WISO Mein Büro doch für Kapitalgesellschaft?

  • Hallo zusammen,


    ich habe zwar schon im Forum\Internet gesucht, aber keine eindeutige Antwort gefunden. Jedenfalls bin ich gerade dabei eine „richtige“ GmbH zu gründen. Stammkapital wurde heute auf das Firmenkonto eingezahlt. Nächste Woche habe ich zudem einen Termin mit einem Steuerberater.


    Jetzt benötige ich ziemlich bald eine Buchhaltungssoftware. Habe mir u.a. Orgamax und Lexware angeschaut. Bin aber letztendlich bei WISO Mein Büro hängengeblieben. Da es für mich die beste Preisleistung zu bieten scheint. Die Module und Schnittstellen die ich benötige, sind soweit verfügbar. Konnte bisher nur mit den Testversionen rumspielen.


    Ich weiß, dass WMB sowie Orgamax nicht bilanzierungsfähig sind, trotzdem scheinen es einige Leute für ihre Kapitalgesellschaften zu nutzen. Ich möchte eigentlich die laufende Buchhaltung (Einnahmen, Ausgaben, Umsatzsteuervoranmeldung, Anlagenbuchhaltung etc.) für den Anfang selber machen und die Jahresabschlussarbeiten an den Steuerberater auslagern.


    Der Steuerberater meinte am Telefon, dass er schon mal von WISO Mein Büro gehört hat. Er hat wohl selber keine richtige Erfahrung damit. Er riet mir zudem eine Buchhaltungssoftware auszusuchen, die mindestens 300 € im Jahr kostet. Da alles andere wohl Murks ist… Ja, sehr hilfreicher Tipp :thumbsup:

    Nun zu meinen eigentlichen Fragen.



    1. Gibt es triftige Gründe wieso man WISO Mein Büro in Verbindung mit einer Kapitalgesellschaft und der Hilfe eines Steuerberaters nicht nutzen sollte?

    2. Wie läuft das eigentlich mit Löhnen und Gehältern? Kann man beispielsweise GFB’ler mit WMB buchen?

    3. Wie würde dann der erste Buchungssatz für das Stammkapital lauten? Kasse an Saldenvortrag?


    Danke.


    Falls es von Bedeutung ist. Ich habe mal BWL studiert und arbeite seit ca. 5,5 Jahren als Controller. Oberflächlich habe ich schon bisschen Ahnung von Buchhaltung bin jedoch kein richtiger Buchhalter.



    mfg

  • Nun das wurde schon diverse Male hier besprochen: du kannst deine normale Buchführung über den Monat mit MB machen und schickst am Monatsende alles per Datev Export an dein Steuerbüro. Funktioniert ohne Probleme, wenn sich dein Steuerberater mal in die ab und an etwas verquere Buchungsweise von MB eingefuchst hat.

  • Nun - ich kenne genügend SteuerberaterInnen, die solche Mandate nicht annehmen. Die Einarbeitung in die Besonderheiten von Men Büro bezahlt kein Mandant und das "umwurschteln" der Buchungen auch nicht. Der Zeitaufwand, aus den Buchungen eine "gescheite" Bilanz zu machen, ist einfach zu groß. Daher sollte sich *bob* schon überlegen, ob er mit Mein Büro wirklich gut beraten ist.


    *bob* Der erste Buchungssatz ist immer Bank an Eigenkapital. (oder zwei Sätze Bank an Salodvortragskonto und Saldovortragskonto an Eigenkapital).

  • Nun - ich kenne genügend SteuerberaterInnen, die solche Mandate nicht annehmen. Die Einarbeitung in die Besonderheiten von Men Büro bezahlt kein Mandant und das "umwurschteln" der Buchungen auch nicht. Der Zeitaufwand, aus den Buchungen eine "gescheite" Bilanz zu machen, ist einfach zu groß. Daher sollte sich *bob* schon überlegen, ob er mit Mein Büro wirklich gut beraten ist.


    *bob* Der erste Buchungssatz ist immer Bank an Eigenkapital. (oder zwei Sätze Bank an Salodvortragskonto und Saldovortragskonto an Eigenkapital).

    Dann muss ich ja wohl Glück gehabt haben. Meiner Stbin macht das keine Probleme. :thumbsup:

  • War gestern bei "einem" Steuerberater. Der hat eher die Nase über WISO gerümpft. Außer DATEV kannte der wohl nix :) Selbst Lexware sagte dem wenig. Er war wohl mehr auf Handwerker und Freiberufler spezialisiert, die alles über den laufen lassen


    Wie der erste Buchungssatz mit WISO lauten sollte, konnte er mir eindeutig auch nicht beantworten.


