Konditionen können sich geändert haben (Entfernung für die Pendlerpauschale, Bruttoeinkommen, ...)


    Woraus schließt Du, daß eine Erstattung von ca. 600 € "recht wenig" ist? Und wieso sollte bei "recht niedrigen Bruttoeinkommen" die Erstattung hoch sein?


    Daß bei Einzelveranlagung gänzlich andere Werte für Erstattung bzw. Nachzahlung beider stehen, ist auch nicht ungewöhnlich. Das Ehegattensplitting beinhaltet ja das Prinzip, daß der eine die Last des anderen mitträgt - soll heißen, es wird alles addiert und dann das zu versteuernde Einkommen halbiert (ganz grob betrachtet).


    Auch wenn die von Dir gemachten Angaben zur Einzelveranlagung nicht gerade dafür spricht - wurde bei Dir vom Arbeitgeber ein Lohnsteuerjahresausgleich gemacht?

    • Offizieller Beitrag

    Hinweis: Bei der Eingabe meines Steuerbescheids meinte WISO noch, dass ich mit meiner einbehaltenen Lohnsteuer eigentlich über dem vom Programm errechneten Betrag stünde, und meine Eingabe überprüfen sollte - erscheint mir als ob ich zu viel Steuern gezahlt hatte...

    Ja und? Hast Du Deine Eingaben auf Richtigkeit bzw. etwaige Tippfehler geprüft?


    Ansonsten ist alles gesagt.

  • Hat sich das Problem gelöst?

    Habe einen ähnlichen Fall:

    Ehepaar mit annähernd gleichem Einkommen, beide Beamte, er römisch katholisch, sie keine Konfession, keine Änderungen der Bezüge während des Jahres, gemeinsame Veranlagung angegeben


    Bereits nach der Eingabe der Daten aus den beiden Lohnsteuerbescheiden sagt das WISO-Programm 2018 eine Nachzahlung von ca. 1700 € voraus, obwohl die abgeführten Vorauszahlungen laut online Lohnsteuerrechner korrekt sein sollten.

    Wenn ich beide Eheleute fiktiv als alleinstehend/ ledig mit Steuerklasse 1 eingebe, kommt eine berechnete Nachzahlung von ca. 1000€ und ca 780€ heraus, geht also in die gleiche Richtung...


    Hat jemand eine Idee Ich starte damit meine Eingabe der Werbungskosten mit -1700€, was sich am Ende entsprechend negativ auf die Rückerstattung auswirkt.


    Vielen Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Da würde ich dann erst einmal bei der Mindestvorsorgepauschale (siehe Lohnsteuerbescheinigung) ansetzen. Bei Beamten hat man generell keinen Überblick bevor dann auch die tatsächlichen Versicherungsbeiträge eingetragen sind. Hat aber im Prinzip rein gar nichts mit dem Fall des TE gemein.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort,

    die Zahlungen bzgl. Punkt 28 auf der Lohnsteuerbescheinigung wurden auch schon eingegeben, wobei das WISO-Programm bei den Informationen zu Punkt 28 angibt, dass dieses Feld rein informativ sei und keiner Auswertung durch das Programm, oder Finanzverwaltung bedarf. Oder habe ich evtl. etwas falsch verstanden?


    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

  • Du musst erst einmal deine gesamten Vorsorgeaufwendungen eingeben (in den entsprechenden Zeilen) sowie die weiteren Ausgaben (Werbungskosten, ev. weitere Sonderausgaben, aussergewöhnliche Belastungen etc.). Erst dann ist die Zahl zur Erstattung oder Nachzahlung aussagekräftig. Vorher nur rein informativ, aber ohne Bedeutung.

  • Ich habe gerade gesehen, dass ich tatsächlich noch keinerlei Angaben zur privaten Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung eingegeben habe, da diese nicht auf dem Lohnsteuerbescheid stehen. Ich werde jetzt versuchen die Übersicht meiner Krankenversicherung für das Jahr 2017 in das Programm einzugeben und mich dann evtl. nochmal melden.

    Bzgl. Werbungskosten:

    Die habe ich bereits eingegeben, wobei mich eben stutzig gemacht hat, dass ich mit 1700€ im Minus gestartet bin, obwohl ich als Beamter in Steuerklasse vier ja eigentlich sehr genaue Vorauszahlungen geleistet habe.

    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    die Zahlungen bzgl. Punkt 28 auf der Lohnsteuerbescheinigung wurden auch schon eingegeben, wobei das WISO-Programm bei den Informationen zu Punkt 28 angibt, dass dieses Feld rein informativ sei und keiner Auswertung durch das Programm, oder Finanzverwaltung bedarf. Oder habe ich evtl. etwas falsch verstanden?

    Fehlender Betrag zur KV (Zeilen 24c und 28 der Lohnsteuerbescheinigung) - Fehler behoben, aber zur Erläuterung der Ziffer 28 der Lohnsteuerbescheinigung wichtig

    Die habe ich bereits eingegeben, wobei mich eben stutzig gemacht hat, dass ich mit 1700€ im Minus gestartet bin, obwohl ich als Beamter in Steuerklasse vier ja eigentlich sehr genaue Vorauszahlungen geleistet habe.

    Das haben wir doch gerade eben oben schon abgehandelt. ?(

  • Ja, im Nachhinein verstehe ich es, wobei bei unseren Lohnsteuerabrechnungen lediglich bei Nr. 28 etwas steht und nichts sonst (bspw. 24), deshalb wurde es vergessen...