Hallo zusammen,
ich habe zwei LSt-Bescheinigungen für 2017 vorliegen: neuer Arbeitgeber vom 02.05. - 31.12. und alter Arbeitgeber vom 01.05. - 31.05. (vom 01.01. bis 01.05. arbeitslos - hierfür liegt ein Leistungsnachweis von der Agentur für Arbeit vor).
Die Bescheinigung vom alten AG beinhaltet lediglich den in 2017 gezahlten Bonus aus dem Verhältnis 2016. Steuerklasse ist hier 6 (andere: 1). Lohnsteuer, Soli und KiSt wurden abgezogen und ausgewiesen. AG-Beiträge zu RV und AN-Beiträge zu RV, KV, PV und AV sind nicht aufgeführt (genauer gesagt mit 0,- ausgewiesen).
Nach Erfassung in WISO (Berufsgruppe Angestellter) weißt mich dieses natürlich darauf hin, dass "[...] der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung [...]" leisten muss, weil es sich ja "[...] um ein RV-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt". Die ähnlichen Fälle, die ich hier im Forum gefunden habe, beziehen sich immer auf die Märzklausel, die hier eigentlich nicht wirksam sein sollte.
Ich bin geneigt, diesen Hinweis von WISO zu ignorieren. Ich möchte aber natürlich nichts verschenken. Ein vorsichtiger Anruf beim alten Arbeitgeber ergab nur die Aussage, dass das alles schon so stimmt und ich eher noch etwas ausbezahlt bekomme, weil ja Steuerklasse 6 gewählt wurde.
Kann es sein, dass (weil ja auch im Mai gezahlt) vom alten AG die nicht ausgewiesenen Beiträge hätten gezahlt werden müssen?
Freue mich schon auf Eure Antworten,
Schönen Abend,
Markus