    "Normalerweise Bank an Gezeichnetes Kapital (800)".


    "Ja, aber das Konto 800 gibt's hier nicht. Da nicht bilanzierungsfähig..."


    "Herp, derp.... können Sie das Konto neu anlegen?"


    "Vermutlich schon. Soll ich?"



    Dann hab ich noch erwähnt, dass ich gerne SKR04 nutzen möchte. Er meinte das wäre schon ein Ausschlusskriterium. Da er nur mit SKR03 arbeitet.


    Naja, irgendwie so verlief das Gespräch. Nicht wirklich zufriedenstellend. Ich glaub, ich suche erstmal weiter.


    Noch eine Frage nebenbei. Der Stb. hat mir einen unverb. Kostenvoranschlag von ca. 2.000 € berechnet. Also wenn ich die laufende Buchhaltung selber machen würde und er am Ende die Steuererklärung bzw. Jahresabschluss macht. Wäre das ein akzeptabler Preis?

  • Er meinte das wäre schon ein Ausschlusskriterium. Da er nur mit SKR03 arbeitet.

    Echt jetzt? =O


    Der Stb. hat mir einen unverb. Kostenvoranschlag von ca. 2.000 € berechnet. Also wenn ich die laufende Buchhaltung selber machen würde und er am Ende die Steuererklärung bzw. Jahresabschluss macht. Wäre das ein akzeptabler Preis?

    Dann müßten wir jetzt über die Bilanzsumme spekulieren, da diese ja die Grundlage für seine Preisberechnung bildet - wobei der Stb dann auch noch einen Spielraum hat.


    Guckste hier: http://steuerberatervergütung.de/

  • Dann müßten wir jetzt über die Bilanzsumme spekulieren, da diese ja die Grundlage für seine Preisberechnung bildet - wobei der Stb dann auch noch einen Spielraum hat.

    Es geht nicht nur um die Bilanzsumme hier.

    Die Gebühr setzt sich zusammen aus mehreren Tätigkeiten:

    a) u. U. (je nach Vertrag) § 33 Nr. 5 StBVV laufende Überwachung der Buchungen, 1/10 bis 6/10, d.h. idR 3,5/10, keine Mindestgebühr, abhängig von Umsatz bzw. (höheren) Betriebsausgaben, Tabelle C, bei niedrigen Umsätzen "quantité negligeable" (30.000 Umsatz ergäben 31,85 €)

    b) § 35 Abs. 1 a StBVV: 10/10 bis 40/10, d.h. idR 25/10, abhängig von Bilanzsumme und Jahresleistung (Mittel daraus), Tabelle B

    c) ev. § 35 Abs. 1 b StBVV, 2/10 bis 12/10 idR 7/10, idR 7/10wie unter a)

    d) § 35 Abs. 3 a StBVV; 2/10 bis 10/10, idR 6/10 wie Abs. 1 a)

    e) § 35 Abs. 6 StBVV; 2/10 bis 12/10, idR 7/10, abhängig von Bilanzsumme

    f) § 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV; 2/10 bis 8/10, idR 5/10; abhängig von berichtigtem Einkommen, Tabelle A

    g) § 24 Abs. 1 Nr. 5 StBVV; 1/10 bis 6/10, idR 3,5/10; abhängig von berichtigtem Gewerbeertrag, Tabelle A

    h) § 24 Abs. 1 Nr. 6 StBVV (falls mehrere Betriebsstätten, gehe ich nicht von aus)

    i) § 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV; 1/10 bis 8/10, idR 4,5/10; abhängig von 10% Gesamtbetrag Entgelte, mindestens 650 Euro, Tabelle A

    j) § 24 Abs. 1 Nr. 14 StBVV (bei Zahlung von Dividenden; hier wohl noch nicht notwendig)

    k) § 24 Abs. Nr. 26 StBVV (§ 27 Abs. 2 KStG); 1/10 bis 6/10, idR 3,5/10; mindestens Grundlage 8 TEUR; Tabelle A


    Da kommt einiges zusammen. Ich würde die genannten 2.000 Euro als Pauschale vereinbaren auf mindestens zwei jahre.

