Hi,
jedes Jahr stelle ich mir wieder die Frage ob ich meine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben muss oder nicht. Hintergrund ist, dass meine Bank leider immer bis fast Mitte Mai braucht um die entsprechende Bescheinigung auszustellen.
Im letzten Jahr habe ich in WISO z.B folgendes erfasst:
- 534 Euro Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP)
- 500 Euro in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag (Zeile 12 oder 13 Anlage KAP)
- 8 Euro Angerechnete ausländische Steuern (Zeile 51 Anlage KAP)
- 50 Euro noch anzurechnende ausländische Steuern (Zeile 52 Anlage KAP)
- 107 Euro Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds (Zeile 15 Anlage KAP)
- 1 Euro noch anzurechnende ausländische Steuern (Zeile 52 Anlage KAP)
- 62 Euro Summe der zugeflossenen, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen ans ausländischen thesaurierenden Investmentfonds
Könnt ihr mir sagen ob es bei mir (zumindest mit den o.g. Beträgen) überhaupt nötig/ sinnvoll ist die Anlage KAP auszufüllen?
Vielen Dank
Gruß Oxymed