Anlage KAP überhaupt nötig?

  • Hi,


    jedes Jahr stelle ich mir wieder die Frage ob ich meine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben muss oder nicht. Hintergrund ist, dass meine Bank leider immer bis fast Mitte Mai braucht um die entsprechende Bescheinigung auszustellen.

    Im letzten Jahr habe ich in WISO z.B folgendes erfasst:


    - 534 Euro Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP)

    - 500 Euro in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag (Zeile 12 oder 13 Anlage KAP)

    - 8 Euro Angerechnete ausländische Steuern (Zeile 51 Anlage KAP)

    - 50 Euro noch anzurechnende ausländische Steuern (Zeile 52 Anlage KAP)

    - 107 Euro Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds (Zeile 15 Anlage KAP)

    - 1 Euro noch anzurechnende ausländische Steuern (Zeile 52 Anlage KAP)

    - 62 Euro Summe der zugeflossenen, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen ans ausländischen thesaurierenden Investmentfonds


    Könnt ihr mir sagen ob es bei mir (zumindest mit den o.g. Beträgen) überhaupt nötig/ sinnvoll ist die Anlage KAP auszufüllen?


    Vielen Dank


    Gruß Oxymed

  • So wie ich das sehe, ist die Anlage KAP notwendig, denn bei ausländischen thesaurierenden Immobilienfonds sind die Angaben der Bank in der jährlichen Bescheinigung meistens nicht ausreichend!

  • 500 Euro in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag (Zeile 12 oder 13 Anlage KAP)

    Moin ...


    Warum nicht 801.-- €


    Gibt es noch eine zweite Bank oder Kasse oder ... ?


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Die Frage stellt sich hier überhaupt nicht - wie babuschka bemerkt hat, liegen ausländische thesaurierende Fonds laut Frage vor. Und ob diese in der Bescheinigung auftauchen, ist völlig offen. Die Fonds haben ein Jahr Zeit , ihre Zahlen zu veröffentlichen. Also bleibt nur, die einzelnen Dividendenabrechnungen der Bank in die Anlage KAP einzugeben - diese ist hier zwingend notwendig.

  • Hintergrund ist, dass meine Bank leider immer bis fast Mitte Mai braucht um die entsprechende Bescheinigung auszustellen.

    Das ist sicherlich nicht schön - aber dann muß man halt solange warten.

    Wieso warten? Die Daten sind nicht bekannt, werden später, evtl. nach Bestandskraft erst bekannt, dann gibt es die Möglichkeit nach §173(1) AO wegen: "Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel" zu beantragen.

    Natürlich werden jetzt die Einwände kommen, im Absatz 1 Nr. 2 darf der Steuerpflichtige nicht Schuldhaft an den neuen Tatsachen sein. Dies trifft aber nicht zu, die Tatsache ist nur insoweit bekannt, dass man weiß da kommt eine Abrechnung. Diese könnte mit 0 oder gar minus sein.
    Ich habe es bei mir so gehandhabt, das Finanzamt bekam ein kurzes Schreiben, mit dem Hinweis auf §173 und kurze Erklärung.

    Der Bescheid ist seit März Bestandskräftig, mir liegt bisher noch keine Abrechnung vor.

    Weiterhin kann es sein, dass die Buchung der neuen Anteile erst im nächsten Jahr erfolgt, dann ändert sich hier auch die Besteuerung nach §11 ESTG (zufluss- abflussprinzip)

    • Offizieller Beitrag

    Die Daten sind nicht bekannt, werden später, evtl. nach Bestandskraft erst bekannt, dann gibt es die Möglichkeit nach §173(1) AO wegen: "Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel" zu beantragen.

    Der hier in dem Thread beschriebene Sachverhalt ist alles, aber kein Fall für den § 173 AO.


    Natürlich werden jetzt die Einwände kommen, im Absatz 1 Nr. 2 darf der Steuerpflichtige nicht Schuldhaft an den neuen Tatsachen sein. Dies trifft aber nicht zu, die Tatsache ist nur insoweit bekannt, dass man weiß da kommt eine Abrechnung.

    Schuldhaft oder nicht spielt gar keine Rolle, da es in diesem Fall überhaupt nicht um eine neue Tatsache geht.


    Ich habe es bei mir so gehandhabt, das Finanzamt bekam ein kurzes Schreiben, mit dem Hinweis auf §173 und kurze Erklärung.

    Womit Du selber auch noch bestätigst, dass es sich eben gerade um keine neue Tatsache handelt.


    Immer Vorsicht mit solchen durch nichts rechtlich abgedeckten "Tipps".