Bescheinigung für Bonuszahlung des alten Arbeitgebers ggf. inkorrekt?

  • Hallo zusammen,


    ich habe zwei LSt-Bescheinigungen für 2017 vorliegen: neuer Arbeitgeber vom 02.05. - 31.12. und alter Arbeitgeber vom 01.05. - 31.05. (vom 01.01. bis 01.05. arbeitslos - hierfür liegt ein Leistungsnachweis von der Agentur für Arbeit vor).

    Die Bescheinigung vom alten AG beinhaltet lediglich den in 2017 gezahlten Bonus aus dem Verhältnis 2016. Steuerklasse ist hier 6 (andere: 1). Lohnsteuer, Soli und KiSt wurden abgezogen und ausgewiesen. AG-Beiträge zu RV und AN-Beiträge zu RV, KV, PV und AV sind nicht aufgeführt (genauer gesagt mit 0,- ausgewiesen).


    Nach Erfassung in WISO (Berufsgruppe Angestellter) weißt mich dieses natürlich darauf hin, dass "[...] der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung [...]" leisten muss, weil es sich ja "[...] um ein RV-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt". Die ähnlichen Fälle, die ich hier im Forum gefunden habe, beziehen sich immer auf die Märzklausel, die hier eigentlich nicht wirksam sein sollte.


    Ich bin geneigt, diesen Hinweis von WISO zu ignorieren. Ich möchte aber natürlich nichts verschenken. Ein vorsichtiger Anruf beim alten Arbeitgeber ergab nur die Aussage, dass das alles schon so stimmt und ich eher noch etwas ausbezahlt bekomme, weil ja Steuerklasse 6 gewählt wurde.


    Kann es sein, dass (weil ja auch im Mai gezahlt) vom alten AG die nicht ausgewiesenen Beiträge hätten gezahlt werden müssen?


    Freue mich schon auf Eure Antworten,


    Schönen Abend,

    Markus

  • Moin Markus,


    danach


    https://www.ikk-suedwest.de/fi…icht-bei-einmalzahlungen/


    scheint die Abrechnung des altes AGs richtig zu sein (da die Zahlung nach dem Monat März erfolgte), das könntest Du bei Deiner Krankenkasse erfragen.


    Lohnsteuerlich ist das m. E. auch i. O. - Du ha; ttest ja dann einen anderen "Hauptarbeitgeber" mit der Steuerklasse 1.

    Ob etwas von der Lohnsteuer erstattet wird, hängt dann vom Gesamtverdienst 2017 ab; hier gelten, wie schon oft hier erläutert ;), keine Steuerklassen, sondern nur die Summe Deiner Einkünfte in diesem Jahr. :)


    Viele Gruesse

    Maulwurf

  • Danke Dir :)


    Aber wo siehst Du die "schlechte Botschaft"? Aufgrund des Hinweises hättest Du doch ggf. eher SV-Beiträge nachzahlen müssen - ist doch insgesamt eher positiv - oder habe ich Dich falsch verstanden :golly: ?

  • Nochmal Danke für Eure Antwort!


    Sorry, dass ich mit meiner Aussage, dass ich lieber etwas anderes gehört hätte, Verwirrung gestiftet habe. Gemeint hatte ich damit, dass ich gerne die Beiträge zur Rentenversicherung von meinem alten AG gehabt hätte. Da ist ja irgendwie doch jeder Cent wichtig...


    Aber letztlich habt Ihr natürlich Recht. Ist halt erstmal ein "Schock", wenn man diese Bescheinigung erfasst und auf einmal n knappen Tausender weniger zurückbekommt. Da war halt der Wunsch der Vater des Gedanken ("wenn die Bescheinigung nicht stimmt, reduziert sich der Abzug ja vielleicht doch")


    Grüße,

    Markus

  • Moin Markus,


    das sich die Erstattung reduziert, liegt doch nicht an den nicht erfolgten SV-Abgaben, sondern an der angesprochenen Progression aufgrund des höheren Gesamteinkommens...


    Du könntest *versuchen*, die nicht in Abzug gebrachten SV- Beträge für die Alterssicherung anzulegen.. auch wenn's derzeit schwierig ist ... ;)


    Viele Gruesse

    Maulwurf

  • das sich die Erstattung reduziert, liegt doch nicht an den nicht erfolgten SV-Abgaben, sondern an der angesprochenen Progression aufgrund des höheren Gesamteinkommens...


    Ja das stimmt. War mir erstmal auch bewusst. Am Ende des Jahres ist es egal, wann etwas mit welchen Abzügen zugeflossen ist. Da zählt immer das Jahresbrutto.


    Ich hatte die Hoffnung (nicht zuletzt nach der Aussage "da kriegen Sie sogar was raus" von der Dame beim alten AG), dass die "Jahres-Steuerklasse 1" das wieder reinholt, was bei der Steuerklasse 6 "zuviel" abgezogen wurde. Weil so detailliert rechnen konnte/wollte ich dann auch nicht.


    Ich weiß, ich bin naiv :saint:


    Aber das passt schon. Ich wollte nur nochmal die Bestätigung von Experten. Und die hab ich ja bekommen :) Es ist halt einfach nicht das, was ich gerne gehört hätte. Das wäre nämlich: Hey Markus! Die haben Dir voll viel durch die Steuerklasse 6 abgezogen. Weil Du aber in Steuerklasse 1 bist, muss das gegengerechnet werden und Du kriegst das doppelte Deines Jahresgehalts nachgezahlt. Und überhaupt wären die verpflichtet gewesen, was in Dein Rentenkonto einzubezahlen. Ohne, dass Du selber was dazugeben musst *übertriebenesWünschDirWasJetztAus*


    Viele Grüße und bleib bitte so hilfsbereit :thumbsup:,

    Markus