  • Hallo,


    die Sache mit den verqueren Buchungen irritiert mich leider. Ist das nicht definiert, was wohin gebucht wird? Zwar bin ich noch als schnöder Einzelunternehmer und EÜR unterwegs, aber ich hoffe, dass die Umsätze und Gewinne noch steigerungsfähig sind, so dass irgendwann doch eine Körperschaft in Form einer GmbH steuerlich günstiger wird. Ich fand MB gerade auch wegen des Kassenmoduls und der Webshopanbindungsmöglichkeit interessant- aber auch da gibt es ja ganzue Haarknäuel in der Suppe... :-/


    Wenn ich mit MB anfange, dann müsste ich mich erstmal richtig tief einarbeiten- und habe folglich keine Lust in absehbarer Zeit dann auf ein anderes System umzusteigen. Überhaupt fragt sich, bei welchem System die Buchungen und weitere Operationen korrekt sind. Auch fragt sich, ob es sich lohnt auf Verbesserungen (oder gar Berichtigungen) zu warten, denn die Latenzzeiten scheinen ja eher lang zu sein.


    MB hat halt die charmante Kombination aus Kasse [POS], WaWi mit Shopanbindung und FiBu, das ist für sich genommen ein klare Kaufargument. Ich finde es dann extrem ärgerlich, wenn so vieles andere vernachlässigt wird.

  • da wird nichts "verquer" gebucht.

    Es gibt auch keine gesetzliche Vorschrift, die besagt, wie im Detail gebucht werden muß.

    Im Grunde ist jede(r) dazu berechtigt, ein eigenes, selbst erdachtes Buchhaltungssystem zu verwenden.

    Es muß nur nachvollziehbar und in sich schlüssig sein.

    Wäre aber Blödsinn, eine neue Mathematik erfindet man ja auch nicht mal so eben.

    Das heute verwendete System ist im Laufe mehrerer Jahrhunderte perfektioniert worden und ist in sich einfach genial.


    Was so manche(n) irritiert, ist, dass Mein Büro bereits beim Anlegen einer Rechnung eine Buchung vornimmt, auch wenn es sich um einen Betrieb handelt, für den nur eine Aufzeichnungspflicht besteht, wo das eigentlich (aus Grüden einer Steuerbuchhaltung) nicht nötig wäre.

    Mein Büro ist aber primär gar kein Buchhaltungsprogramm, sondern so eine Art eierlegende Wollmilchsau für kleinere Betriebe und Selbständige. Der Buchhaltungsteil fällt dabei so nebenbei an.

    Da wird dann eine "Umsatzsteuer nicht fällig" intern gebucht und bei Buchung das Geldeinganges umgebucht auf "Umsatzsteuer fällig".

    Das muß man genau einmal verstanden haben, dann ist es völlig simpel.

    Wer damit nicht umgehen kann, dem würde ich die Verantwortung für eine Körperschaft nicht übergeben.


    Vielleicht hat hier ja jemand anderes noch andere "verquere" Buchungen entdeckt, dann sollte man sie hier mal darlegen und gemeinsam analysieren, statt wilde Thesen in den Raum zu stellen.

    Von qualifizierten Personen, die z.B. in Steuerbüros die Buchhaltung von Mandanten bearbeiten, sollte man erwarten können, dass sie mehr beherrschen, als nach Schema F Vorfälle nach einem einzelnen Kontenrahmen herunterzuhacken. Man bezahlt so ein Büro ja dafür, dass dort Leute sind, die etwas beherrschen, was man selbst nicht gut kann.


    Es gibt übrigens auch gewerbliche Buchhaltungsbüros, Steuerberater muß man nicht sein, um für andere zu buchen. Aber das ist ein anderes Kapitel und geht über die Nutzung der Software von Buhl-Data, um die es hier geht, hinaus.

  • Wenn ich mit MB anfange, dann müsste ich mich erstmal richtig tief einarbeiten- und habe folglich keine Lust in absehbarer Zeit dann auf ein anderes System umzusteigen.

    DAs stimmt, denn der Mensch ist ein Gewohnheitstier und der Wechsel der Buchhaltungssoftware zwar möglich, aber eben nicht so simpel, wie vielleicht ein neues E-Mail Programm.

    Es muß nur nachvollziehbar und in sich schlüssig sein.

    So ist es. Auch wenn man sich z.B. angewöhnen würde, ein Buchung im Bankkonto erst auf die Kasse, von dort ins Verrechnungskonto umzubuchen und dort erst die Zahlung einer Rechnung zuweisen würde, wäre das unterm Strich nicht falsch, aber umständlich. Ähnlich umständlich scheint MB intern manchmal zu buchen, was aber kein Problem ist, da am Ende das Ergebnis stimmt und ein Steuerberater sowas auch problemlos aufdröseln kann.

    MB hat halt die charmante Kombination aus Kasse [POS], WaWi mit Shopanbindung und FiBu, das ist für sich genommen ein klare Kaufargument.

    ...und letztlich wirst du in dem Preissegment kaum was anderes finden, was dieser Definition entspricht:

    eierlegende Wollmilchsau

    :thumbsup:

  • Danke erstmal an Hamich und Heiko66 für die seelische Unterstützung :)



    Wenn ich mit MB anfange, dann müsste ich mich erstmal richtig tief einarbeiten- und habe folglich keine Lust in absehbarer Zeit dann auf ein anderes System umzusteigen.

    DAs stimmt, denn der Mensch ist ein Gewohnheitstier und der Wechsel der Buchhaltungssoftware zwar möglich, aber eben nicht so simpel, wie vielleicht ein neues E-Mail Programm.


    Kann man hier sowas wie eine durchschnittliche Einarbeitungszeit nennen? Also bei "Standardbedingungen" mit einer normalverständigen Person usw...?




    ...und letztlich wirst du in dem Preissegment kaum was anderes finden, was dieser Definition entspricht:

    eierlegende Wollmilchsau

    :thumbsup:


    Ja, kann schon sein..... das Blöde bei mir ist eben, dass ich noch diese Peripheriesachen wie POS [Kasse] und WaWi mit Shopanbindung brauche.... da wird vielleicht mal hier und da ein Ei gelegt, aber es scheint doch einige Probleme zu geben und die Entwicklung der Kasse hat, entgegen erster Auskünfte von Buhl, dann wohl doch keine Priorität. Die Erfahrungen mit der Kasse hier im Forum scheinen auch limitiert zu sein, sonst hätte ich gerne noch die eine oder andere Frage geklärt.

  • Kann man hier sowas wie eine durchschnittliche Einarbeitungszeit nennen? Also bei "Standardbedingungen" mit einer normalverständigen Person usw...?

    Naja so schwierig ist das Einlernen in MB nicht, wenn man

    a) sich generell mit Windowsprogrammen auskennt

    b) grundlegendes Verständnis für Buchungen aufbringt

    c) seine Computerkenntnisse nicht ausschließlich auf Spielen basieren


    Man kann dann MB schon recht intuitiv bedienen, ohne am Anfang zu große Schnitzer zu machen. Ob letztlich die Druckertinte als Bürobedarf, Wareneingang oder sonstige betrieblichen Ausgaben gebucht werden, wäre ja beim EÜRler unterm Strich fast egal zu nennen, da dies das Betriebsergebnis (Summe aus Ausgaben und Einnahmen) nicht wirklich beeinflußt, auch wenn einige hier das jetzt sicher ganz anders sehen. ;) Wenn man eine Kapitalgesellschaft leitet, ist das zwar generell zu differenzieren, aber hier setze ich grundlegendes Wissen bezüglich Buchführung einfach mal voraus und zur Not hat man seinen Steuerberater.


    Der Rest ist learning by doing, wie der Engländer sagen würde und wir Deutschen sagen dazu "Übung macht den Meister".

  • Kann man hier sowas wie eine durchschnittliche Einarbeitungszeit nennen? Also bei "Standardbedingungen" mit einer normalverständigen Person usw...?

    Wie definierst du Standardbedingungen und was ist in deinen Augen eine "normalverständige Person"?

    Selbst wenn man so etwas definieren würde, was wäre die Aussagekraft von 14 Stunden, 17 Minuten und 43 Sekunden oder wie das Ergebnis dann auch immer wäre?


    Wichtig ist doch bei jedem Werkzeug, ob es mir bei dem hilft, was ich machen will.

    Das muß ich mir also vorher überlegen. Es geht doch nicht darum, wie in einem Computerspiel, durch das Finden von immer neuen Ausrüstungsstücken zum Superhelden zu werden.


    Also;

    Wenn du deine Kunden verwalten willst, so dass du nach drei Jahren merkst, wenn ein Kunde das zweite mal kauft, dauert das -- drei Jahre:rolleyes:.

    Wenn du Rechnungen mit Zahlungsfrist 14 Tage schreibst und wissen willst, ob deine Kunden pünktlich zahlen, dauert das mindestens 14 Tage, aber du solltest auch eine gewisse Anzahl an Rechnungen geschrieben haben. Dauert also -- solange wie es dauert :wacko:.


    Wenn du nach dem Handbuch vorgehst, dauert Kunde eintragen wenige Minuten, Rechnung schreiben auch. Artikel einpflegen geht auch flott pro Artikel, wenn du aber einen Artikeltext mit Variablen haben willst, mußt du dich in das Thema einarbeiten. Je nach Anzahl und vorhandenen Daten fängst du an mit Importen - dauert, bis du es begreifst und auf einmal trägst du hunderte von Datensätzen in wenigen Minuten ein.


    Ich behaupte mal, dass man schon etwas länger suchen muß, um zwei Kunden zu finden, die mit der Software genau das selbe tun.

    Ein "wie lange dauert"-Benchmark hat vielleicht statistischen Wert, konkret hilft der gar nicht.

  • Was so manche(n) irritiert, ist, dass Mein Büro bereits beim Anlegen einer Rechnung eine Buchung vornimmt, auch wenn es sich um einen Betrieb handelt, für den nur eine Aufzeichnungspflicht besteht, wo das eigentlich (aus Grüden einer Steuerbuchhaltung) nicht nötig wäre.

    Das ist bei einem Bilanzierer wie hier beim TE aber Pflicht! Nur so bekommst du deine Forderungen und Verbindlichkeiten, die in die Bialnz gehören. Ausserdem ist dies nichts, was einen Steuerfachangestellten irritieren würde, das ist tägliches Arbeiten auch in Datev.

    Mein Büro ist aber primär gar kein Buchhaltungsprogramm, sondern so eine Art eierlegende Wollmilchsau für kleinere Betriebe und Selbständige. Der Buchhaltungsteil fällt dabei so nebenbei an.

    Genau dies ist das Problem - es wird nur "nebenbei" die Buchhaltung gemacht. Für eine EÜR ist dies akzeptabel, aber nicht für eine Bilanz.

    Da wird dann eine "Umsatzsteuer nicht fällig" intern gebucht und bei Buchung das Geldeinganges umgebucht auf "Umsatzsteuer fällig".

    Das muß man genau einmal verstanden haben, dann ist es völlig simpel.

    Auch dies ist ein völlig normaler Vorgang bei Istversteuerern (und nur dort), bei Sollversteuerern wird immer sofort auf Umsatzsteuer fällig gebucht.


    Verquere Buchungen sind solche, bei denen ich von hinten durch die Brust schießen muss, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten. Ich komme aus der Wirtschaftsprüfungswelt und werde oft genug hier korrigiert, dass meine vorgeschlagenen Buchungssätze in Mein Büro so nicht gehen! Aber lassen wir das - es führt zu nichts. Der TE muss sich überlegen, was er macht und einen Steuerberater finden, der mit diesen Buchungen dann eine Bilanz erstellt. Bei einer GmbH gibt es ja auch noch die Handelsbilanz, die seit BiLRUG oft nicht mehr mit der Steuerbilanz übereinstimmt. Kostet entsprechendes Geld beim Steuerberater.

  • Verquere Buchungen sind solche, bei denen ich von hinten durch die Brust schießen muss, um das gewünschte Ergebnis zu erhalten. Ich komme aus der Wirtschaftsprüfungswelt und werde oft genug hier korrigiert, dass meine vorgeschlagenen Buchungssätze in Mein Büro so nicht gehen! Aber lassen wir das - es führt zu nichts. Der TE muss sich überlegen, was er macht und einen Steuerberater finden, der mit diesen Buchungen dann eine Bilanz erstellt. Bei einer GmbH gibt es ja auch noch die Handelsbilanz, die seit BiLRUG oft nicht mehr mit der Steuerbilanz übereinstimmt. Kostet entsprechendes Geld beim Steuerberater.

    :thumbup:

  • Tja, wenn’s interessiert. War gestern bei einem anderen Steuerberater. Der war auch nicht so begeistert von der ganzen WISO Idee. Ihm war das Programm auch nicht bekannt. Wieso kennt WISO keiner? :) Ist WISO so wenig verbreitet? Er hat mir dann noch andere Vorschläge gemacht, von denen ich wieder nicht so begeistert war.

    Es gibt zwar Alternativen, diese sind aber deutlich teurer und gehen teilweise an dem vorbei, was ich benötige.

    Er hat mir dann noch eine Größenordnung gesagt. Mindestens 1 T€ für Jahresabschluss und den ganzen Kram… Kommt natürlich noch auf Umsatz, Komplexität, zeitlichen Aufwand etc. an. Ich denke jedoch die 1 T€ sind unrealistisch. In der Realität würde es wohl eher Richtung 2 T€ gehen.